Eintritt / Obolus für Fasnet-Umzug / Straßenfest

3 Antworten

Die Gesetzeslage ist, dass Strassen allgemein Eigentum sind, sofern es kein Privatweg ist. Die Straßen gehören Niemandem, außer der Gemeinde. Und das mit dem Platzverweis soll er ruhig versuchen, dafür gibt's keine Rechtsgrundlage.

Das Thema ist schon seit X Jahren im wieder ein Streitpunkt. Fazit war, dass man niemanden zwingen kann ein Festabzeichen zu erwerben. Und man kann auch niemanden von einer öffentlichen Straße verbannen.

Wenn es Dir wirklich ernst ist, würde ich mich beim Veranstalter oder bei der Gemeinde beschweren.

nats86  06.02.2011, 23:30

richtig in deinem fall war das eine rein freiwillige abgabe die der feuerwehrmann wohl anders verstanden hat. da fehlt komplett die rechtliche grundlage stimme meinem vorredner also komplett zu!

Der Feuerwehr-Fuzzi hatte sich offensichtlich schon warmgetrunken und deswegen leichte allmachtsfantasien. Einen Platzverweis kann allenfalls die Polizei erteilen, aber sicher nicht die Feuerwehr.

Wenn die nicht vorher schon einen Hinweis geben, dann ist es deren Pech. Bei uns gehen die Karnevalisten vorher sammeln. Damit weiß jeder wo er dran ist und gibt etwas oder auch nciht. Aber so, von gleich auf jetzt? Wie blöde...

was die Feuerwehrleute ist rein rechtlich nicht ok soweit nicht auf eine aufwandsentschädigung hingewiesen wurde