Wann tritt so eine stillschweigend Änderung in Kraft Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Hallo Schulzefa, einen solchen Automatismus gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  15.04.2022, 16:51

Wenn der Arbeitnehmer über einen langen (!) Zeitraum regelmäßig länger arbeitet, als nach seinem Teilzeitarbeitsvertrag vereinbart wurde, ohne dass es sich dabei um ständig angeordnete Überstunden oder die Zuweisung einer zusätzlichen Aufgabe handelt, dann kann sich daraus eine stillschweigende entsprechende Änderung der die Arbeitszeit betreffenden Vertragsbedingung ergeben.

Dies ist etwas schwieriger. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nicht mehr Arbeitszeit verlangen, als vertraglich vereinbart (Ausnahme: eventuelle Mehrarbeitsstunden, die durch Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen sind). Wenn der Arbeitgeber also regelmäßig mehr Stunden von einer Teilzeitkraft einfordert, kann es zu einer konkludenten Änderung des Vertrages kommen, soweit die Teilzeitkraft und der Arbeitnehmer sich darüber einig sind. Dann würde der Arbeitsvertrag ggf. zu einer Tätigkeit in Vollzeit werden, auch ohne schriftliche Fixierung.

Aber: Wenn es darüber zu Streitigkeiten kommt, müsstest du dies nachweisen. Das wird ohne schriftliche Abänderung eher schwierig.

Sinnvoller wäre dann eher vorab das Gespräch zu suchen und mitzuteilen, dass wenn weiterhin so viel arbeit anstünde, gerne auch in Vollzeit arbeiten würde.