Welche Bedrohung ist strafbar?

12 Antworten

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Du selbst bist offenbar bisher die einzige, die Ahnung hat, wovon sie spricht.

Du siehst das vollkommen richtig. Nur das Bedrohen mit einem Verbrechen ist strafbar, also mit einer Tat, deren Mindestmaß 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Klassischerweise also Sätze wie "Ich bring dich um". Vergehen reichen dafür nicht aus.

(Gefährliche) Körperverletzung oder Fotos mit creepy Zeugs drauf zählen daher tatsächlich nicht dazu. Das darf man sagen / machen, ohne sich einer Bedrohung strafbar zu machen.

Bei den Fotos sind natürlich Persönlichkeitsrechte und das KunstUrhG zu beachten.

Kerosine 
Fragesteller
 14.09.2018, 12:10

Vielen Dank. Ich hab aber überhaupt keine Ahnung davon nur 5 min Wikipedia benuzt😉

AntonAntonsen  14.09.2018, 12:18
@Kerosine

Damit bist du den anderen Antwortenden aber schon weit voraus ;-)

Traveller24  28.09.2018, 23:22
(Gefährliche) Körperverletzung oder Fotos mit creepy Zeugs drauf zählen daher tatsächlich nicht dazu. Das darf man sagen / machen, ohne sich einer Bedrohung strafbar zu machen.

Damit macht man sich aber dar Nachstellung gemäß § 238 strafbar, denn dort steht:

diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
AntonAntonsen  29.09.2018, 10:42
@Traveller24

Bitte den gesamten Tatbestand betrachten:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
[...]
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht

"Beharrlich" bedeutet nicht nur ein oder zwei mal, sondern über einen längeren Zeitraum.

"Schwerwiegend" ist die Lebensgestaltung nicht schon beeinträchtigt, wenn man sich belästigt fühlt und ggf. einfache Gegenmaßnahmen ergreift, sondern erst, wenn man aufgrund der Nachstellung eine erhebliche Änderung seiner Lebensgestaltung vornimmt.

Traveller24  29.09.2018, 11:48
@AntonAntonsen

Bei dem "beharrlich" stimme ich dir zu. Allerdings ist bei den Beschreibungen des Fragestellers ein "schwerwiegend" m.E schon gegeben. Wenn mir jemand Bilder meiner Kinder mit "creepy Zeug" drauf zuschickt, dann ist das eine schwerwiegende Beeinträchtigung. Ich hab mal miterleben dürfen, wie sehr so etwas in das Leben eines Menschen eingreift.

Du solltest ernsthaft vorsichtig mit deinen Aussagen und 'creepy' Gewalt- Fantasien sein. Denn du stehst nicht ohne Grund unter gesetzlicher Betreuung. So wie es wirkt, bist du nicht nur nicht in der Lage für dich Entscheidungen treffen zu drüfen- du bist möglicherweise auch eine Gefahr für Andere. Solllest du also weiter damit auffallen könnte es durchaus passeiren, dass du für länger erneut in eine Psychatrie eingewiesen werden musst- zum eigenen Schutz und Schutz anderer.

Zurchnungsfähig wirkst du auf diese Art in keinster Weise.

Und JA- diese Art Schilderungen sind Strafbar- kein Delikt und auch keine Vergehen- sondern eine ernste Angelegenheit.

Gefährliche Drohung, Nötigung, Nachstellung (stalking)- das 'nur' bei nicht Ausführung sind dies Straftaten und werden auch so geahndet- bei dir allerdings eher mit einer Einweisung.

Solltest du diese Fantasien in die Realtität umsetzen hast du vermutlich ein Ticket für immer in einer Psychatrie.

Kerosine 
Fragesteller
 14.09.2018, 17:24

Hast du die ganze Diskusion hier eigtl gelesen? Weil dann versteh ich nicht ganz was du sagen wilst

Neben dem Paragraphen für Bedrohung gibt es da auch noch den § 238, der Nachstellung (Und Androhung von Körperverletzung) unter Strafe stellt.

Nein alles was eine Sraftat ankündigt egal welche ist eine Bedrohung

andere Sachen wie Fotos von Kindern machen kann als Nötigung ausgelegt werden

Kerosine 
Fragesteller
 14.09.2018, 07:35

Juristisch wohl nicht. Ich hab den Paragrafen zitirt. Nur wenn du ein Verbrechen androst kein Vergehen

Ich mein ich frag deswegen aber ich seh nicht wos anders steht

verreisterNutzer  14.09.2018, 07:41
@Kerosine

Im zweifel bleibt dann noch die Nötigung

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder2.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Ein Meser im Arm könnte man jetzt als verwerflich ansehen

Kerosine 
Fragesteller
 14.09.2018, 07:43
@verreisterNutzer

Schon aber das greift ja nur wenn ich auch was verlange vom Opfer nicht wenn ich nur droh

verreisterNutzer  14.09.2018, 07:49
@Kerosine

au mann es ist einfach zu früh für juristische debatten... so kurz mal im StGB geblättert ... was haben wir denn hier §238 Nachstellung - Satz 4 sollte greifen

§ 238 Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich

1.die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,

2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,

3.unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Persona)Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oderb)Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder

4.diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder

5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Havenari  14.09.2018, 09:36
@Kerosine

Da wird die Luft dann aber extrem dünn. Das Opfer könnte sich durch die Bedrohung zu etwas genötigt fühlen, auch wenn es nicht explizit zu einer Handlung oder Unterlassung aufgefordert wird. Ich wäre da eher vorsichtig.

NebelSTEFAN  14.09.2018, 08:13

,,Ich werde eine Kartoffel klauen,, ist das eine Bedrohung?

verreisterNutzer  14.09.2018, 08:15
@NebelSTEFAN

bedrohung weniger könnte aber unter §126 fallen, näheres dazu wird ein Jurist sagen können

Kieselsaeure  14.09.2018, 17:57
@NebelSTEFAN

Wenn die Kartoffel Kinder hat, dann werden die sich sicherlich ins Zeug dafür legen, dass hier eine drohende Entführung im Raume steht. Grundsätzlich kann aber jeder dagegen vorgehen. Ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen.

( ͡° ͜ʖ ͡°)

Eine Antwort auf dem Niveau der Fragestellerin (Kerosin, das e hab ich mir an der Stelle mal gespart).

PS: pass auf das es bei dir nicht funkt wenn du das liest, Kerosin ist ein Treibstoff, das könnte gefährlich werden.

Was keine Bedrohung (§241 StGB) darstellt, ist noch lange nicht legal. Schon die dreistellige Nummer des § lässt erahnen, dass es noch andere Straftatbestände gibt.