Gewerbe abgemeldet, aufgabebilanz?

2 Antworten

Was an "Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen." ist jetzt so schwer zu verstehen?

Laut Google muss ich von Anlage EüR, die ich ja eh noch nie verwendet habe auf eine Bilanz wechseln

Nein. DIe Anlage EÜR ist in jedem Fall auszufüllen. Die Art der Gewinnermittlung spielt da keinerlei Rolle.

Gibt es da nicht eine einfachere Möglichkeit für Kleingewerbe?

Nein. Bei Aufgabe des Geschäftsbetriebes im Veranlagungsjahr muss zwingend eine Aufgabebilanz erstellt werden. Aus dieser ist eine Überleitungsrechnung zu generieren (u.a. Aufdeckung stiller Reservern etc.), die dann als Hinzurechnung in die Anlage EÜR einzubringen ist in Z78.

Bzw. kann ich mir die Überleitung und Anlage EüR nicht sparen indem ich stattdessen nur eine Aufgabebilanz erstelle?

Nein. Entweder die erforderliche Kenntnisse selbst erarbeiten oder StB aufsuchen.

EÜR ist die Einnahmenüberschussrechnung!

Einfach wie bisher.

Frage verstanden?