Kleingewerbe ruhen-lassen und Steuererklärung -brauche hilfe

3 Antworten

Beim Finanzamt kannst du ein Gewerbe "ruhen" lassen.

Im Gewerberecht gibt es so etwas nicht ! Daher musst du das Gewerbe bei der Gemeinde abmelden, wenn du nicht mehr aktiv bist.

Hallo,

ein Hinweis an das Finanzamt schadet nie, dass das Gewerbe ruht. Über Krankenkasse und den Rest habe ich keine Ahnung, da ich im Finanzamt arbeite.

Ohne Antrag wird eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird.


Frdl. Gruß

danke dir ..

also ich muss nicht um eine Verlängerungsfrist bitten gut  , aber frage mich jetzt voher ihr  wisst  das dass Steuerberater d.Steuererklärung macht ?

Ich dachte bis jetzt muss man ein antrag stellen und darauf hinweisen

und wenn man das tut ist das schlimm ?

@EvaSz86

Wie gesagt, eine Mitteilung an das FA schadet nie, dann wissen wir auch wann wir was erwarten können und mahnen dann dementsprechend auch nicht ;)

Jedes Bundesland handhabt das unterschiedlich, also - Mitteilung schadet nicht ;)

@Tommeyg

ok,danke noch mal

Lg. :)

Wenn du doch einen Steuerberater hast, warum fragst Du ihn nicht ?

Krankenkasse und IHK würde ich sofort benachrichtigen, beim Finanzamt reicht es, wenn Du die Angaben mit der Steuererklärung machst.

 

Mit Steuerberater übrigens bis zum 31.12.2011.

 

Vielleicht willst Du ja trotz fehlender Einnahmen notwendige Betriebsausgaben noch geltend machen.

 

Das Jahr 2011 ist ja noch nicht um !