Strafe bei falschen Angaben in der Steuererklärung?

6 Antworten

vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung zu machen ist eher schlecht; Tipp- oder Rechenfehler kommen vor und werden ohne großes Brimborium berichtigt (Erläuterungstext im Bescheid). Dass bei Neugründungsfällen meistens Anfangsverluste entstehen, ist normal. Es besteht aber die Gefahr, dass das Finanzamt das Ganze als "Liebhaberei" einstuft, wenn man nach einiger Zeit nicht in die Gewinnzone kommt. Konsequenz ist, dass der Verlustabzug versagt wird.

Dass jemand mit einem Gewerbe im ersten Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen hat, kommt häufig vor, deshalb gehe ich davon aus, dass es keinen Stress gibt.

Irrtum (im vertretbarem Umfang, wir sind alle Menschen) dürfte nicht bestraft werden, absichtliche Täuschung hingegen sehr wohl. Dass ein Unternehmen Verlust macht ist aber nichts Ungewöhnliches und darf sehr wohl in der Steuererklärung stehen. Die Richtigkeit der Steuererklärung ist ja nicht davon abhängig, was das Finanzamt zu glauben bereit ist, sondern von den Tatsachen. Ich würde immer wahrheitsgemäße Angaben machen; dann hat das Finanzamt nichts in der Hand, um einem an den Karren zu fahren.

Überdies kann man Verluste mit Gewinnen in Folgejahren verrechnen und so Steuern sparen.

Bei nur 7-8 verkauften Sachen hat das Ganze vermutlich finanziell auch nicht genug Volumen, als dass das Finanzamt da groß Faxen machen würde. Die haben auch so genug zu tun.

Was du dir für Gedanken machst ist unwichtig. (Und da du kein Fachmann bist, solltest du auch keine Tipps für falsche Angaben geben.)

Er macht seine EÜR und gibt dort alles so an wie es seine Buchführung darlegt.

Es ist soweit egal ob er mehr Ausgaben als Einnahmen hat. Hauptsache das FA bekommt die korrekten Zahlen.

.... und das Finanzamt hat keinen Taschenrechner und keinen mit Brille?

Glaube ich nicht.