Kauf eines in Belgien gestohlenen PKW mit blanko Papieren?
Kauf eines in Belgien gestohlenen PKW mit blanko Papieren die in Polizeipräsidium geklaut wurde.
Sachverhalt
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Am 07.11.2018 fuhr ich mit einem Freund, wie mit dem Verkäufer vereinbart, nach Köln, um das Kfz zu kaufen.
Herr XY empfing mich an dem vereinbarten Treffpunkt in Köln.
Das Fahrzeug war in einem guten Pflegezustand. Nur kleine Beschädigungen. Nach einer Probefahrt wurde über den Kaufpreis verhandelt. Wir einigten uns auf 27.500,- € Der Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, lagen vor und wurden geprüft. Der Kaufvertrag wurde auf einem handelsüblichen Vordruck abgeschlossen. Das Auto war in Köln angemeldet, Kfz-Zeichen. Der Kauf fand auf offener Straße statt. Der Kaufpreis wurde bar bezahlt.
'Später sollte ich den zweitSchlüssel abholen von seinen Vater, an der Adresse gab es niemand mit der Famielien Name XXX, Darauf hin wurde die Polizei informiert. und es stellt sich raus das es beim Straßenverkehrsam die Formular des Kfz-Briefes als gestohlen gemeldet war.
Das Kfz wurde unverzüglich Sicherstellung abgeholt.
Hatt jemand das gleiche erlebt? Und wie es das Fall ausgegangen?
6 Antworten
Das Auto bleibt beschlagnahmt und du bist dein Geld los.
Wer kauft ein Auto auf offener Straße?
Wer kauft ein Auto auf offener Straße?
Das frage ich mich auch!
Autokauf über 27.500 Euro???
Bei der Menge Geld das würde ich NIEMALS mit einem fremdne machen, sondnern nur bei einem seit langen bekannten und seriösen Autohaus in meiner Gegend.
Und ich würde solche hohen Geldgeschäfte auch NIEMALS auf der Strasse machen. Entweder der Typ hat ein Haus und feste Wohnadresse oder ich lasse es bleiben.
Und ich würde auch NIEMALS solch hohen Geldgeschäfte machen, wenn Herkunft, Verkäufer oder sonstwas irgendwie aus dem Ausland kommt.
Das wird spannend. Die Frage ist, wie der Wagen abhanden gekommen ist und ob dir bei dem Kauf etwas hätte auffallen müssen.
Vor allem ein Bargeschäft in der Höhe ist unzulässig, wenn du nicht die Papiere der anderen Person überprüft hast.
Tatsächlich ist zu befürchten, dass das Auto an den Eigentümer zurück geht und du dein Geld nicht wieder siehst.
Das muss nicht stimmen. Der Eigentümer könnte für den Schaden verantwortlich sein, der jetzt entstanden ist.
Schliesslcih kann es einem normalen Autodieb nicht gelingen an auto und Brief zu gelangen.
Hat der Eigentümer dies doch irgendwie ermöglicht liegt ein Verschulden vor.
Frage lesen könnte helfen...
Ich habe die Blankopapiere aus dem Polizeipräsidium gelesen.
Halte es aber erstens für unwahrscheinlich, das es dort blankopapiere gibt und zweitens für noch unwahrscheinlicher, dass die Polizei dem Fragesteller das so erzählt hat.
Daher nehme ich diese Aussage nicht als gegeben.
Wenn der Fragesteller Hehlerware gekauft hat und man ihm nachweisen kann, dass er dies hätte erkennen können/müssen, hat er sich zusätzlich noch strafbar gemacht.
Das Auto bist Du los und den Kaufpreis auch. An gestohlenen Sachen kann niemand Eigentümer werden.
Wie ist es bei dir ausgegangen? Mein Freund hat zurzeit den gleichen Fall.
Selbst wenn ihm nichts hätte auffallen können, ist der Wagen weg.