Urlaubstage abgezogen?

5 Antworten

Die Frage, die sich stellt ist, ob der gesamte Jahresurlaub angepasst werden muß (so bisher das Bundesarbeitsgericht - BAG) oder erst ab dem Zeitpunkt, an dem man an weniger Tagen arbeitet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die frühere Auffassung des BAG gekippt, daß der Jahresurlaub, der zum Zeitpunkt der Arbeitstageveränderung noch nicht verbraucht war, proportional neu berechnet werden muß.

Es gilt nunmehr grundsätzlich:

Bei einer Verringerung der Wochenarbeitstage dürfen die „erarbeiteten“ Urlaubstage nicht mehr gekürzt werden. Vielmehr muß in diesem Fall nur der „zu erarbeitende“ Urlaub auf Basis der verringerten Arbeitszeit neu berechnet werden.

Beispiel:

Hat ein (Vollzeit-)Mitarbeiter im Rahmen einer 5-Tage-Woche danach z.B. insgesamt einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, ergibt sich bei einem Wechsel in eine 4-Tage-Woche zum 1.7. folgende Berechnung:

  • Urlaub für 1.1. bis 30.6.:  30 Urlaubstage x 6/12 = 15 Urlaubstage
  • Urlaub für 1.7. bis 31.12.: 30 Urlaubstage x 6/12 x 4/5 = 12 Urlaubstage
  • Urlaub insgesamt = 27 Urlaubstage

Man geht davon aus, daß es auch für den, über dem gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden, tariflichen Urluab gilt.

Je nach tarifvertraglicher Regelung muß es ggf. auch davon abweichend berechnet werden (z. B. im öffentlichen Dienst).

Danke für die Antwort, genau das wollte ich wissen, ob die erarbeiteten Urlaubstage gekürzt werden dürfen.

Ich hab die Frage etwas falsch formuliert 🙈

so bisher das Bundesarbeitsgericht - BAG

Bisher?

Das ist auch schon 10 Jahre hin!

Rechenbeispiel:

Eine Mitarbeiterin arbeitet drei Tage in der Woche im Unternehmen. Das Unternehmen gewährt seinen Mitarbeitern 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr und arbeitet wöchentlich an fünf Werktagen.

30 Urlaubstage / 5 Werktage Unternehmen x 3 Arbeitstage pro Woche = 18 Urlaubstage

Der Teilzeitkraft stehen demnach 18 Urlaubstage pro Jahr zu.

https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/

Erkundige Dich im Personalbüro.

Danke, das weiß ich natürlich.

Ich habe die Frage etwas falsch formuliert. Mir wurden von meinem Urlaubskonto einfach ein paar ersparte Tage abgebucht.

Wie ist die Teilzeit aufgeteilt? Arbeitest du noch 5 Tage mit weniger Stunden oder weniger Tage in der Woche?

Wenn deine Teilzeit so aussieht, dass du nur noch an drei oder vier Tagen in der Woche arbeitest, dann reduziert sich auch der Urlaub anteilig. Die Berechnung sollte allerdings korrekt sein, wobei sich einige Arbeitgeber schon schwer tun. Denn für Vollzeitmonate steht dir auch der anteilige Vollzeiturlaub zu.

Wenn dein Arbeitgeber eine Personalabteilung hat, dann kannst du dich dort nach den Details der Urlaubsberechnung erkundigen.

Das ich bei Teilzeit weniger Anspruch auf Urlaube habe, ist mir natürlich bewusst.

Aber ich hatte vor Anstellung auf Teilzeit einige Stunden mehr Urlaub als jetzt zur Verfügung.

Es sind einige Stunden die ich mir erspart habe einfach vom Konto abgebucht worden.

@SUZIRACER

Das lässt sich ohne Detailwissen nicht nachvollziehen.

@Altersweise

Naja, ich hatte vor Teilzeit noch über 30 Tage Resturlaub und seit der Teilzeit habe ich nur noch knapp 20 Tage Urlaub auf dem konto

klar, es war doch deine Entscheidung auf Teilzeit zu gehen. Damit steht dir der volle Urlaub nicht mehr zu