Mehr Arbeitsstunden ausgemacht als im Arbeitsvertrag steht. Normal?

5 Antworten

ich vermute das es sich hier um einen Einzelhändler geht? die machen das gern das im vertrag steht 20 stunden aber in wirklichkeit wird 40 gearbeitet aber der AG muss nur für die 20 stunden urlaubs und weihnachtsgeld zahlen muss und auch urlaubsansoruch dann nur auf 20 stunden. wartet bis der AG wieder da ist und sprecht ihn an. im grunde haut er dich mit so einem vertrag übers ohr

Nein, eigentlich ist es eine große Firma die es noch garnicht so lange gibt, weiß nicht ob ich den namen hier so nennen darf.

@Lisa120992

nein lass das mit dem namen lieber :-) geht uns ja nix an. kann auch sein das es ein tippfehler war wo keinem aufgefallen ist :-) wartet bis der AG zurück ist und sprecht ihn an bevor ihr den vertrag unterzeichnet

die machen das gern das im vertrag steht 20 stunden aber in wirklichkeit wird 40 gearbeitet aber der AG muss nur für die 20 stunden urlaubs und weihnachtsgeld zahlen muss und auch urlaubsansoruch dann nur auf 20 stunden.

Das gibt es zwar tatsächlich (und diese Mutmaßung hatte ich hier auch), ist aber rechtswidrig.

Urlaubsentgelt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. haben sich dann an der tatsächlich regelmäßig geleisteten Arbeitszeit zu orientieren und nicht an der kürzeren vertraglich vereinbarten.

@Familiengerd

ich weis das es rechtswidrig ist und die AG wissen das in der Regel auch aber wo kein kläger da kein richter ;-)

habs bei einer freundin selbst erlebt die hat immer zwischen 35 und 40 stunden gearbeitet hatte aber nur einen vertrag für 18 stunden und wo sie krank war hat sie auch nur die 18 stunden bezahlt bekommen weil die laut vertrag auch nur hätten gearbeitet werden müssen, sie kam auch vor gericht nicht durch weil der AG sich da vertraglich gut abgesichert hatte.

@Johanna250956

Ich kenne die Umstände des Falles Deiner Freundin nicht und weiß selbstverständlich auch nicht, welche Faktoren da konkret eine Rolle gespielt haben.

Unabhängig davon: Wenn Deine Freundin in der Zeit, in der sie erkrankt war, auch 35 oder 40 Stunden hätte arbeiten müssen (z.B. aufgrund eines Dienstplanes oder weil sie - aus der Vergangenheit abgeleitet - dann "eigentlich" auch so viel gearbeitet hätte), dann hätte sie auch Lohnfortzahlung auf dieser Basis bekommen müssen.

Hier hätte der "Zeitfaktor" eine Rolle gespielt, der auf die konkrete individuelle (Stunden-)Situation abzieht. dieser Zeitfaktor wurde von der Rechtsprechung neben den "Geldfaktor" gestellt: das ist die gesetzliche Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG (entsprechend auch für das Bundesurlaubsgesetz BUrlG), die Überstunden nicht berücksichtigt.

Da hilft es dem Arbeitgeber auch nichts, wenn er "sich da vertraglich gut abgesichert" hat - aber (wie gesagt) ich kenne die Fakten in diesem Fall nicht.

@Familiengerd

mag sein, was genau da alles eine rolle gespielt hat weis ich auch nicht ich weis nur das sie in den 4 wochen in denen sie zuhause war wegen eines unfalls nur die 18 stunden pro woche bezahlt bekommen hat und der AG vor gericht recht bekommen hat. wie dem auch sei das steht hier nicht zur debatte :-)

Das steht natürlich nicht in jedem Vertrag so. Das ist nur ein Vertrag über 20 Std. In einer 6 Tage Woche. Ob die Pausenregelung rechtens ist kommt drauf an wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden. Es könnte ja unterschiedlich sein das geht ja aus dem Vertrag nicht hervor.

Da würde ich nochmal nachfragen

Ist natürlich schwierig das zu beurteilen ohne den restlichen Vertrag zu kennen, aber prinzipiell sieht es mir eher nach einer Teilzeitanstellung an. Gibt es sonstige Regelungen die erwähnt werden bezüglich der Arbeitszeit?

"20 stunden pro Woche" ist eindeutig

@Jersinia

Ich habe in meinem Vertrag die regelmäßige Wochenarbeitszeit mit fixen Arbeitszeiten (25 Stunden) definiert + eine Gleitzeitregelung für zusätzlich 14,5 Stunden pro Woche die ich frei einteilen kann. Hatte an soetwas gedacht, aber scheint auch nicht der Fall zu sein.

Nur, dass auch mal bezahlte überstunden gemacht werden

@Lisa120992

Dann ist es eine Teilzeiteinstellung.

Ist natürlich schwierig das zu beurteilen

Was soll daran schwierig sein? 20 Stunden sind 20 Stunden, damit ein Teilzeit- und kein Vollzeitvertrag.

Das hat auch nichts damit zu tun, was zu Überstunden geregelt wurde.

@Familiengerd

Meine Regelarbeitszeit ist mit fixen Arbeitszeiten mit einer Höhe von 25 Stunden geregelt zusätzlich habe ich im Arbeitsvertrag eine Gleitzeitregelung für zusätzliche 14,5 Stunden und bin somit auch Vollzeit angestellt, ich habe damit an sowas gedacht.

Dann ist es ein Halbtagsjob.

Wenn Dein Partner das so nicht will, sollte er nicht unterschreiben sondern beim Arbeitgeber anrufen und das klären.

Evtl. handelt es sich um ein Versehen ...

......das ist ein Teilzeit Job.