Wann verjährt erhöhtes Beförderungsgeld?

4 Antworten

die gesetzliche Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren, wenn es keine Umstände gibt die aufschiebende oder hemmende Wirkung haben. Siehe § 195 BGB

Häufig ist es so, dass Inkassounternehmen veraltete oder ungütlige Forderungen aufkaufen und dann versuchen sie durchzusetzen. Ich würde antworten:

"Selbst wenn die Forderung gerechtfertigt wäre, wäre sie gem. § 195 BGB bereits verjährt. Sollte ich ihrerseits bis xx.xx. keine anders lautende Nachricht erhalten, werte ich dies als Zustimmung und betrachte ich die Angelegenheit als erledigt."

Normalerweise kommt darauf nichts mehr

die Frage ist hier dann schon, ob die Mahnung tatsächlich von Creditreform kommt oder doch eher vor irgendeiner Trittbrett-Firma...

Nachdem es keinerlei Mahnung oder gar Mahnbescheid gab, ist das schon verjährt...

Prinzipiell verjähren Schulden nach 3 Jahren, dabei beginnt die Frist zum Ende des Jahres, in dem die Schuld entstanden ist.

In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2014, zum 31.12.2017 ist die Schuld also verjährt.

Siehe hierzu §195 und §199 BGB.

Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Verjährungsfrist verlängern. Das lässt sich also schwer einschätzen, ohne die genaue Situation zu kennen.

Prinzipiell müsst ihr Verjährung geltend machen, also zunächst einmal gegen das Schreiben im Hinblick auf Verjährung Widerspruch einlegen.

Eigentlich verjährt das 3 Jahre nach dem Jahr, in dem Anspruch entstanden ist.

Das sagt ein Anwalt dazu:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-einer-Rechnung-Schwarzfahren--f134897.html

Ich würde ja eher vermuten, dass das Betrug ist. Und ich würde da vorerst mal gar nicht reagieren. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, muss man sich rühren