Warum darf sich die cdu christlich nennen?

12 Antworten

Die CDU muss das Grundgesetz genau so achten wie alle anderen Parteien auch ,egal auf welchen Grundsatz sie sich laut ihrer Gründung ursprünglich beruft. Man muss kein Christ sein, um Parteimitglied zu werden (das wäre verfassungswiedrig). Die Programmpunkte werden demokratisch per Mehrheitsbeschluss auf Parteitagen beschlossen, die rein theoretisch sich auch gegen die Kirchen wenden könnten.

CDU ist also nicht mehr als ein Name.

Eine Partei darf sich nennen wie sie will und das C sorgt dafür dass etliche Menschen diese Partei wählen weil sie der Meinung sind, sie wäre christlich.

Der Fragesteller wirft leider entscheidende Begriffe durcheinander!

1. In Deutschland herrscht eine "Trennung von Staat und Kirche"! Ansonsten ist für alle Bürger das Menschenrecht auf Religionsfreiheit in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, garantiert. Insofern kann es eine "Trennung von Mensch und Religion" geben, und zwar als persönliche Entscheidung des Einzelnen aufgrund seiner Freiheitsrechte. Aber staatlich verordnet darf es keine "Trennung von Mensch und Religion" geben, weil das verfassungswidrig wäre. Daraus ergibt sich:

2. Die CDU darf sich natürlich als "Christlich demokratische Union" bezeichnen, weil sie als Partei eine Ansammlung von Menschen ist, die sich in ihrem Selbstverständnis christlichen Werten verbunden fühlen (dürfen/sollten). Politisch bedenklich wäre es, wenn aus der "CDU" eine "KDU" werden würde, eine "Kirchlich demokratische Union". Aber das ist sie ja nicht.  :-)


MfG

Arnold    




Grundsätzlich herrscht in Deutschland keine Laizismus (Trennung von Staat und Kirche) wie etwas in Frankreich. Die großen christlichen Kirchen haben den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts inne.


https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_%28Deutschland%29

In Bayern existierte bis 1999 sogar der sogenannte Senat, in den die Kirchen vertreter entsenden dürften.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerischer_Senat

Viktor1  28.03.2016, 21:02
In Bayern existierte bis 1999 sogar der 
sogenannte Senat, in den die Kirchen vertreter
entsenden dürften.

Erstens war dies nur in Bayern, zweitens waren dort auch Gewerkschaften, Industrie, Wohltätigkeitsorganisationen und weitere
sieben gesellschaftliche Interessengruppen vertreten.
Von de 60 Mitgliedern waren nur 5 von den Kirchen.
Was du mit deiner Einlassung belegen willst, daß es praktisch keine Trennung von Staat und Kirche gäbe, ist also nicht zutreffend.Daran ändert auch nichts, daß noch historisch bedingte "Zusammenarbeit" besteht  (auch die Bezahlung von evang.Pfarrern) auch in kulturellen Belangen u.a.
Dann wäre  auch keine Trennung von Gewerkschaften und sonstigen Verbänden und Interessengruppen (oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts) vom Staat geben.
Richtig ist , daß dies nicht in der Verfassung verankert ist wie in Frankreich und manchen anderen Staaten.

In Deutschland gibt es keine strikte Trennung von Staat und Religion. Aber auch in diesem Fall darf doch jede Partei sich nennen, wie sie will, wenn man das verbieten würde, wäre das meiner Meinung nach ein Verstoss gegen die Religionsfreiheit... Denn eine Partei ist ja dazu gemacht, eine Untergruppe der GEsellschaft zu vertreten - warum nicht eine religiöse Gruppe?