Leihbücher nicht zurückgeben?
Hey, ich hab mir mit 10 mal 2 oder 3 Bücher bei unserer Bibliothek ausgeliehen und nie zurückgegeben, einfach weil ich sie nichtmehr gefunden habe. Klar haben wir Mahnungen gekriegt und das übliche halt, aber wir haben das Thema einfach ignoriert (jaaa...ich weiß.)
Meine frage ist jetzt: Verjährt sowas? Ich brauch nämlich ne neue Bibliothekskarte und will darauf jetzt nicht angesprochen werden, um ehrlich zu sein.
9 Antworten
Mach dir keinen Kopf, für die Bibliotheksmitarbeiter ist sowas alltäglich. Ich arbeite in einer Bib. und finds imemr wieder amüsant wie sehr die Leute sich schämen obwoh mir das voll am A*** vorbeîgeht ob die Leute Bücher verschlammt haben oder sonst was. Einfach hingehen, sehn ob die noch daten im PC haben, nach 8 jahren könnte es auch sein, dass deine Daten bereits gelöscht wurden und die somit sowieso keine Infos mehr darüber haben und wenn doch, dann musste einfach nur die Gebühren bezahlen. Keiner wird dir den Kopf abreißen
Ja, verjährt, nach 3 Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem du die Bücher hättest zurückgeben müssen. Die können aber auch einen Strafantrag stellen wegen Unterschlagung.
Wenn die Sache passierte, als Du 10 warst und 8 Jahre zurückliegt, bist Du nzwischen volljährig: Also, benimm Dich bitte wie ein Volljähriger und trage die Konsequenzen, wie immer sie aussehen mögen, und nimm Dir k e i n Beispiel an Deinen Eltern, die m. E. in dieser Angelegenheit pädagogisch versagt haben. Aus den hier verzeichneten Ratschlägen sind - abgesehen von dem indiskutablen Beitrag von "SuicideSquad" - für Dich genug vernünftige und ehrenhafte Vorschläge zu finden. Gib Dir einen Ruck!
Du willst nicht darauf angesprochen werden? Ist Dir peinlich,? Na endlich. Leider nur, um wieder von der Allgemeinheit zu profitieren. Daß Du beim Verschlampen der Bücher erst zehn warst, entschuldigt Dich - ein bißchen. Aber deine Eltern, die die Mahnungen ja bekommen und gelesen haben müssen, nicht. Ich fände es nur sehr bedingt richtig, Dir wieder eine Bibliothekskarte zu geben. Es sei denn, Du stehst zu Deinem Fehler und bist bereit, wenigstens eine Art von Wiedergutmachung zu leisten. Aber einfach nicht darauf angesprochen werden,`Das ist ganz schön bequem - nur; wer garantiert dann der Bücherhalle, daß die Bücher nicht wieder irgendwo verschwinden und sich der ganze Zirkus wiederholt? Also, ran und durch, es wird nicht den Kopf kosten!
wie alt bist du denn jetzt? :) ja, und wenn wird sicher auch nur ein tadel oder eventuell eine geldbuße auf dich bzw. deine eltern zukommen. diese kann nicht hoch sein, zumindest nicht höher als den wert der bücher. hast ja hoffentlich aus dem fehler gelernt, das du mit fremden sachen besser umgehen musst. ODER? ;-)