Wird Urlaubsanspruch verdoppelt, wenn man Arbeitsvertrag von Voll- auf Teilzeit ändert?

4 Antworten

Der Urlaub hat immer gleich viel Wert, egal, ob es Voll- oder Teilzeit ist. Beim einen Job hast Du in einer Woche 5 oder 6 Tage Urlaub mit 40 Stunden, im anderen Job hast Du aber nur 20 Stunden.

Es ist immer ein ganzer Tag Urlaub, nur die Stunden sind anders.

Schade, dann hätte man den Urlaub vorher auszahlen lassen sollen, d.h., man hätte doppelt so viel ausbezahlt bekommen.

@micholee

Wenn der Urlaub während Vollzeit erworben wurde, dann sollte er auch entsprechend vergütet werden und nicht einfach auf Teilzeit reduziert werden.

@Allexandra0809

Der wird eben auf Teilzeit reduziert, weil nach der Elternzeit die Person nur noch 50% arbeiten will und der Resturlaub vor der Elternzeit entsprechend übertragen wird.

Das kommt darauf an, wieviele Tage du in der Woche arbeitest. Arbeitest du dann 5 Tage die Woche a 4 Stunden - bekommst du genauso viel Urlaub, wie vorher. Arbeitest du dann weniger Tage die Woche z.B. 4 Tage - dann bekommst du 4/5-tel des Urlaubs. Arbeitest du dann 3 Tage die Woche dann bekommst du 3/5-tel des Urlaubs.

Die Urlaubstage bleiben immer gleich, egal wie hoch deine durchschnittliche Wochenstundenzahl ist. 

Hi,

also die Urlaubstage werden auf keinen Fall verdoppelt. Der Vergütungsanspruch ist etwas anderes (ich meine die Höhe = Geld). Interessant. Leider weiß ich es nicht. Aber Spezialisten werden bestimmt noch kommentieren.