Vorweggenommene Betriebsausgaben Steuererklärung?
Hey,
ich habe gerade ein Gewerbe (Nebenbeschäftigung) gegründet. Eckdaten:
Es handelt sich um einen Online-Versandhandel über die üblichen Plattformen (Ebay, Ebay Kleinanzeigen) bei dem ich Spielwaren ankaufe und dann, nach dem diese vom Markt gegangen sind, weiterverkaufe (Reselling).
Es wird die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwendet.
Angefangen habe ich ursprünglich als Sammler und habe dann in den letzten 2 Jahren einen Teil meiner Sammlung auflösen müssen (wegen Corona und Kurzarbeit) und habe dabei gemerkt, dass es doch ganz lukrativ sein kann, weswegen ich das ganze jetzt als Gewerbe nebenbei betreiben möchte.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe Sammlerstücke aus den Jahren 2017-2021 die ich gern als Ausgaben gelten machen würde. Ich habe mich zu dem Thema belesen und bin immer wieder drauf gestoßen, dass man diese Ausgaben im Vorjahr der Gründung mit geltend machen kann (also in dem Fall in der Steuererklärung 2021 mit einer EÜR in der ich nur die Ausgaben eintrage).
Was ich nicht herausgefunden habe ist, was mit den Ausgaben aus den Vorjahren ist (also 2017-2019). Die Rechnungen sind alle noch vorhanden und würde ich sie jetzt zu dem Preis kaufen könnte ich sie ja ganz normal als Ausgaben mit reinnehmen, also muss es auch einen Weg geben diese mit ins Gewerbe als Ausgaben zu nehmen oder?
Also kurzgefasst: Welche Ausgaben(aus welchen Jahren) kann ich wie in welche Steuererklärung mit aufnehmen?
Hat vielleicht jemand einen ähnlichen Fall gehabt oder hat Erfahrung damit und kann mir das evt. beantworten? Vielen dank schon einmal für die Mühe!
2 Antworten
Wo ist das Problem? Die vorweg genommenen Betriebsausgaben notierst du zeitgerecht in deine EÜR
Nein du musst schon für jede einzelne Zahlung auch einen beleg vorhalten. Die kannst du fortlaufend nummerieren und entsprechend "nachvollziehbar" eintragen.
Welche Ausgaben(aus welchen Jahren) kann ich wie in welche Steuererklärung mit aufnehmen?
Die, die während des jeweiligen Kalenderjahrs entstanden sind, § 11 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.
Der "zeitgerecht" Part ist ja meine Frage: Also so wie ich die Antwort verstehe würde ich die Ausgaben pro Jahr zusammen und dann in die EÜR für 2021 zeilenweise eintragen?