Kirchenaustritt: Warum darf das Geld kosten?

41 Antworten

das ist nur eine einmalige Bearbeitungsgebuehr (Verwaltungsgebuehr), der eben den Aufwand des Austritts abdeckt (muss ja jemand im Computer bearbeiten, was ausdrucken, mit dir reden und unterschreiben lassen). Kriegt wohl auch eher das Amt/ Land/die Staat wie die Kirche.

Und das ist in jedem Bundesland so, bei uns tritt man auf dem Standesamt aus und muss dort bezahlen. Das Geld sparen die meisten dann ja schon ab dem 2. Monat ein, weil sie dann keine Kirchensteuer mehr zahlen.

Wenn man einen neuen Ausweis beantragt, kostet das auch Verwaltungsgebuehr und wenn man eine Meldebescheinigung braucht fuer ein Amt, dann auch. Und wenn man die Heirat beantragt. Das ist nun mal so. Da ist man vorher auch nirgends eingetreten.

wegen dem Kircheneintritt, da koenntest du ja deine Eltern zur Verantwortung ziehen, die haben dich ja wohl taufen lassen, oder? Vielleicht zahlen die dir ja das Geld zurueck.

@petrapetra64
wegen dem Kircheneintritt, da koenntest du ja deine Eltern zur Verantwortung ziehen, die haben dich ja wohl taufen lassen, oder? Vielleicht zahlen die dir ja das Geld zurueck.

könnte das ein Vertrag zu Lasten Dritter ( = Illegal) sein ? ^^

@surfenohneende

die Eltern schließen in deiner Kindheit viele Verträge für dich ab. sind das dann auch Verträge Lasten dritter?

Hallo, ich wusste nicht, das das so ist, aber ich finde es extrem Unverschämt! In Deutschland herrscht Religionsfreiheit, dann MUSS man auch austreten dürfen, ohne etwas zu bezahlen. Das kanns nicht sein, egal von welcher Religion der Freistaat "geprägt" ist, das darf nichts kosten, mal davon abgesehen, das der Verein eh viel zu viel Geld hat. Ich würde mich dagegen wehren. Egal wieviel Geld, Geld ist Geld und das braucht die Kirche nicht.

Ich verstehe auch nicht, warum ein Austritt nicht, wie der Eintritt, intern mit der Kirche selbst geregelt werden kann. Aber in Deutschland sind die beiden dominanten Kirchen eng mit dem Staat verbunden, und so wird auch der laufende finanzielle Beitrag als festgesetzte Kirchensteuer nicht durch die Kirche, sondern durch den Staat erhoben und von ihm an die Kirchen und verschiedenen kirchlichen Einrichtungen weitergeleitet. Also muss auch das Ende der Zugehoerigkeit zu einer dieser beiden Kirchen durch den Staat geregelt werden.

Das kann ich dir ganz leicht erklären: die Kirche ist kein Verein, und die Taufe keine Mitgliedschaft. Sondern die Kirche versteht unter der Taufe, dass Gott den Täufling in seine Gemeinschaft aufnimmt. Und da Gott sein Tun nicht rückgängig macht, sieht die Kirche nicht vor, dass man aus der Gemeinschaft wieder ausscheiden kann.

Da man mit der Taufe also kein "Kirchenmitglied" wird, kann man auch keine Mitgliedschaft kündigen. Und genauso wie das Standesamt keine "Kirchenmitglieder" aufnehmen kann, kann die Kirche keine "Kirchenmitglieder" entlassen.

@omikron

Deine Erklaerung ist sehr logisch! Also geht es wirklich nur um die Kirchensteuer, und jemand, der bei einer staatlichen Behoerde seinen Austritt erklaert hat, ist in Wirklichkeit gar nicht ausgetreten und noch immer Mitglied seiner Kirche? Das leuchtet mir schon eher ein, als dass eine staatliche Stelle einen Kirchenaustritt, bzw. "Glaubensaustritt" vornimmt!

Der Austritt ist kostenlos, der behördliche Vorgang kostet Geld.

Es ist ein Verwaltungsakt für den eine Gebühr fällig wird.

Dein Vorteil: Nie mehr Kirchensteuer!

Du kannst das gesparte Geld sozialen Einrichtungen spenden, Freunden/Familie schenken, Dir tolle Sachen kaufen, oder es sparen und gewinnbringend anlegen.

Die € 30.- (bei mir warens nur 10 DM, weil ich die Entscheidung schon 1982 treffen konnte) sind wie gesagt Verwaltungsgebühren (werden auch fällig bei einem Passantrag, Ummeldung etc. hat mit der Kirche nix zu tun)