Wahrsager, Voodoo Zauber und Schwarze Magie. Kann man sein Geld zurück bekommen oder ist das alles ganz legal und rechtlich gesehn kein Betrug?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass eine Leistung objektiv unmöglich ist, wenn wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann.

Er führt dazu aus, dass es für den Bereich des Rechts „allgemein anerkannt und offenkundig [ist], dass die Existenz magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nicht beweisbar ist, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehört; diese Kräfte und Fähigkeiten können, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen anerkannt werden, sondern sind in rechtlicher Beziehung nicht als Mittel zur Herbeiführung irgendwelcher Veränderung in der Welt des Tatsächlichen anzusehen. Unter das Versprechen einer Leistung durch Gebrauch übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten fällt auch das Kartenlegen im Sinne einer Wahrsagepraktik, aus Spielkarten Auskunft über verborgene oder zukünftige Dinge sowie Ratschläge zu erhalten.“ BGH, Urteil vom 13.01.2011 Az. III ZR 87/10 http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/iiizr87_10.htm

Demnach entfällt nach § 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB auch der Anspruch auf Gegenleistung. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sind derartige Angebote auch wesentlich zurückgegangen.

das heist also man muss nicht bezahlen? wenn man aber schon bezahlt hat gibt es das geld nicht zurück?!

@maewmaew

Auch dazu äußert sich der Bundesgerichtshof, direkt unter dem von mir zitierten Satz.

stimmt

Kein Arzt, kein Anwalt, kein Voodoopriester, keine Wahrsager koennen und duerfen eine Garantie auf einen 100% Erfolg geben! Dann waeren ja auch Aerzte und Anwaelte alle Betrueger. Ein kleines Beispiel: Du gehst zu einem Therapeuten, er kann Dir helfen, aber das gleiche Problem von Deinem Besten Freund, er kann ihm nicht helfen, weder durch viele Sitzungen noch durch Medikamente! Voodoo und Wahrsager , Anwaelte oder Aerzte koennen sicherlich auch helfen, dem einen mehr dem anderen weniger. Der Glaube spielt eine sehr grosse Rolle und kann letzendlich die Berge versetzen. Voodoo ist eine Religion, wie auch unser Christentum, unsere Kirche, dann muessten wir alle auch die Kirche in Frage stellen!

Die grundsätzliche Frage wäre also, ob das ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag ist. Nur beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen Erfolg, beim Dienstvertrag entsteht der Vergütungsanspruch durch das Erbringen der Leistung ("nach bestem Wissen und Gewissen").

Im Rahmen der Privatautonomie darf man Verträge über alles abschließen, was nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Wer also irgendeinen Scharlatan beauftragt, kann die Bezahlung nicht deswegen verweigern, weil es sich um einen Scharlatan handelt^^.

Nur wenn du dem Wahrsager, Heilpraktiker, etc. nachweisen kannst, dass er selbst nicht daran glaubt, dann wäre es Betrug.

Ist es seine Überzeugung kannst du garnichts machen.

Und den Beweis zu erbringen wird auch schwierig.

stimmt

Wer sich auf solchen Blödsinn einlässt, ist selbst schuld.

Geld zurück gibt es nicht.

ich möchte etwas über die rechtslage erfahren und nicht woran ich schuld bin. es wäre also sehr schön wenn jemand der sich mit recht auskennt mir sagen könnte ob man so jemanden z.b. wegen betruges oder änlichem anzeigen kann. es kann doch nicht sein das leute abzocken legal ist.

@maewmaew

Selbst große Banken haben schon Leute mit falschen Renditeversprechen abgezockt. Solange es dazu kein Gerichtsurteil und kein Gesetz gibt, kann man verkaufen, was man will.