Muss ich in die Kirche gehen, wenn ich nicht will?

16 Antworten

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Hallo sandy2004,

es gibt hier drei Paragraphen des "Bürgerlichen Gesetzesbuches" (kurz BGB), die bezüglich Deiner Frage Ausschlaggebend sind:

§ 1626 BGB - Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

 

§ 1627 BGB - Ausübung der elterlichen Sorge

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. 

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   § 1631 BGB - Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Deine Eltern haben also auf der einen Seite tatsächlich das Recht über Deinen Aufenthalt zu bestimmen, auf der anderen Seite können sie Dich nicht mit Gewalt in die Kirche schleppen, denn Gewalt ist Deinen Eltern gesetzlich untersagt.

Aber im Grunde genommen sollte es doch wohl Möglich sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden und hier nicht über irgendwelche rechtlichen Grundlagen und Gesetze nachdenken.

Schönen Abend Dir noch
TheGrow

ja dürfen sie. Mit 13 bist du wirklich noch ein Kind, wenn auch schon ein recht großes. Und ja, sie dürfen auch bestimmen, wo du dich aufhältst. Oder wo du halt hingehen musst. Ob Arzt, Kirche, Fussballverein, Verwandtenbesuch, das ist egel.

Etwas anders wird dass dann wenn du 14 bist, da dürfen oder sollten dich deine Eltern nicht mehr zum Kirchenbesuch zwingen. Denn ab 14 in man religionsmündig. Das heißt das man seine Religion frei wählen darf oder halt das man auch keiner mehr angehören möchte. Und auch wenn der Kirchenbesuch nicht zwingend ans Glauben gebunden ist so gehört es doch dazu, dass man (deine Eltern) dich nicht dorthin zwingt.

Meine Güte, wenn Eltern ständig mit Gesetzbücher wedeln würden, dann würdest Du aber ziemlich dumm gucken, welche Rechte sie haben und welche Rechte Du hast.

Fällt Dir echt nichts Besseres ein als nach einem Gesetz zu schreien? Was hättest Du denn dann vor? Wolltest Du dann zum Anwalt gehen und Deinem Vater verklagen oder vielleicht die Polizei holen?

Dein Vater will einfach an Dich weitergeben, was für ihn wichtig ist - das wirst Du auch tun, wenn Du mal Kinder hast, das tut jeder Mensch und sogar jedes Tier. Wenn Du erwachsen bist, kannst Du dann selbst entscheiden, was Du annimmst und was nicht, dazu musst Du es aber erstmal kennenlernen

Dein Vater wird Dich sicher nicht in die Kirche reinprügeln, aber ihm zuliebe kannst Du ja einfach mal mitgehen - ganz einfach für Deinen Vater. Ist das zuviel verlangt? 

Muss man so ein Theater machen, obwohl es nur um eine Kirchenbesuch geht anstatt auch mal etwas zu tun, was für die Eltern wichtig ist?

Denk mal darüber nach - hat was mit gutem Benehmen zu tun


Sehr schön gesagt

Beste Antwort!

Einzige Antwort die Informativ ist. Danke

Familie ist, wenn man etwas tut, was einem selbst nicht wichtg ist, aber der Familie etwas bedeutet.

Glaubst du, deine Eltern hielten es persönlich für nötig, dich bei deiner Schulaufführung anzusehen?

Warum sollten sie die Karte Aufenthaltsbstimmungsrecht oder elterliche Gewalt spielen?

Wenn du glaubt. erwachsen genug zu sein, egoistisch zu handeln, das können sie auch. Party? Nö. Mit dem Auto wohin bringen? Nö. 300 EUR für eine Klassenfahrt nach London? Nö.

Jede Wette, es dauert keinen Monat und du würdst alles dafür geben, damals mit in die Kirche gelatscht zu sein.

Eine Stunde Gottesdienst wirst du aushalten können. Dein Vater wird sich kaputtmachen und recht hätte er, wenn du ihm sagst: "Ich habe hinter deinem Rücken im Internet nach einem Gesetz gefragt, dass ich nicht mit in die Kirche muss. Es gibt aber keins!" Selbst ein Gesetz würde deinen Vater überhaupt nicht interessieren.