Warum können Minderjährige keinen Strafantrag stellen?

5 Antworten

Sehe ich anders. In §77 StGB wird ausdrücklich der Verletzte als Antragsteller bestimmt. Absatz 3 besagt lediglich, dass der Antrag im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Verletzten auch durch z.B. den gesetzlichen Vertreter gestellt werden kann.

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 23:28

(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen.

Verofant  26.11.2019, 23:30
@Sebastianruidig

Bestimmt das Gesetz denn etwas anderes? Ich denke nicht, dass vom Gesetzgeber ausgeschlossen wird, dass ein Geschäftsunfähiger den Antrag stellen kann.

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 23:30
@Verofant

,, Ist der Antragsberechtigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig, so können der gesetzliche Vertreter in den persönlichen Angelegenheiten und derjenige, dem die Sorge für die Person des Antragsberechtigten zusteht, den Antrag stellen. ''

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 23:31
@Verofant

die Juristen sagen alle, einen Strafantrag als minderjähriger kann man nicht stellen

Verofant  26.11.2019, 23:33
@Sebastianruidig

Das ist eine Kann-Bestimmung. Das heißt (aus meiner Sicht), der Verletzte kann den Antrag durchaus selber stellen. Tut dieser es nicht, können es gesetzlicher Vertreter und der Personensorgeberechtigte diesen stellen.

Ich denke du kennt nicht den Unterschied zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt.

Schwere Straftaten sind in der Regel Offizialdelikte d.h. egal wie und von wem die zur Anzeige gebracht werden, wird die Staatsanwaltschaft tätig.

Antragsdelikte werden nur verfolgt wenn jemand die Verfolgung beantragt, und um diesen Antrag stellen zu können muss die Person geschäftsfähig also volljährig sein (bei natürlichen Personen).

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 23:27

Ich verstehe das

Ich meine genau das, letzteres

Wieso muss die Person volljährig sein ? In der Schweiz ist das z.B. nicht so

Weil eine falsche Anzeige (falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat u.ä.) eine Straftat ist und man U-18 noch nicht vollschuldfähig ist. Es soll also verhindert werden, dass die Justiz mit "dumme Jungenstreiche" nicht belästigt und von wichtigen Aufgaben abgehalten wird.

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 15:29

darum geht es überhaupt gar nicht

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 15:32
@Sebastianruidig

Wenn man Opfer ist z.B. einer Beleidigung ( die nur auf Antrag verfolgt wird ), kann man keinen Antrag stellen sondern nur die Eltern.

FastReply  26.11.2019, 15:40
@Sebastianruidig

Als Jugendlicher ist man einfach impulsiver und stellt evtl. zu schnell einen Strafantrag. Um der Justiz und Polizei nicht unnötig Arbeit aufzuhalsen sollen eben die Eltern das entscheiden, die in der Regel besser darüber nachdenken. So wohl die Theorie.

ART71  26.11.2019, 15:42
@Sebastianruidig

Genau, weil die dann noch mal genau überlegen ob es wirklich so war. Jugendliche wollen sich manchmal nur gegenseitig eins auswischen und stellen deshalb manchmal falsche/nicht ganz richtige Behauptungen auf.

Und bevor so was schwerwiegende Konsequenzen hat, stellt man sicher, dass nur jemand Anzeigen stellen kann, der im Falle einer (wissentlich) falschen Behauptung dafür voll zur Verantwortung gezogen werden kann.

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 19:59
@ART71

du redest nur Müll.

Nein, man kann den Strafantrag zurückziehen. Und das kann man ja machen, auch wenn die Anzeige der Wahrheit entspricht. Zum Beispiel, weil man sich vertragen hat, und weiterhin jeden Tag in der Schule sehen muss.

ART71  27.11.2019, 07:29
@Sebastianruidig

Wenn ich Müll rede, bist du ein unbelehrbarer Sturkopf!

Meine Meinung wird hier ja auch von anderen geteilt.

Ich beliebe bei meiner Überzeugung, dass diese Regelung eine unnötige Anzeigenflut und damit unnötige Arbeit für Justiz und Ermittler verhindern soll und die sich auf die wichtigeren Aufgaben, sprich begründete Anzeigen und schwerwiegende Straftaten, konzentrieren können. Immer wieder wird ja der Vorwurf laut, dass sich die Behörden mit "Pippifax" beschäftigen und die wirklichen Verbrecher auf freiem Fuß bleiben. Damit sich das ändern kann, dürfen die Behörden nicht mit "Pippifax" zugemüllt werden!

Weil man irgendwo eine Grenze ziehen muss.

Die ist nie ganz gerecht. Einige wären da schon so weit, andere nicht.

Aber irgendwo muss man ja mal eine Regelung finden......

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 15:20

In der Schweiz habe ich gelesen, ist es so, dass Minderjährige es dann können, wenn sie ,, urteilsfähig sind '', also sich die Folgen einer Strafverfolgung bewusst sind . Es ist dort eine Einzelfallentscheidung.

feinerle  26.11.2019, 15:23
@Sebastianruidig

Ja in der schönen Schweiz ist vielleicht eine andere Grenze gezogen worden, mag ja sein. Und wieder wo anders noch andere.

also sich die Folgen einer Strafverfolgung bewusst sind

Also ich Als Anwalt würde genau diesen Punkt bei Antragssteller dann angreifen und ohne Gutachten zum Antragszeitraum hätte ich sogar Chancen. Also verkompliziert das alles.

Es gilt, eine EINFACHE ! Grenze zu ziehen. Eine, die man endgültig und abschließend beschreibt und damit ist dann gut - nicht irgend ein Wischiwaschi, das man angreifen könnte.

feinerle  26.11.2019, 15:32
@Sebastianruidig

Jap. Schön, Schweiz. Aber hier halt nicht. Warum sollte schweizer Recht hier gelten? Was ham die Eidgenossen hier rein zu entscheiden? Nix. Eben.

Im Iran wird man als Frau eingesperrt, wenn man sich nicht verhüllt. Sollte das dann auch hier gelten? Und wenn nicht,w arum nicht?

Einen Strafantrag kann nur einer Stellen, die Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige bei der Polizei, die kann jedoch auch als Minderjähriger/e gestellt werden.

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 15:19

falsche Antwort.

Es geht um Antragsdelikte ( z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch ) werden nur auf Antrag verfolgt.

Und es geht darum, dass diesen Antrag nur die gesetzlichen Vertreter stellen können ( die Eltern ), sofern man U-18 ist.

EureFrage  26.11.2019, 15:24
@Sebastianruidig

§ 77 StGB - Antragsberechtigte

(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen.

(2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner und die Kinder über. Hat der Verletzte weder einen Ehegatten oder einen Lebenspartner noch Kinder hinterlassen oder sind sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben, so geht das Antragsrecht auf die Eltern und, wenn auch sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben sind, auf die Geschwister und die Enkel über. Ist ein Angehöriger an der Tat beteiligt oder ist seine Verwandtschaft erloschen, so scheidet er bei dem Übergang des Antragsrechts aus. Das Antragsrecht geht nicht über, wenn die Verfolgung dem erklärten Willen des Verletzten widerspricht.

(3) Ist der Antragsberechtigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig, so können der gesetzliche Vertreter in den persönlichen Angelegenheiten und derjenige, dem die Sorge für die Person des Antragsberechtigten zusteht, den Antrag stellen.

(4) Sind mehrere antragsberechtigt, so kann jeder den Antrag selbständig stellen.

Dieses Gesetz sagt aus, dass Kinder und Jugendliche nicht Berichtigt sind den Strafantrag alleine zu stellen, sondern dieser muss in der Regel von den Eltern gestellt oder zumindest mit unterschrieben werden.

EureFrage  26.11.2019, 15:27
@Sebastianruidig

Grund dafür ist, dass sonst ein 8 Jähriger zu der Polizei gehen kann. Eine Strafanzeige darfst du jedoch selbst stellen, auch ohne der Zustimmung deiner Eltern. Antragsdelikte, ja, ich finde auch, dass die Beleidigung nicht dazu zählen sollte, aber so ist es nun einmal.

Sebastianruidig 
Fragesteller
 26.11.2019, 15:29
@EureFrage

wenn eine Beleidigung per öffentlichem Interesse verfolgt werden müsste .. hallelujah ..