Verkauf von Fotos?

5 Antworten

Gewerbe würde man ja erst anmelden müssen bei Gewinnen über 10.000€ nicht wahr?

Nein, da liegst Du grundfalsch:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall.

Muss ich da was spezielles noch beachten?

Ach was, nur ein paar Kleinigkeiten:

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Wenn Du minderjährig sein solltest, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts:

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Wahrsch. US-amerikanisches Fotoportal wie Fotolia etc. USt damit nich in D. Gewerbeanmeldung interessiert das Finanzamt nicht, denn auch ohne musst Du Dich steuerlich erfassen lassen und Steuererklärungen abgeben...Rest erklärt Dir das Finanzamt.

Soweit ich weiß (ohne Gewähr, ich bin kein Steuerberater) hängt es davon ab, ob du die Fotos im Kundenauftrag aufgenommen hast, oder ob du zuerst künstlerische (bzw. journalistische) Fotos aufnimmst und später Käufer dafür suchst.

Fotografieren im Kundenauftrag gegen Entgelt ist gewerblich, dafür ist in Deutschland eine Gewerbeanmeldung vorgeschrieben. Und zwar bevor man anfängt für den Kunden zu arbeiten, nicht erst wenn man Gewinne in bestimmer Höhe erzielt.

Wenn du zuerst künstlerische Fotos aufnimmst und danach Käufer dafür suchst, dann sollte das so richtig sein, dass du ohne Gewerbeanmeldung jederzeit Fotos von dir verkaufen darfst und dann Ende des Jahres mit der Einkommensteuererklärung die Einnahmenüberschussrechnung (Einkünfte aus § 18 EStG) einreichst.

Bezüglich Umsatzsteuer müsstest du (in beiden Fällen) gegenüber dem Finanzamt erklären, dass du als Kleinunternehmer behandelt werden möchtest, wenn du nicht Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen willst. Als Kleinunternehmer dann selbstverständlich auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Gewerbe musst du dafür nicht anmelden. Das läuft als freischaffende Tätigkeit.

Gewerbe bräuchtest du erst, wenn du auf Hochzeiten oder so fotografieren würdest.

Du musst bei der Steuererklärung das Formular EÜR mit abgeben. Dort kannst du auch deine Ausgaben ansetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gewerbe würde man ja erst anmelden müssen bei Gewinnen über 10.000€ nicht wahr?

Falsch.

Die Frage ist aber, ob du überhaupt Gewerbe anmelden musst. Evtl. erkennt das FA als Freiberuf an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung