Arbeiten wochenweise möglich?( teilzeit)?
Mal angenommen, es gäbe einen Arbeitsvertrag, in dem vereinbart wäre, dass der Arbeitnehmer regelmäßig 2 Wochen zur Arbeit erscheint, dann 2 wochen frei hat, dann wieder 2 Wochen arbeitet und so fort. Bezahlt werden würde er natürlich nur für die Arbeitswochen.( das kann man ja teilzeit nennen oder?)
Gäbe es irgendwelche gesetzliche Probleme?
Würde es gesetzlich möglich sein dies umzusetzen?
3 Antworten
Welche Nebenwirkunge? Was soll es gesetzlich für Probleme geben?
frage nur
Solange die Vorgaben für die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern sie nicht durch vorsintflutliche Tarifverträge gefesselt sind, vereinbaren, was sie mögen.
Ein solches Modell wäre vielleicht sogar für das Job-sharing die bessere Möglichkeit als das Vormittags-Nachmittags-Modell.
Nein, warum sollte es da Probleme geben.