Kaufpreis mindern bei zu später Lieferung?

6 Antworten

Einfach mal fragen was du als "Entschädigung" für den versäumten Liefertermin bekommst.

würde ich genau so frech anfragen.dann kriegst du wenigstens ne konkrete antwort und mußt nicht durch die blumen reden.

War bei meinem Gewindefahrwerk so:

jede woche angerufen und immer hieß es: es ist schon unterwegs.müsste in 1-2 tagen da sein.

1 woche später das selbe spiel.

das ging dann 4 wochen so und in der 4ten woche bekam ich gesagt das es wohl vom hersteller noch nichteinmal hergestellt worden wäre (aber die vorigen 3 wochen war es immer schon verschickt -.- ).

ich bekam dann am ende eine email das es ihnen leidtut und da sie wollen das ich weiterhin kunde bleibe (ich war neukunde) würden sie mir 100 euro rückerstattung anbieten.

Fand ich einen sehr feinen zug und war damit natürlich einverstanden

Tim93 
Fragesteller
 22.12.2011, 11:09

Klingt vielversprechend, vielen Dank für deine Antwort! :)

  1. Nein, eine verspätete Lieferung stellt keinen Mangel dar, eine Minderung des Kaufpreises scheidet dadurch eigentlich aus.

  2. Du kannst jedoch u.U. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Vorgang unverhältnismäßig lange dauert, und der Verkäufer hierdurch in Verzug gerät.

  3. Ist die Lieferung zu einem Termin X fest zugesagt worden, und er nicht erfolgt, macht sich der Händler u.U. schadenersatzpflichtig. Ein Schadenersatz ist aber auch keine Minderung des Kaufpreises, auch wenn es letzten Endes doch auf das Selbe rauskommen kann.

Tim93 
Fragesteller
 22.12.2011, 11:10

Super, vielen Dank für deine Antwort! :) Kaufrücktritt, hmm aber auch wenn es Individuelle Sachen sind? Weil die sind ja eigentlich generell vom Umtausch ausgeschlossen?

fs112  22.12.2011, 11:50
@Tim93

Siehe Antwort 2 - ja - wenn unverhältnismäßig lange Dauer. Wahrscheinlich ist ja noch nichts individuell angefertigt worden, weshalb sollte es sonst so lange dauern...?

Eine reguläre Rückgabe nach Fernabsatzrecht ist dann natürlich nicht möglich, aber das wurde hier ja nicht gefragt.

Hallo Tim,

im Grunde ist es möglich den Kaufpreis zu mindern. JEDER Käufer hat Rechte. Eines ist die Ware rechtzeitig zu bekommen.

Da du geschrieben hast, dass deine Freundin schon mehrfach angefragt hat, wo die Ware bleibt, kann sie, wenn die Ware dann endlich da ist entschädigt werden.

BEACHTEN: Es müssen Kosten entstanden sein. z.B. wollte sie eine Feier veranstaltunen und es dreht sich um eine Leinwand um Vidos abzuspielen oder so ... Da kosten entstanden sind weil die Ware nicht rechtzeitig geliefert wurde kann sie die entstandenen Kosten zurückerstattet bekommen

eXpertAudio  21.12.2011, 15:30

Richtig, aber wie entstehen bei deinem Beispiel kosten?

eXpertAudio  21.12.2011, 15:30

Richtig, aber wie entstehen bei deinem Beispiel kosten?

Tristana  21.12.2011, 16:41
@eXpertAudio

Nehmen wir ein anderes Beispiel ( so habe ich es in der Schule begebracht bekommen) Ein Lehrer möchte in den Ferien mit einer Gruppe Schülern unterricht machen (Nachhilfe oder was weiß ich) und bestellt bei der Firma XY einen Overheadprojektor ... Dieser wird aber nicht rechtzeitig geliefert, sodass der Lehrer keinen Unterricht machen kann ... Aber die Heiz- und Stromkosten müssen ja trotzdem bezahlt werden auch wenn kein Unterricht stattfinden kann und das sind Kosten die die Firma XY bezahlen muss.

oder bzw. wenn du sagst du holst die Ware in der Stadt Z ab weil du eh auf dem Weg bist ... Aber die Ware ist nicht an dem Ort, es sind ja trotzdem Benzinkosten entsanden und diese können auch erstattet werden

Tim93 
Fragesteller
 22.12.2011, 11:12

Super Antwort ganz vielen Dank! :) Mal sehen was ich machen kann :)

Tristana  22.12.2011, 12:00
@Tim93

Habe das alles gerade in meiner Schule durchgenommen ... Wenn noch fragen sind -> einfach fragen

Tim93 
Fragesteller
 23.12.2011, 23:02
@Tristana

Danke ;-)

Guten Tag,

auf den meisten Seiten steht immer voraussichtlich Versandfertig in XXX Tagen/Wochen oder auch gerne voraussichtlicher Liefertermin am xx.xx.xxxx.

Diese Daten dienen dem Kunden zur ungefähren Einordnung es kann aber natürlich vorkommen (das sind auch nur menschen) das die Ware nicht wie vorausgesehen geliefert wird.

Das Wort voraussichtlich sagt es doch schon eine Wetter vorhersage muss auch nicht zu 100% stimmen bzw. meist stimmt sie sogar garnicht.

Du hast kein recht, sofern du keine Garantie bekommen hast den Kaufpreis zu mindern solange der Verkäufer alles für sich in der Macht stehende unternommen hat das deine Ware ordnungsgemäß versendet wird.

Du kannst aber natürlich jederzeit Widerspruch einlegen.

Meist findest du sowas auch nochmal in den AGB's-

Viele Grüße

Steven

eXpertAudio  21.12.2011, 15:32

Natürlich hast du Recht; das voraussichtlich angegebene Lieferdatum darf aber vom tatsächlichen Liefertermin nur bedingt abweichen

mueller65  21.12.2011, 15:45
@eXpertAudio

naja gut die genauen Daten kenn ich jetzt nicht wie weit das vertretbar ist aber ich denke 2-4Wochen mit einer begründung sollten doch wohl ok sein bei Lieferschwirgkeiten kann der Händler ja auch nichts dafür

Tim93 
Fragesteller
 22.12.2011, 11:14

Dir auch vielen Dank für deine ausführliche Antwort! :) Werde den Rat weiter geben und mal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach gucken lassen! :)

vom umtausch >ausgeschlossen< (wenn du es erhalten hast) aber nicht von kaufrücktritt, was berechtigt ist, wegen überschreitung der lieferfrist, oder du bist jemand auf dem leim gegangen, hast bestimmt schon bezahlt !!??, dann bist du der dumme

Tim93 
Fragesteller
 22.12.2011, 11:24

Ich hoffe es mal nicht.. Aber vielen Dank für deine Antwort! :)