Beim Schwarzfahren erwischt. Bin minderjährig. Inkasso und Rechtsanwalt wurde eingeschaltet was soll ich tun?

Brief von dem Inkassobüro - (minderjährig, Inkasso, Schwarzfahren) Brief von dem Rechtsanwalt - (minderjährig, Inkasso, Schwarzfahren) Forderungsdarlegung - (minderjährig, Inkasso, Schwarzfahren)

2 Antworten

Ist ein automatisierter Ablauf

Alles wesentliche hat Kevin bereits gesagt

Du kannst auch an den RA überweisen

Dann allerdings zweckgebunden : Nur Fahrpreis Nachzahlung

(im Verwendungszweck des Übertweisungstr reinschreiben)

Schon mit den Eltern gesprochen ?

Z2idan 
Fragesteller
 13.01.2016, 14:55

Ja sie wissen bescheid

EXInkassoMA  13.01.2016, 20:37
@Z2idan

Formulierungsvorschlag :


Sehr geehrte Kanzlei , ich setze Sie hiermit darüber in Kenntnis das meine/unsere  Tochter/Sohn zum Zeitpunkt der Beförderungserschleichung 14 Jahre alt war. Ich/wir weise aus diesem Grund die Forderung vollumfänglich zurück Ich/wir  habe heute den regulären Fahrpreis von € xy zweckgebunden auf Ihr Konto überwiesen Weitere Kosten Gebühren werden unserseits nicht übernommen

http://www.jurarat.de/muessen-eltern-beim-schwarzfahren-ihres-minderjaehriges-kindes-die-4000-eur-zahlen

Rechne trotzdem mit einem weiteren Standart Schreiben des Inkassoladens bzw der Kanzlei welches so aussieht :


"Unsere Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass die
in Rede stehende Schwarzfahrt des Kindes durch eine Generaleinwilligung
gedeckt ist. Insoweit weist sie auf die diesbezüglichen Urteile hin,
wonach eine generelle Einwilligung der Eltern in Fahrten ohne gültigen
Ausweis zumindest in den Fällen angenommen wird, in denen die
angetretene Fahrt innerhalb der Grenzen war, die man einem Jugendlichen
in diesem Alter setzt ( AG Köln, Urteil vom 9.07.86-119 C 68/86).Dass
Sie sich auf das Fehlen der Zustimmung zum Abschluss des
Beförderungsvertrages berufen, ist nach Auffassung unserer
Auftraggeberin ohne Belang. Minderjährige sind berechtigt, öffentliche
Verkehrsmittel zu benutzen, da die Unternehmer öffentlicher
Verkehrsbetriebe gemäß den einschlägigen Bestimmungen auch diesen
Personen gegenüber einer Beförderungspflicht unterliegen. Naturgemäß
ist es dem Unternehmer derartiger Betriebe nicht möglich, die im
Einzelfall vorliegende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu
überprüfen. Aus dem gesichtspunkt der rechtssicherheit muss diese daher
als gegeben angenommen werden. Diese Zustimmung kamm im übrigen gemäß § 107 BGB
durch die Überlassung der erforderlichen Mittel zu diesem Zweck oder
zur freien Verfügung auch als gegeben vorausgesetzt werden.daraus
ergibt sich, dass es den gesetzlichen Vertretern grundsätzlich nicht
gestattet sein kann, sich auf die fehlende Zustimmung zu berufen.Wir
fordern Sie hiermit auf, die derzeit offene Gesamtforderung..."





Du hast dem Verkehrsbetrieb lediglich die Kosten einer einfachen Fahrkarte zu erstatten. Auf alles andere besteht kein Anspruch.

Ich weiß nicht was ich tun soll... :(

Such die Kontoverbindung des Verkehrsbetriebs und überweise das Geld für eine einfache Fahrt entsprechend der Tarifstufe. Gebe auch bei der Überweisung an, dass es sich nur um die Kosten einer normalen Fahrkarte handelt.

Gegenüber dem Anwalt würde ich einmalig durch die Eltern schriftlich widersprechen.