Kleien Unternehmer, Gewerbe, Steuerklärung EüR?

1 Antwort

Du wirfst anscheinend Einkommen- und Umsatzsteuer durcheinander.

Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für die Umsatzsteuer. Wenn dein Jahresumsatz unter 22.000 € ist, wird Umsatzsteuer nicht erhoben.

Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, d.h. nach der Summe aller Einkünfte abzgl. Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und diversen Freibeträgen. Erst, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (derzeit 9.984 €) übersteigt, wird Einkommensteuer erhoben.

Falls du tatsächlich nur einen Gewinn von 7.000 € erzielst und keine weiteren Einkünfte hast, zahlst du also keine Einkommensteuer.