Ist es der DB erlaubt, einen erhöhten Fahrpreis von 60€ für ein nicht vorhandenes Fahrradticket zu erheben?

7 Antworten

Ja das ist so. Kein Gültiges Ticket macht 60 Euro undabhängig davon, ob du ein anderes Ticket dabei hast oder nicht. Es ist oft so, daß die Kontrolleure bei so etwas nachsichtig sind, aber manche haben halt nur ihre Premien im Kopf, die sie für jeden, den sie erwischen kriegen und sind dann entsprechend hart. Oder sie haben die Anweisung von oben, ganz strikt vorzugehen. Das ist ärgerlich, mußt du aber akzeptieren.

Da Du von S-Bahn sprichst ....

Prüfe bitte nach, ob in DEM Bereich die Fahrradmitnahme Kostenlos ist ...

In manchen Gebieten ( Verkehrsverbünden) muss die DB die Richtlinie das Verbundes einhalten.

Sollte die Fahrradmitnahme dort kostenpflichtig sein, kommst Du um die Zahlung nicht herum.

Sicher darf die Bahn das.

"Hab ich vergessen" zählt nicht.

Du brauchst für dein Rad ein Ticket, hat du keines, zahlst du das "Erhöhte Beförderungsentgelt"! ENDE! DU hat dich an DEREN Regeln zu halten.

wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

Da freuen sich die Schaffner und die Mitreisenden. Ein Egoist weniger, der glaubt, das Universum und das Gesetz sei für ihn gemacht, über den man sich ärgern muss..

Wenn du bei Rot über eine Ampel fährst, und dabei erwischt wirst: Setzt du dann nie mehr eine Fuß auf die Stra0en?

Falls ich am Ende die vollen 60€ an die DB zahlen muss, nur weil mein Fahrrad für zwei Haltestellen schwarz gefahren ist, wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

Problem gelöst ! 

Es ist rein rechtlich vollkommen egal, ob Du (bzw. Dein Fahrrad) einen Meter oder 10 km ohne gültigen Fahrschein unterwegs (b)ist - das erhöhte Beförderungsentgelt wird grundsätzlich in gleicher Höhe fällig (wenn nicht der "normale" Fahrpreis für die Strecke schon über 60,- liegt).