Stimmt es, dass man einen Verkehrsteilnehmer erst überholen darf,...

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich konnte diesbezüglich keinen Paragraphen bzw. eine sonstige Erwähnung finden.

Eine genaue Angabe wirst Du auch in keinem Gesetz finden.

Die StVO sagt dazu aus:

§ 5 Überholen

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Was versteht man nun unter wesentlich?

20km/h sollten da sicher ausreichend sein, vielleicht auch schon 15km/h.

Es gibt ein Urteil das davon ausgeht das ein Überholvorgang nicht länger als 45Sek dauern darf, und das ist hier ja nicht der Fall - also: Überholen erlaubt.

Die 20km/h-Regel bezieht sich auf motorisierte Fahrzeuge - aber einen Radfahrer "überholft" man nicht in einer 30er-Zone, man fährt langsam vorbei ;-)

bezieht sich auf motorisierte Fahrzeuge

Quelle?

aber einen Radfahrer "überholft" man nicht in einer 30er-Zone, man fährt langsam vorbei

Natürlich wird auch ein langsamer Radfahrer überholt, warum sollte das denn hier anders sein?

Das nennt man überholen

Du musst "deutlich schneller" sein, um die Dauer des (gefährlichen) Überholvorgangs möglichst kurz zu halten.

Sonst musst Du dahinter bleiben und Dich gedulden.

du darfst auch in einer tempo 30 zone einen radler überholen der 27 fährt! du musst dich nur an eine regel halten:

und zwar an paragraph1:

jeder verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass zu keiner zeit andere verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und nicht mehr als den umständen nach absolut erforderlich behindert werden

wenn du also nicht zu dicht vorbei fährst, niemandem die vorfahrt nimmst, den gegenverkehr nicht störst etc. spricht nichts dagegen...

lg, Anna

du darfst überholen solange du beim überholen nicht schneller fährst als in der zone erlaubt ist