Anhörungsbogen ignoriert - keine weiteren Briefe bekommen - Verjährt?

2 Antworten

Da kommt wohl nichts mehr. Gemäß § 26 Abs. 3 StVG verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach drei Monaten. Durch den Anhörungsbogen wurde die Verjährung einmal unterbrochen und nun kannst du davon ausgehen, dass die Tat ab da drei Monate später verjährt ist. Es kann zwar vorkommen, dass dich ein Bußgeldbescheid nicht erreicht, dass danach aber sämtliche Zahlungsaufforderungen nicht ankommen, ist unwahrscheinlich.

Das kann gut sein, ich weiß aus interner Quelle, das die Justiz durch die Flüchtlingsströme so überlastet ist, dass aktuell nur noch Fälle, bei denen Personen in U-Haft sitzen bearbeitet werden, je nach Stadt und Belastung, kann es sein, dass alle anderen Straftaten nicht geahndet werden.