Warum bucht das Finanzamt meine Kfz Steuern in jedem Jahr früher ab?
Hallöchen liebe Gemeinde,
leider muss ich mit bestürzen feststellen, dass das FA meine Kfz Steuern heute abgebucht hat. An und für sich nicht schlimm jedoch folgender Sachverhalt. Normalerweise bin ich es gewohnt min. 2 Wochen im Vorfeld einen entsprechenden Bescheid zu bekommen. Den ich bis jetzt noch nicht erhalten habe. Mal davon abgesehen dass ich in diesem Monat eh nicht mit den Steuern gerechnet hätte, denn im letzten Jahr gingen meine Steuern erst im April ab und im Jahre 2010 gingen meine Steuern im Juni ab. Nun bin ich natürlich etwas bestürzt, da ich weder nichts von der Abbuchung gewusst habe und dass mir hier natürlich offensichtlich jedes Jahr 2 Monate meines Steuerzeitraumes in dem ich mein Kfz bewegen darf "gestohlen" werden . iSt das rechtens oder kann ich Maßnahmen dagegen einleiten?
Mfg
6 Antworten
Man bekommt nur einmal einen Kfz-Steuerbescheid, und zwar ein paar Wochen nach der Zulassung des Fahrzeugs. Die Steuer ist weggen der Ersttellung des Bescheids bei der ersten Zahlung etwas später fällig, sonst immer an dem Tag, an dem das Fahrzeug zugelassen wurde.
an welchem Tag wurde das Auto denn zugelassen? Bei mir wird es einmal im Jahr immer im Januar abgebucht.
rufe beim Finanzamt an und frage nach. Evtl. gehe zur Bank und lasse den Betrag zurückbuchen.
zugelassen habe ich das Fahrzeug am 01.06.2010 und 2 Wochen später wurden da auch direkt die vollen Steuern eingezogen.
Zwei Wochen nach Zulassung abgebucht? Kann an sich nicht sein, da du nach der Zulassung erst einmal den Bescheid haben mußt und dann vier Wochen später erst die erste Zahlung fällig wird.
Bei uns war es so : im Juni haben wir ein neues Fahrzeug bekommen - da wurde für 7 Monate 06 - 12 ´11 abgebucht. Im Januar dann für 12 Monate.
Allerdings kam bereits vor ca. 1,5 Jahren der Hinweis auf einer Berechnung , daß es" im Zuge von Umstellungsmaßnahmen in den nächsten Jahren zu verkürzten Zahlungszeiträumen kommen kann".
im Juni haben wir ein neues Fahrzeug bekommen - da wurde für 7 Monate 06 - 12 ´11 abgebucht. Im Januar dann für 12 Monate.
Normalerweise ist die Kfz-Steuer immer für ein Jahr im Voraus fällig.
Siehe § 11 Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Das FA braucht da wohl etwas früher Geld. Ich habe mein Einzugsermächtigung einenTag nach Zulassung einfach mit Rückschein beim FA widerrufen. Eine Einzugsermächtigung ist nur für die Zulassung notwendig, nicht für den Betrieb des Kfz. Seitdem kommt wie früher eine vernünftige Rechnung die ich dann überweisen kann.
Das FA braucht da wohl etwas früher Geld
Es ist im Kfz-Steuer festgelegt, wann die Steuer fällig ist, davon darf das Finanzamt gar nicht abweichen.
Seitdem kommt wie früher eine vernünftige Rechnung die ich dann überweisen kann.
Dann wohnst Du wohl nicht in Niedersachsen, da gibt es diese 'Rechnungen' schon länger nicht mehr.
Wenn die einzugsermächtigung widerrufen wird dann schickt das FA eine Rechnung. Jedenfalls ist das in der BRD so. Damit auch in Niedersachsen. Auch wenn sie das nicht gerne machen.
Es gibt keine 'Rechnungen', sondern etwas , dass Zahlungshinweis heißt.
Aus dem nach der Zulassung erteilten Kfz-Steuer-Bescheid geht eindeutig hervor, wann die Kfz-Steuer zu entrichten ist .Die Finanzämter sind daher nicht verpflichtet, derartige Zahlungshinweise zu verschicken und das ist der Grund, warum es sie seit einem Jahr in Niedersachsen nicht mehr gibt.
Ich überweise die Steuern lieber. Zumal die Deckung evtl. vorher kaum gegeben ist, man erst das Girokonto aufstocken muß. Teils 17.5% Überziehungszinsen. Bei über 2 Billionen Schulden in D braucht der Staat Geld :)
zugelassen habe ich das Fahrzeug am 01.06.2010 und 2 Wochen später wurden da auch direkt die vollen Steuern eingezogen.