Ware nach einem Jahr defekt, kann man das an Otto Versand zurückschicken?
Ich habe vor einem Jahr ein Fahrrad gekauft. Mein Sohn fährt wie immer damit. Plötzlich als er schalten wollte hat sich beim Hinterrad alles verbogen.
Es ist schon mal passiert gewesen bei einem anderen Rad. Damals war es allerdings nach einem halben Jahr passiert. Da hatte Otto das Rad komplett in Retoure genommen. Diesmal verweisen Sie mich andauernd an den Hersteller. Nur ich habe es nicht in einem Fachhandel warten und abstempeln lassen. Ich habe es selber gemacht und habe nun natürlich Angst das der Garantieanspruch dadurch erloschen ist und ich auf entstehende Kosten wie Rücksendung zum Hersteller usw sitzen bleibe und Sie sagen könnten es ist "selbstverschulden"...
Hat jemand eine Idee dazu?
2 Antworten
Nur ich habe es nicht in einem Fachhandel warten und abstempeln lassen.
Was soll man denn auch bei einem fast neuen Fahrrad warten lassen? Gibt's etwa eine entsprechende Forderung in den Garantiebedingungen?
Grundsätzliches:
Otto als Händler ist Ansprechpartner für die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Die besagt aber nur, dass die Ware bei der Übergabe einwandfrei war. Wenn ein Fehler nach 6 Monaten oder später auftritt, kann Otto sich auf den Standpunkt stellen, dass der Fehler oder dessen Ursache bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Das Gegenteil müsste dann der Käufer beweisen, meist per Gutachten und meist einfach nicht möglich.
Der Hersteller ist Ansprechpartner für Garantieansprüche. Garantien sind freiwillig, die daran geknüpften Bedingungen können entsprechend frei gewählt werden. Da gilt es jetzt nachzulesen, was in diesem Fall möglich ist.
Danke sehr hilfreich