Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln?

5 Antworten

Wurde denn ein neuer Arbeitsvertrag gemacht? Wie sieht dieser aus? Wurde der alte Vertrag beibehalten, nur die Stundenzahl für ein Jahr reduziert oder wurde keine Zeit genannt?

Hallo Spacecace2000,

zur rechtssicheren Beantwortung müsste ich den genauen Wortlaut des Änderungsvertrags zur Reduzierung der Arbeitszeit kennen.

So kann ich nur auf § 9 TzBefrG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) verweisen, auf dessen Rechtsgrundlage Du den Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit anzeigen kannst und der AG nur "dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer" als Versagungsgründe anführen kann.

Wäre denn die Option, auf den Eintritt in die Freistellungsphase ATZ der genannten Kollegin zu warten und dann dezidiert deren AZ-Anteile zu beanspruchen, eine Alternative?

Komisch, in meinem TzBfG steht da noch etwas von Besetzung einer freien Stelle, die es hier ja wohl offensichtlich nicht gibt.

Du hast kein Recht, eine Aufstockung zu verlangen. Diese Entscheidung liegt allein in den Händen des Arbeitgebers. Auch auf "Vergleiche" ("andere konnten das auch") muss er nicht reagieren.

Wenn du deine Arbeitszeit ohne Befristung reduziert hast, dann hast du keinen Anspruch auf eine Erhöhung.

Auch ein Hinweis auf eine Kollegin hat da keinen Sinn. Es ist eine Arbeitgeberentscheidung. 

Nein nicht wenn du zur Reduzierung der Stunden einen unbefristeten Änderungsvertrag unterschrieben hast. 

Hättest du nur eine Änderung über einen Zeitraum x gemach  und der währ jetzt vorbei hättest du auch wieder Anspruch auf deine alten Stunden. 

So bist du leider dem Guten Willen deines Chefs ausgeliefert.