Warum steht Kirchenrecht so oft über Zivilrecht? Wird es in Deutschland jemals eine echte Trennung von Kirche und Staat geben?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das viel größere Problem ist das die Kirchen in DE außerhalb des Rechtsstaats stehen. Die Kirchen müssen sich weder an das Betriebsverfassungsrecht noch an das Allgemeine Gleichstellungsgesetz auch bekannt als Anti-Diskriminierungsgesetz halten.

Eine Taufe ist da noch harmlos. Das Kind kann ja später zum glück gegen die Zahlung eines Lösegelds wieder aus der Kirche austreten.

Wobei ich das auch eine Abartigkeit der Mutter finde gegen den Wunsch des Vaters den kleinen Exorzismus an einem Kind vollziehen zu lassen.

PatrickLassan  03.09.2018, 19:53
Das Kind kann ja später zum glück gegen die Zahlung eines Lösegelds wieder aus der Kirche austreten.

Ein 'Lösegeld' in Höhe von im Schnitt 30 €, das auch nicht der Kirche zufließt, sondern dem Staat.

MartinNeu97  03.09.2018, 21:20
@PatrickLassan

Jaa aber das Lösegeld währe nicht von Nöten sondern ist eine Hurensohnaktion der Kirche. Denn es könnte kostenlos sein. Die Kirche akzeptiert nur beglaubigte Bescheinigungen und Beglaubigungen kosten je nach Amt bis zu 60€(!!)

PatrickLassan  04.09.2018, 06:18
@MartinNeu97

Denn es könnte kostenlos sein.

Wie schon erwähnt, kassieren das die Behörden (Standesamt/Antsgericht), und wieso sollten die umsonst arbeiten?

Die Kirche akzeptiert nur beglaubigte Bescheinigungen und Beglaubigungen kosten je nach Amt bis zu 60€(!!)

Das ist schon deshalb falsch, weil man die Bescheinigung über den Kirchenaustritt der Kirche überhaupt nicht vorlegen muss. Zudem müssen Originale von Urkunden nie beglaubigt werden.

MartinNeu97  04.09.2018, 11:40
@PatrickLassan

Komisch und warum hat mir die Beamte bei meinem Kirchenaustritt das exakt so erklärt? Und abgesehen davon UMSONST ARBEITEN? Das sind BEWAMTE. Die werden aus Steuergeldern BEZAHLT um den SCH*** der Kirche zu verwalten. Und dann soll ein Kirchenaustritt auch noch Kostenpflichtig sein? Hackt's bei dir oder was? So wie die Kirche sich in DE benimmt wird's Zeit für ne zweite Enteignung. Die kosten uns ein Vermögen und tun NICHTS womit das gerechtfertigt ist.

PatrickLassan  04.09.2018, 11:50
@MartinNeu97
Komisch und warum hat mir die Beamte bei meinem Kirchenaustritt das exakt so erklärt?

Keine Ahnung, was dir wer wann erklärt hat. Dass eine Originalbescheinigung nicht beglaubigt werden muss, ist eine Tatsache.

Und abgesehen davon UMSONST ARBEITEN? Das sind BEAMTE. Die werden aus Steuergeldern BEZAHLT um den SCH*** der Kirche zu verwalten.

Standesbeamte und Rechtspfleger werden nicht dafür bezhalt, dass sie Angelegenheiten der Kirche verwalten. Die Bescheinigung des Kirchenaustritts kostet eben.

Hackt's bei dir oder was?

Bleib mal sachlich.

MartinNeu97  04.09.2018, 12:13
@PatrickLassan

Natürlich werden die dafür bezahlt. Ist ja nicht so alsw ob die Dinge die sie für diesen Verein machen von der Arbeitszeit abgezogen bekommen. Die werden dafür bezahlt unter anderem um eben die Kirchenangelegenheiten zu verwalten. Und ein Kostenpflichtiger Kirchenaustritt.. ist das nicht.. Verfassungswidrig? Wieso muss ICH dafür Bezahlen das meine Eltern als ich noch unmündig war einen Exorzismus an mir haben durchführen lassen? Und sachlich bleiben? Warum sollte ich? Die Kirche dessen kriminelle Verflechtungen mit dem Staat du verteidigst ist doch in den letzten 2000 Jahren nicht sachlich gewesen. Es kann nicht sein das der Staat sich zum Lakai einer solchen Institution macht. Andere dinge auf dem Amt wie Ummelden, Hundesteuer anmelden etc Kosten auch keine Gebühren (womöglich weil die Gebühren ja quasi in den allgemeinen Steuergelder aus denen Beamte bezahlt werden enthalten sind) aber ausgerechnet beim Kirchenaustritt verlangt man 60€ und mehr? Der einzige Grund das diese Vorgehensweise noch nicht kriminalisiert wurde ist, das die Kirchen ihre Lobbyisten in Form von Christen überall in den Gerichten, Ämtern und der Politik platzieren. Eine Schande das Religion noch im 21. Jahrhundert die Politik bestimmt.

Deamonia 
Fragesteller
 04.09.2018, 15:44
@MartinNeu97
Wieso muss ICH dafür Bezahlen das meine Eltern als ich noch unmündig war einen Exorzismus an mir haben durchführen lassen?

Sehe ich ganz genau so!

Hinzu kommt noch, das man für einen Kirchenaustritt PERSÖNLICH zum Amt muss, oder einen Notar kommen lassen muss, der dann wieder extra bezahlt werden will.

Wer also nicht mehr gut zu Fuß ist, und wenig Geld hat, hat also generell schlechte Karten irgendwie da raus zu kommen...

Deamonia 
Fragesteller
 04.09.2018, 08:14

Stimmt, ich habe ein relativ harmloses Beispiel gewählt, anhand der meisten Antworten hier sehe ich ein, das das ein Fehler war -.-*

Ich sehe nach wie vor nicht, wo kirchenrecht uber zivilrecht steht.

In deinem Beispiel hat die Mutter das Kind zu Unrecht taufen lassen, in die Kirche eintreten lassen. Nun wird das Kind auf richterliche Anordnung wieder aus der Kirche austreten, weil das Zivilrecht sich durchsetzt.

Wäre es statt Kirche ein Sportverein gewesen, würden auch nicht alle Einträge geändert und so getan werden, als wäre das Kind nie Mitglied gewesen.

Und Übergriffe auf Kinder haben absolut nichts mehr mit Zivilrecht zu tun, das ist Strafrecht und da wird garantiert nichts geduldet, akzeptiert oder ignoriert

FordPrefect  03.09.2018, 17:00
Nun wird das Kind auf richterliche Anordnung wieder aus der Kirche austreten, weil das Zivilrecht sich durchsetzt.

Nein, eben nicht. Die Taufe ist kirchenrechtlich gültig, weil dazu nicht die Zustimmung beider Elternteile vonnöten ist. Als Konsequenz daraus bleibt das Kind Mitglied der Glaubensgemeinschaft, auch wenn der andere Elternteil dagegen ist. Hingegen kann der Austritt aus der Kirche nur mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen, bis das Kind mündig wird. Und diese Zustimmung liegt eben nicht vor. Das aber ist das Problem der Eltern, nicht der Kirche, und auch nicht ein Problem einer wie auch immer gearteten angeblichen kirchenrechtlichen Vormachtstellung.

Was das Ganze also mit dem Thema zu tun haben soll, erschließt sich wohl nur dem Fragesteller.

PaulPeter44  03.09.2018, 18:51
@FordPrefect
Die Taufe ist kirchenrechtlich gültig, weil dazu nicht die Zustimmung beider Elternteile vonnöten ist.

Es ist richtig, das die Taufe kirchenrechtlich gültig ist, weil getauft nun mal getauft ist.

Aber es ist so ganz nicht richtig, das dazu nicht die Zustimmung beider Elternteile nötig sind. Wenn beide Elternteile erziehungsberechtigt sind, dann hätten auch beide Elternteile zustimmen müssen, daher hätten bei der Taufanmeldung beide Elternteile unterschreiben müssen. Da hat der Pfarrer einen Fehler gemacht. Er hat sich nicht informiert und die Mutter hat die Tatsachen verschwiegen.

Und der Vater müsste die Kirche bzw. diesen Pfarrer verklagen wegen nicht Einhaltung des Kirchenrechts. Dann würde er vielleicht einen Schadenersatz erhalten, aber die Taufe seines Kindes kann er nicht rückgängig machen.

KirstenSe  03.09.2018, 19:45
@FordPrefect

Es hätten sehr wohl beide Eltern zustimmen müssen. Entweder hat die Mutter "geschummelt" oder dem Mitarbeiter der Kirche ist ein Fehler unterlaufen.

Genauso ist es mit dem Austritt, ja. Wenn die Mutter nicht mitspielt kann der Vater ihr Einverständnis gerichtlich ersetzen lassen. Nachdem der Eintritt eh nicht rechtens war, dürfte er damit problemlos durchkommen.

Deamonia 
Fragesteller
 04.09.2018, 08:44
In deinem Beispiel hat die Mutter das Kind zu Unrecht taufen lassen, in die Kirche eintreten lassen. Nun wird das Kind auf richterliche Anordnung wieder aus der Kirche austreten, weil das Zivilrecht sich durchsetzt.

Nein, eben nicht, das Gegenteil ist der Fall, der Richter hat beschlossen, das es Kirchenrecht sei, und der Staat sich da nur in gravierenden Fällen einmische. Das Kind bleibt gegen den Willen des Vaters Mitglied.

Zum Eintritt (=Taufe) muss nur einer zustimmen, zum Austritt beide, das ist ja das schlimme!

KirstenSe  04.09.2018, 09:15
@Deamonia
Zum Eintritt (=Taufe) muss nur einer zustimmen, zum Austritt beide, das ist ja das schlimme!

Nein! Zur Taufe müssen alle sorgeberechtigten zustimmen. Sollte dies nur 1 Person sein, dann reicht natürlich einer. In diesem Fall hat die Mutter bewusst gelogen. Das ist nicht schuld der Kirche.

Der Richter hat beschlossen, dass er die Taufe nicht annulieren lassen kann, ja. Die Einwilligung der Mutter zu einem Austritt aus der Kirche zu ersetzen war nicht beantragt. Das konnte der Vater jetzt nachholen. Die Taufe ungeschehen machen, geht nunmal nicht. Wenn du meine Torte isst, kann ich auch nur Schadensersatz durchsetzen und nicht das ganze ungeschehen machen und exakt diese selbstgebackene Torte zurück bekommen.

Davon ab, ist die Argumentation des Vaters eh lächerlich. Er verweigert die kirchenmitgliedschaft aus Sorge vor Übergriffen. Viele getaufte Kinder haben nie Kontakt zur Kirche - umgekehrt fragt an der Kirchentür und bei kirchlichen Aktivitäten niemand nach dem Taufdatum. Oft geht es Eltern bei der Taufe um Kita Plätze und Schulen - auch da ist nichts bekannt, dass in christlichen Kitas die Anzahl der Übergriffe höher wäre - zumal das Kind dort auch unhetauft aufgenommen werden könnte und der Vater eh wieder mit unterschreiben müsste.

Der Staat darf sich nicht in innerkirchliche Angelegenheiten einmischen. Das gilt nicht, wenn weltliches Recht tangiert ist. Beispiele: Der Anhänger einer Rasta-Religion darf dennoch in Deutschland nicht Cannabis rauchen. Und eine Landesbischöfin darf nicht betrunken Auto fahren

Deamonia 
Fragesteller
 05.09.2018, 08:48
@KirstenSe
Der Staat darf sich nicht in innerkirchliche Angelegenheiten einmischen. Das gilt nicht, wenn weltliches Recht tangiert ist. Beispiele: Der Anhänger einer Rasta-Religion darf dennoch in Deutschland nicht Cannabis rauchen. Und eine Landesbischöfin darf nicht betrunken Auto fahren

Das sind Beispiele aus dem Artikel, schön das du ihn gelesen hast ;) (Wobei ich das betrunken Autofahren Beispiel aus dem Arikel eher dumm finde, weil das nix mit dem Glauben zu tun hat)

Wobei es selbst hier wieder Ausnahmen gibt, die mir absolut nicht in den Kopf wollen. Warum ist es verboten aus religiösen Gründen Canabis zu rauchen, aber kleinen Jungs Körperteile abschneiden ist aus religiösen Gründen erlaubt?

Da finde ich das Canabis rauchen wesentlich harmloser!

KirstenSe  05.09.2018, 10:33
@Deamonia

Jepp, ich fand, dass es im Artikel ja schon gut erklärt ist.

Auch wenn der Bischof 3 Messen nacheinander gefeiert hat und jedesmal kräftig christi Blut (Messwein) zu sich genommen hat, bekommt er im Strassnverkehr die gleichen Sanktionen wie andere mit identischem ‰ Gehalt

Warum Beschneidungen erlaubt sind, kann ich dir nichts zu sagen, ist nicht meine Baustelle 🤷🏻

Ich persönlich finde aber (medizinisch korrekte) Beschneidungen nicht schlimm. (dies ist jedoch nur meine persönliche Meinung und somit nicht Grundlage für eine Diskussion @manche Meckerköpfe)

Deamonia 
Fragesteller
 05.09.2018, 15:00
@KirstenSe

Ich habe mich viel mit Beschneidung befasst, und dem Mann geht einiges an Sexueller Lust verloren ohne Vorhaut...

KirstenSe  05.09.2018, 15:30
@Deamonia

🤷🏻Ich hab mich eine zeitlang auch mit beschnittenen Männern befasst, die hatten noch genug Lust 😜

Warum steht Kirchenrecht so oft über Zivilrecht?

Das Kirchenrecht steht nicht über dem Zivilrecht. Wie kommt man nur auf so einen Unfug?

Wird es in Deutschland jemals eine echte Trennung von Kirche und Staat geben?

Die gibt es längst. Dass der Staat sich nicht dazu durchringen kann, die aus den Konkordaten respektive Enteignungen entstandenen Verpflichtungen einmalig abzulösen, ist nun gerade nicht das Problem der Kirchen.

Ich habe von einem Fall gelesen, wo die Mutter das Kind gegen den Willen des Vaters hat taufen lassen.

Und? Was hat das mit dem Kirchenrecht vs. Zivilrecht zu tun? Im BGB gibt es den Begriff "Taufe" gar nicht. Wieso auch?

"Kirchenrechtlich war alles in Ordnung, stellte Richter Moll beim Prozess im vergangenen Jahr fest. Möglicherweise war die Taufe ein Verstoß gegen Zivilrecht, aber deshalb könne ein staatliches Gericht nicht die Taufe annullieren."

Da ist auch völlig richtig. Kirchenrechtlich ist die Taufe ein Grundrecht des Kindes, welches die Eltern (und zwar unabhängig von zivilrechtlichen Sorgerechtsbestimmungen) alleine oder gemeinsam für das Kind ausüben dürfen.

Den Ärger müssen die beiden Eltern untereinander zivilrechtlich ausfechten, das geht die Kirche nun rein gar nichts an. Eine Annulierung kommt jedenfalls nur in Frage, wenn sie sich einig sind.

"Will ein Elternteil sein Kind unter 14 aus der Kirche nehmen, dann müssen beide einverstanden sein, oder der Elternteil muss das alleinige Sorgerecht haben"

Sic. Diese Regel greift zum Wohle des Kindes, nicht der Eltern, die - wie hier - diesbezüglich ggfs. zerstritten sind.

Ist es bereits "allzu gravierend" wenn ein Pfarrer ein Kind anzüglich anfasst

Was hat das nun mit der Frage zu tun? Sexueller Missbrauch ist strafbar, und zwar nach Zivilrecht (kirchenrechtliche Konsequenzen kommen sowieso dazu, wie etwa Ausschluss samt Verlust aller Pensionsansprüche etc.). Wäre es anders, müsste die Kirche ja selbst über ihre Mitarbeiter strafrechtlich Gericht halten. Genau *weil* Kirche und Staat getrennt sind, gibt es das nicht mehr.

Wenn die Kirchen Rechtsverstöße ohne Ende begehen können

Völliger Quatsch.

666Phoenix  04.09.2018, 08:10

Was bist Du denn für ein Propagandist?

Das Kirchenrecht steht nicht über dem Zivilrecht.

Doch steht es - nicht generell, aber in vielen Aspekten:

Arbeitsrecht, Freiheit der Konfessionszugehörigkeit bei Aufnahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses, Betriebsverfassungsrecht, Nichtverfolgung von "intern" begangener Straftaten durch staatliche Organe.....

aus den Konkordaten respektive Enteignungen entstandenen Verpflichtungen

Es gab keine Enteignungen, weil es keine Eigentümer der Kirchen, Bistümer und Pfaffen gab, sondern es gab es Übertragungen von staatlichen Ländereien an Frankreich, die den deutschen Pfaffen als Lehen zur Verfügung standen und die für Lebenszeiten vom deutschen Staat eine Entschädigung dafür bekamen (das war keine Entschädigung für die Ewigkeit der Existenz von Kirchen und Bischöfen!).

Infolge des "Reichsdeputationshauptschlusses" von 1803 wurden einigen Bistümern sogar zusätzliche Ländereien zur Verfügung gestellt (z.B. dem Mainzer). Aber Du hast Recht: der Staat sollte dieses heiße Eisen irgendwann mal anfassen, was er übrigens schon zu Zeiten der Weimarer Verfassung machen wollte, traute sich aber bis heute nicht - im Gegenteil, die aus Steuergeldern finanzierten, exorbitant hohen Gehälter einiger Kirchenfürsten werden jedes Jahr "angeglichen"!

Kirchenrechtlich ist die Taufe ein Grundrecht des Kindes, 

Und zivilrechtlich (was ja angeblich höher stehen soll als Kirchenrecht) ist es eine Vergewaltigung unmündiger, entscheidungsunfähiger, minderjähriger Kinder! Nach Kirchenrecht nicht mehr rückgängig zu machen (nix mit "Annullierung"), übrigens wie die muslimische Beschneidung auch!

Wenn man wenigstens warten würde, bis das Kind versteht, was da vollzogen wird (wie das einige christliche Glaubensrichtungen auch machen).

kirchenrechtliche Konsequenzen kommen sowieso dazu, wie etwa Ausschluss samt Verlust aller Pensionsansprüche etc.)

Wo kommen die denn - zum Bespiel nur so von sich aus, aus der Kirche heraus? Die kommen manchmal in Form von Strafversetzungen und auch nur, wenn der öffentliche Druck zu groß wird!

"PAPST FRANZISKUS: Kirche hat im Umgang mit Missbrauch versagt"

(http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/papst-franziskus-kirche-hat-im-umgang-mit-missbrauch-versagt-15746982.html)

Deamonia 
Fragesteller
 04.09.2018, 08:16
@666Phoenix

Danke, bist mir mit deiner Erklärung zuvor gekommen :)

Ich merke echt, das mein Beispiel von der Taufe offenbar zu harmlos war...

PatrickLassan  04.09.2018, 11:52
@666Phoenix
Nichtverfolgung von "intern" begangener Straftaten durch staatliche Organe.....

fällt erstens nicht in den Bereich des Zivilrechts und wird zweiten strafrechtlich verfolgt, wenn es angezeigt wird.

666Phoenix  04.09.2018, 12:12
@PatrickLassan

Und? Wird es angezeigt? Immer? Durch die Kirchenoberen?

FordPrefect  04.09.2018, 14:00
@666Phoenix
Was bist Du denn für ein Propagandist?

Blafasel.

Doch steht es - nicht generell, aber in vielen Aspekten:

Nein.

Arbeitsrecht, Freiheit der Konfessionszugehörigkeit bei Aufnahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses, Betriebsverfassungsrecht,

All diese Punkte sind zivil- respektive arbeitsrechtlich höchstrichterlich tw. bereits mehrfach geklärt worden. Was im Umkehrschluss genau widerlegt, dass Kirchenrecht über zivilem Recht stehen würde, denn dann würden die Urteile der zivilen Gerichte für die Kirchen gar nicht gelten respektive dürften dort gar nicht verhandelt werden. Der Gesetzgeber und die Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass die aus Art. 137 der Weimarer Verfassung herrührenden Sonderrechte der Kirchen als sog. Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht mit Art. 140 GG vollwirksames Verfassungsrecht darstellen, und insofern dort vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichende Regelungen vorrangig sind.

Wenn aber diese These stimmen würde, wäre dies alles gar nicht notwendig.

Nichtverfolgung von "intern" begangener Straftaten durch staatliche Organe....

Selten so einen Schwachfug gelesen. Straftaten sind Straftaten - egal ob nun in kirchlichem Rahmen etwa von Amtsträgern begangen, oder sonstwo.

Es gab keine Enteignungen

Geschichte 6, was? Als Nächstes wirst du wohl postulieren, es habe in Europa nie eine Säkularisation stattgefunden.

Infolge des "Reichsdeputationshauptschlusses" von 1803 wurden einigen Bistümern sogar zusätzliche Ländereien zur Verfügung gestellt

Stimmt. Nur - die Anzahl der eingezogenen bzw. aufgehobenen Kirchengüter war weitaus höher, und erfolgte zudem in vielen Teilen Europas unabhängig vom RDHS, in Bayern etwa 1802, in Schlesien 1810 usw.
Ich gebe dir aber insoweit Recht, als der RDHS die Grundlage für die bis heute fortgesetzten Zahlungen des Staates an die Kirchen als Ausgleich (!) darstellt. Man sollte im Kontext aber auch beachten, dass der RDHS eine Folge der napoleonischen Feldzüge und der Verluste der linksrheinischen Gebiete an Frankreich war - und die rechtsrheinischen Staaten mit Kirchengut für ihre Gebietsverluste entschädigt werden sollten.

Und zivilrechtlich (was ja angeblich höher stehen soll als Kirchenrecht) ist es eine Vergewaltigung unmündiger, entscheidungsunfähiger, minderjähriger Kinder!

Erstens ist das eine faustdicke Lüge (du wirst im Zivilrecht zur Taufe rein gar nichts finden, weil es diesen Begriff im BGB - wie bereits geschrieben - überhaupt nicht gibt), zweitens solltest du dich über diese verbale Entgleisung schämen, und drittens schadet eine Taufe genau niemandem. Deine ekelhafte sprachliche Entgleisung nimm bitte mit auf den für Fäkalsprache angemessenen stillen Ort.

FordPrefect  04.09.2018, 14:02
@666Phoenix

Keine Ahnung. Wird jede zivile Straftat immer angezeigt? Von den Oberen oder Unteren (was immer das sein soll)? Wer behauptet denn, dass die Mitarbeiter der Kirchen generell weniger anfällig für Verfehlungen (und somit Straftaten) wären? Die Kirchen selbst ganz sicher nicht.

666Phoenix  04.09.2018, 15:54
@FordPrefect

Was du in kompletter Verkennung der Realität mal so schwungvoll als "faustdicke Lüge" bezeichnest, ist von anderen Stellen mehrfach nachgewiesen worden. Ich habe keine Lust auf sinnlose Diskussionen mit Möchtegern-Oberlehrer. Ich verweise zu diesem Thema alle interessierten Leser (dich nicht, du bist offensichtlich mit Vorurteilen belastet) auf die Arbeiten und Untersuchungen von C. Frerk (über jede Suchmaschine auffindbar).

"Ausgleicjszahlungen"! Wenn ich sowas schon lese! Das wären Ausgleicjszahlungen für die damaligen Verluste. Sie werden heute durch nichts gerechtfertigt, zumal die Pfaffen per Zölibat auch niemanden zum Vererben haben dürften.

Zur Taufe: natürlich steht dazu nichts im Zivilrecht. Zum Laufen über Wasser steht ja auch nichts in den Lügenkodize!

Es bleibt, was ich beschrieben habe: eine Vergewaltigung unmündiger Kinder, die kirchenrechtlich nicht rückgängig zu machen ist. Wenn die Taufe niemandem schadet, so ist das eine Lüge. Sie kann dem Kind nicht schaden, weil das Kind es nicht versteht. Sie nutzt auch niemandem. Deswegen ist sie überflüssig in einer aufgeklärten Gesellschaft. Wenn das Kind später sich diesem lächerlichen Procedere unterziehen will, ist es seine Angelegenheit. Selbst das Anbringen eines Nasenringes ist humaner, weil dieser später entfernt werden kann!

Wenn Dir meine Sprachwahl nicht gefällt, dann geh in ein katholisches Mädchenpensionat.

Die genannten Gesetze zum Sonderstatus der Kirchen belegen nur, dass es in diesem Staat eben keine Trennung Staat- Kirche gibt! Diverse Völkerrechtsverletzungen dieses Staates würden ebenfalls hövhstrichterlich abgesegnet. Es bleiben deswegen Völkrrrechtsverletzungen!!

"Taufe" kommt im Zivilrecht gar nicht vor. Dass ist übrigens eine Konsequenz aus der (weitgehenden) Trennung von Kirche und Staat.

Deamonia 
Fragesteller
 04.09.2018, 08:51

Dennoch hat die Taufe Rechtsfolgen, nämlich zum einen Kirchensteuer, und zum anderen das das Kind später aktiv werden muss um auszutreten, was auch wieder Geld kosten kann, wenn man es z.B. erst als Erwachsener macht.

wo die Mutter das Kind gegen den Willen des Vaters hat taufen lassen.

Welches Zivilrecht wird hier verletzt ? Wie sollte der Staat eine rituelle Handlung beeinflussen oder rückgängig machen ?
Denk doch einfach mal ein bisschen nach ehe du dich hier mit unsinnigen Beiträgen wichtig machst.

Deamonia 
Fragesteller
 04.09.2018, 08:49

Welches Zivilrecht wird hier verletzt ?

Möglicherweise war die Taufe ein Verstoß gegen Zivilrecht, aber deshalb könne ein staatliches Gericht nicht die Taufe annullieren. Der Rechtsverstoß müsste schon gravierend sein, damit der Staat in innerkirchliches Recht eingreift.

Ich nehme an, das es hier um das gemeinsame Sorgerecht geht, es hätten BEIDE zustimmen müssen, nicht nur einer, aber da es kein "gravierender" Rechtsverstoß ist, lässt man die schalten und walten wie sie wollen...

Wie sollte der Staat eine rituelle Handlung beeinflussen oder rückgängig machen ?

Er könnte veranlassen, das die Mutter dem Austritt zustimmen muss. Die Taufe kann man zwar nicht rückgängig machen, aber die damit verbundenen späteren weltlichen Verpflichtungen kann man sehr wohl beeinflussen!

Denk doch mal ein bisschen nach bevor du dich mit unsinnigen Antworten wichtig machst ;)

Viktor1  04.09.2018, 14:03
@Deamonia
Er könnte veranlassen, das die Mutter dem Austritt zustimmen muss.... die damit verbundenen späteren weltlichen Verpflichtungen

Warum ? Was ist das für ein Quatsch ? Es gibt keine "späteren weltlichen Verpflichtungen", welche das Kind nicht schon mit 14 Jahren selbst beeinflussen könnte.
Auch eine Zustimmung kann man hier rechtlich nicht erzwingen. Dies würde bedeuten, daß der Vater größere Rechte hat. Außerdem bewirkt es ja nichts für das Kind. Über die religiöse Erziehung müßten sich die Eltern sich sowieso einigen.
Warum sollte der Staat hier mehr als notwendig tätig werden - für nichts und wider nichts.
Das Gericht hat dies auch so gesehen.

Denk doch mal ein bisschen nach bevor du dich mit unsinnigen Aussagen wichtig machst.

Deamonia 
Fragesteller
 05.09.2018, 08:53
@Viktor1
Es gibt keine "späteren weltlichen Verpflichtungen", welche das Kind nicht schon mit 14 Jahren selbst beeinflussen könnte.

Falsch, das Kind wird wenn es getauft ist bereits in der Grundschule in einen bestimmten Religionsunterricht gezwungen, als ungetaufte kann man sich hingegen aussuchen ob man den Evangelischen, Katholischen oder Ethik Unterricht besuchen möchte.

Ich hatte dadurch extreme Vorteile, weil ich mir alles mal ansehen konnte als Kind, was mir eine viel größere Vielfalt an Möglichkeiten & Informationen gegenüber den getauften bot. Am ende bin ich dann bei Ethik geblieben.

Langsam wird es echt lächerlich, mit deinem Widerwillen Tatsachen zu akzeptieren...

Viktor1  05.09.2018, 14:16
@Deamonia
wenn es getauft ist bereits in der Grundschule in einen bestimmten Religionsunterricht gezwungen,

Was soll das für eine weltliche Verpflichtung sein ? Das Kind darf dort schulisch teilnehmen, wo die Eltern es haben wollen, ist es 14 Jahre alt, dort wo es will - wenn es die eingetragene Religionsgemeinschaft verläßt.

Deamonia 
Fragesteller
 05.09.2018, 14:57
@Viktor1

Ist das heute anders? Früher MUSSTE man an dem Unterricht teilnehmen, zu dem man getauft war, nur wir "Heiden" hatten die freie Wahl