Gekaufte Artikel über Gewerbe als Ausgabe rechnen, was passiert bei verkauf?
Ich habe ein Werkzeugsatz gekauft für 100,- und ziehe dies als Ausgabe für mein Gewerbe ab um meine Steuer zu reduzieren, da es für das Gewerbe benötigt wird. Angenommen ich benötige dieses Werkzeugset jetzt nach einem Jahr nicht mehr und will es verkaufen z.B. bei ebay als gebrauchtes Werkzeugset. Geht das dann einfach so klar oder muss ich das als Produkt mit 2 Jahre Garantie anbieten als gebraucht und dann noch bei Steuererklärung als Einnahme rechnen sobald ich es für sagen wir 50,- verkauft hab. Also 50€ einnahmen beim Gewerbe?
Dankeschön
6 Antworten
Der Vorgang ist ziemlich eindeutig.
Da du das Werkzeug als Betriebsausgabe verbucht hast, ist bei einer Veräusserung des Werkzeug der Verkaufserlös als Betriebseinnahme zu verbuchen.
Beim Verkauf musst du eben klar machen, dass es sich um Gebrauchtware handelt die wie gesehen gekauft wird und dass dabei eine 2 jährige Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Klar wenn Du es übertreibst. Ansonsten ist Werkzeug verschleiss Material, das keinen interessiert.
Dankee!! Das werd ich natürlich nicht:) Ich mach das schon alles ganz aufrichtig. Die Frage kam mir nur falls ich mal was fürs gewerbe erworbenes verkaufen sollte. Danke nochmal
Wenn du vom Gewerbe angekauften Sachen wieder verkaufst, ist die Einnahme auch zu verbuchen.
Dankeschön dann hab ich ja richtig gedacht. So werd ich das machen!
Wenn Du von vornherein weißt, dass ein für die Firma gekaufter Gegenstand gar nichts mit dem Gewerbe zu tun hat, dann wird Dir auch das Finanzamt nicht glauben, dass Du es für die Firma verwendet hast. Ich wäre da vorsichtig und würde solcherlei Käufe nicht über die Firma tätigen. Zumal Du nur die Mwst gegenrechnen kannst.
Nein, er kann das ganze Set gegenrechnen, als Betriebsausgabe.
Geht das dann einfach so klar oder muss ich das als Produkt mit 2 Jahre Garantie anbieten als gebraucht...
Sorry, aber als Gewerblicher solltest Du eigentlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) kennen.
Und bei Gebrauchtwaren kannst Du die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen, aber komplett ausschließen kannst Du sie nicht.