Geschäftsfähigkeit bei Demenz?
Hallo zusammen,
kurz zur Situation:
Unser Opa hat am 30.5.19 eine Vorsorgevollmacht unterschrieben mit meinem Onkel zusammen.
Am 6.5.19, also ca. 3 Tage später wurde vom Hausarzt festgestellt das Opa Demenzkrank ist.
Am 6.6.19 ist Opa ins Heim gekommen.
Diese ganzen Sachen sind hinter unserem Rücken passiert. Kurz zu mir, ich bin der Enkel. D.h. mein Vater ist der Sohn vom Opa und der bruder von meinem Onkel.
Da wir erfahren haben das er opa ins Heim verwiesen hat, würden wir Ihn natürlich gerne rausholen. Wir können leider nichts machen da der Onkel die Vorsorgevollmacht hat. Da am 5.6.19 fetgestellt wurde das er Demenzkrank ist, ist er damit auch Geschäftsunfähig und darf auch nicht selber entscheiden ob er raus möchte oder nicht. Der Mann möchte unbedingt da raus. Er fleht uns an ihn dort rauszuholen..
Meine Frage:
Kann es sein das der Arzt innerhalb von 3 Tagen fetstellt das der Opa Demenzkrank ist? So etwas wird doch über eine längere Zeit geprüft und dokumntiert oder?
Normal dürfte dann Opa am 30.5.19 auch nicht Geschäftsfähig gewesen sein. Heißt er darf garnichts Unterschreiben geschweigedenn Vertäge abschließen?
Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.
Vielen Dank Vorab
Mit freundlichen Grüßen
Jonas
3 Antworten
Ihr solltet euch sofort an das zuständige Amtsgericht/Betreuungsgericht wenden und darum bitten, dass vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird. Dafür reicht ein formloser Antrag. Ihr solltet insbesondere darauf hinweisen, dass
- die Vorsorgevollmacht vermutlich schon in geschäftsunfähigen Zustand erteilt wurde
- Sorge besteht, dass der Vollmachtinhaber nicht im Sinne, sondern gegen den des Vollmachtgebers handelt
Hey,
ja das hört sich doch gut an. Wir werden uns morgen direkt mal erkundigen.
danke für den Tipp 👍🏽👍🏽
Wenn ihr beweisen könnt, dass euer Opa bereits bei Abschluss der Vollmacht dement war, ist der Vertrag nichtig nach §104 Abs. 2 BGB
Selbst zu beweisen scheint mir hier sehr schwierig. Ich würde über einen Anwalt gehen, der sich da weitaus besser auskennt, sofern ihr eine Rechtsschutzversicherung habt
Vorsorgevollmachten sollte man nur einer Person erteilen, der man auch vertrauen kann.
Opa soll seine Sachen packen und da raus marschieren. Demenzielle Erkrankung bedeutet ja nicht,das er nicht hingehen kann wo er möchte.
Dazu bedürfte es einer gerichtlichen Entscheidung.Dazu schreibst Du nichts.
Darf er denn einfach daraus spazieren? Nicht das der Onkel uns vorwirft wir hätten ihn entführt oder so?
Soweit ich weiß gibt es keinen gerichtlichen Entscheidungen. Angeblich wurde diese Vollmacht aus dem Internet gedruckt, angekreuzt und unterschrieben.
Eine Frage noch:
Obwohl Opa ja angeblich eine Vorsorgevollmacht unterschrieben hat..
Darf er trotzdem jetzt selbststädnig dort Kündigen? Oder sagt man dann STOP, sie haben eine Vorsorgevollmacht unterschrieben und der Vollmachtinhaber bestimmt es jetzt und der Vollmachtgeber hat nix mehr zu sagen?
Ich habe jetzt zwar das Amtsgericht informiert und werden die nötigen Schritte einleiten wie der Kollege oben schon genannt hat. Aber leider weiß keiner wie langer dieser Prozess dauert..
Danke Vorab
Wie können wir das beweisen ohne den Weg über einen Anwalt etc. zu gehen? Ich denke wir werden keine Informationen vom Arzt/Krankenhaus bekommen oder?