Vorladung zur polizei obwohl keine anzeige erstattet wurde?

2 Antworten

Hallo Blackglue,

Du musst hier zwei Dinge Unterscheiden.

  1. Strafantrag: Dieser ist erforderlich wenn die Tat nur auf Antrag verfolgt werden kann. Das muss dann aber auch so im betreffenden Gesetz drin stehen.
  2. Anzeige: Eine Anzeige ist nicht weiter, als dass man die Polizei über eine Handlung in Kenntnis setzt, die vermutlich eine Straftat da stellt.

Im Fall Deiner Frage sagt das Gesetz:


§ 223 StGB - Körperverletzung 

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


§ 230 StGB - Strafantrag 

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.


Und genau im fett da gestellten Teil des § 230 StGB ist der Knackpunkt im Bezug auf Deine Frage.

Da die Polizei hier öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht ausschließt, hat die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Strafantrag ist hier nicht notwendig.

Im Rahmen des Strafverfahrens muss Dir die Polizei rechtliches Gehör anbieten und genau das ist mit der Vorladung geschehen.

Allerdings ist diese Vorladung nicht bindet. Du kannst der Vorladung folge leisten oder auch nicht, das bleibt ganz Dir belassen.

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die komplette Akte (ob nun mit oder ohne Deine Aussage) zur Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob sie

  1. das Strafverfahren (z.B. weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt) einstellt oder
  2. Gegen Dich ein Strafbefehl (vom Richter) erlassen wird in dem eine Geldstrafe festgesetzt wird oder
  3. ob ein Hauptverfahren gegen Dich angesetzt wird, wo Du Dich in einer Verhandlung vor dem Richter verantworten musst, der am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.

Schöne Grüße
TheGrow

öffentliches Interesse.


Ähnlich, du hast was getrunken und fährst Auto. Die Polizei möchte dich nicht anzeigen und du möchtest auch nicht angezeigt werden. Aber du wirst angezeigt...



Blackglue 
Fragesteller
 03.06.2015, 18:51

was ist das für ein Rechtssystem

Kn4ll3r  03.06.2015, 18:54
@Blackglue

ein sinnvolles!   

die polizei ist bei einer straftat handlungsverpflichtet! das ergibt dann sinn, wenn sich zB keiner traut, eine anzeige zu machen. die verprügelte ehefrau beispielsweise!

Blackglue 
Fragesteller
 03.06.2015, 18:55
@Kn4ll3r

ja aber wir haben ausdrücklich mehrfach dies gesagt 

DerKaiser90  03.06.2015, 19:35
@Blackglue

Dann sagt Ihr seid gute Freunde und es war eine Keilerei unter Freunden die Fehlinterpretiert wurde