Gewerbe abgemeldet, aufgabebilanz?
Hallo zusammen,
letzes Jahr habe ich mein Kleingewerbe(Onlinemarketing) abgemeldet und mache nun die Steuererklärung in Elster. Zuvor hatte ich immer eine formlose Einnahmenüberschussrechnung eingereicht, mein Gewinn betrug 2017 unter 1000€.
Aber nun muss man ja ab 2017 zwingend die Anlage EüR verwenden. Dort habe ich natürlich angekreuzt das ich das Gewerbe im Jahr 2017 aufgegeben habe.
Nun erscheint die Meldung "Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor" und ich muss etwas in Zeile 78 "Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" einfügen
was muss ich denn jetzt machen? Laut Google muss ich von Anlage EüR, die ich ja eh noch nie verwendet habe auf eine Bilanz wechseln und eine Aufgabebilanz erstellen sowie eine Überleitung der Gewinnermittlungsart.
Gibt es da nicht eine einfachere Möglichkeit für Kleingewerbe? Bzw. kann ich mir die Überleitung und Anlage EüR nicht sparen indem ich stattdessen nur eine Aufgabebilanz erstelle?
Vielen Dank im voraus
2 Antworten
Was an "Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen." ist jetzt so schwer zu verstehen?
Laut Google muss ich von Anlage EüR, die ich ja eh noch nie verwendet habe auf eine Bilanz wechseln
Nein. DIe Anlage EÜR ist in jedem Fall auszufüllen. Die Art der Gewinnermittlung spielt da keinerlei Rolle.
Gibt es da nicht eine einfachere Möglichkeit für Kleingewerbe?
Nein. Bei Aufgabe des Geschäftsbetriebes im Veranlagungsjahr muss zwingend eine Aufgabebilanz erstellt werden. Aus dieser ist eine Überleitungsrechnung zu generieren (u.a. Aufdeckung stiller Reservern etc.), die dann als Hinzurechnung in die Anlage EÜR einzubringen ist in Z78.
Bzw. kann ich mir die Überleitung und Anlage EüR nicht sparen indem ich stattdessen nur eine Aufgabebilanz erstelle?
Nein. Entweder die erforderliche Kenntnisse selbst erarbeiten oder StB aufsuchen.
EÜR ist die Einnahmenüberschussrechnung!
Einfach wie bisher.
Scheinbar nicht :D
Frage verstanden?