Kann ein Ladendiebstahl im Nachhinein geahndet werden?

6 Antworten

JA natürlich geht das dafür hat man ja die Kameras

Ja, kann er (auch wenn das wohl eher selten vorkommt).

Natürlich kann der Videofilm als Beweismittel herangezogen werden.
Er müsste allerdings ausreichend belegen können, wer die aufgenommene Person ist und was entwendet wurde.

Natürlich. Darum sind ja auch alle Läden Video-überwacht.

Selbstverständlich.

Wird aber in der Realität eher nicht vorkommen.