Weiterverkauf über eBay Kleinanzeigen legal?

10 Antworten

nette Idee....allerdings handelst du dann gewerblich mit Gewinnabsicht.Sprich....wirst du erwischt gibts richtig eins auf den Deckel ohne Gewerbeschein.Spiel mit dem Feuer

Jetzt meine Frage: ist das rechtlich ein Problem oder gestattet?

Das ist vollkommen in Ordnung, so lange du dafür ein Gewerbe anmeldest und auch dein ebay-Konto gewerblich führst.

Steuern dürften in dem Rahmen nicht anfallen, erklären musst du die Einkünfte trotzdem.

abgesehen davon, dass es gewerblich wäre .. 

Meine Erfahrung damit:  .. habe vor 2 Jahren das Haus meiner Eltern verkauft und vorher leer gemacht .. und natürlich erst mal versucht, Sachen zu verkaufen. Kann nur sagen: vergiss es ! ich muss froh sein, wenn mir jemand Möbel abholt, auch wenn es gut erhaltene und gepflegte sind ... Alternative ist viel Arbeit und Leihwagen zum Transport zum Bauhof.

Also wenn du eine Schrankwand abholst, musst du nur 2 Hilfskräfte beschäftigen und einen Kleinbus mieten, und dann brauchst du einen Lagerraum .. und dann findest du einen Käufer, der für das zerlegte Möbel 100 Euro zahlen würde, wenn du es ihm im 4ten Stock aufbaust .. also nochmal einen Leihbus und bald bist du reich wie Donald Duck ( :-)  !!

Ich habe Anrufe und Mails bekommen, die wollten "Geschenkt" Ware noch frei Haus geliefert haben .. und einigen habe ich sogar netterweise beim Abbau und Verladen geholfen, wenn ich gesehen habe, dass die wirklich froh waren, brauchbare Sachen zu bekommen.  

privatfoerster  31.01.2017, 05:07

Wir haben hier noch eine riesige nagelneue Massiverlewohnzimmerwand stehen.
Die ist allerdings auch nicht mehr so in Mode, weil jetzt ist Hochglanzspanplatte modern.

Würe die aber jetzt genau so im Laden stehen, dann gäbe es vielleicht noch 1500 EUR. Sobald diese aus dem Möbelladen raus ist, ist diese vielleicht noch 150 EUR Wert. Sobald man es aus dem Möbelladen rausgetragen hat haben ganz viele Möbels (besonders auch Polstersachen) nur noch einen Bruchteils an Wert was diese gekostet haben.

Jein. Sobald du es auf längere Zeit und mit Gewinnabsicht machst, ist es ein Gewerbe. Da müsstest du es beim Finanzamt und Gewerbeamt anmelden/anzeigen. 

Ansonsten: Ja, da du ja durch die Schenkung das Eigentum erhältst (das ist technisch nicht ganz richtig formuliert, denn das Eigentum geht durch die Schenkung an sich nicht überm vgl. Trennungsprinzip, aber du solltest wissen, was ich meine) . Dann darfst du mit der Sache machen, was du willst. 

Kannst du in einem gewissen Maße machen, aber ob du Erfolg hast ist die andere Frage. Wir wollten auch mal Möbel (top Zustand, sehr hochwertig) verkaufen. Am Ende nahm sie niemand, es fragte nicht einmal irgendwer an. Das Ende vom Lied war, dass die Sachen notgedrungen einem Sperrmüllsammler aufgedrückt wurden, damit sie nicht in der Presse landeten und der ist irgendwann verzweifelt abgehauen, weil er auch nicht mehr wollte.