Zahlungsbeginn befristete volle Erwerbsminderungsrente

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

so wie Sie den Vorgang schildern wurde der ursprüngliche Reha Antrag in einen Rentenantrag umgewidmet.

Ein durchaus üblicher Vorgang.

Komisch ist allerdings der relativ lange Zeitraum seit 2008, bis da etwas passiert.

Nach meinem Kenntnisstand ist die Wartezeit von 7 Monaten obligatorisch, also wie von Ihnen bereits selbst als Fall (B) mit Mai 2009 avisiert.

Somit Nachzahlung ab Mai 2009, wenn alle Daten korrekt sind.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Sie keinen Fehler machen; daß Ihre Rentenhöhe und Versicherungszeiten korrekt ausgerechnet und erfaßt werden, sollten Sie sich nicht scheuen, einen kompetenten Rechtsbeistand mit hinzuzuziehen.

Sollte Ihre Mutter bereits einem Sozialverband wie Gewerkschaft oder ggf. andere angehören, hat Sie auf Grund Ihrer Mitgliedschaft eventuell bereits einen entsprechenden Sozialrechtsschutz und somit Anspruch auf einen Rechtsbeistand.

Falls noch keine Zugehörigkeit zu einem Sozialverband vorliegt, empfiehlt sich die Mitgliedschaft beim VDK-Deutschland.

Dort erhalten Sie für einen relativ geringen Monatsbeitrag sofort und ohne Wartezeiten kompetenten Rechtsbeistand.

Bitte nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter.

In der Praxis ist es leider so, daß das gesamte Sozial- und Rentenrecht sehr kompliziert ist und daß viele Renten der Höhe nach falsch berechnet sind.

Machen Sie also von Anfang an Nägel mit Köpfen und keine halben Sachen.

Mit der Mitgliedschaft beim VDK stärken Sie die Solidargemeinschaft und jedes zusätzliche Mitglied erhöht die Schlagkraft des VDK gegenüber der Politik.

Bitte vestehen Sie diese Empfehlung nicht falsch.

Ich kann den VDK bedenkenlos weiterempfehlen, weil mir die dortigen Juristen sowohl in meinem eigenen Fall als auch schon vielen Bekannten nachhaltig weitergeholfen haben.

Informieren Sie sich ggf. unter  www.vdk.de

Viel Erfolg und Ihrer Mutter gute Besserung

Konrad

ichuc 
Fragesteller
 30.03.2011, 09:28

Vielen Dank für die Antwort.

Ist es denn definitiv so, dass man rückwirkend Rentenzahlungen erhält, oder gibt es da eventuell irgendwelche Fristen oder ähliches?

Konrad Huber  30.03.2011, 10:18
@ichuc

Hallo,

freut mich sehr, wenn Ihnen meine Antwort weiterhilft.

Danke auch für Ihre positive Bewertung.

Ihre ergänzende Frage: Zitat:

"Ist es denn definitiv so, dass man rückwirkend Rentenzahlungen erhält, oder gibt es da eventuell irgendwelche Fristen oder ähliches?"

Ja, das ist in der Regel so, vorausgesetzt alle Details stimmen.

Da gibt es aber keine allgemeinen Regeln, sondern von Fall zu Fall kann das Alles verschieden ausfallen.

Hat Ihre Mutter z.B. im betreffenden Zeitraum Krankengeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem bezogen, so werden diese Leistungen gegengerechnet und die Nachzahlung kann dann wesentlich geringer oder ganz wegfallen.

Niemand kann Ihnen hier an dieser Stelle eine rechtsverbindliche Auskunft geben, weil bei jedem Einzelfall individuelle und teils diskrete Fakten mit berücksichtigt werden müßen.

Bitte nehmen Sie den obigen Hinweis/Empfehlung sehr ernst und verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes.

Nur dann können Sie sicher sein, daß Sie alle Kriterien berücksichtigen, kein Geld verschenken und keine Fristen versäumen.

Aus Ihren Fragen spricht verständlicherweise große Unsicherheit, damit sind Sie nicht allein.

Um diese Defizite etwas auszugleichen bin ich zur Zeit dabei, ein privates und unabhängiges Hilfs- und Infoportal einzurichten, wo Betroffene Hilfe zur Selbsthilfe finden sollen.

Wer kann besser rüberbringen, welche Fallstricke da überall lauern, als jemand, der das alles schon bei sich persönlich und auch bei vielen anderen Betroffenen in der Praxis durchexerziert hat.

Bei Interesse, schauen Sie einfach vorbei. Ist noch im Aufbau.

<a href="http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de" target="_blank">http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de</a>

Viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit, Ihnen und Ihrer werten Mutter

Konrad

Du schreibst dass der Rententräger die EU Rente ab November 08 festsetzen kann. Dann wird meines Erachtens auch ab diesem Zeitpunkt nachgezahlt.

Wenn deiner Mutter eine Nachzahlung zusteht,wird sie diese erstmal nicht ausbezahlt bekommen,weil erst andere Behörden wie Jobcenter,Sozialamt Anspruch auf die Nachzahlung haben wenn sie in Vorleistung gegangen sind.Wenn dann was übrig bleibt bekommt sie es ausgezahlt.Das steht aber alles im Rentenbescheid drinn.