Eine Vorladung von der Polizei ignorieren?

6 Antworten

"...dass ich innerhalb von 3 Monaten überlege ob ich einen Strafantrag stelle oder nicht."

Hast deine Frage eigentlich damit schon selbst beantwortet. Auch wenn du die Polizei gerufen hast, wurde dadurch noch keine Strafanzeige gestellt. Sondern du hast bis zu 3 Monate Zeit zu überlegen ob du diese Anzeige stellst oder nicht. Wenn du dich also nicht mehr bei der Polizei meldest wird auch diese nichts mehr in der Richtung unternehmen. Ich würde mich trotzdem telefonisch bei der Polizei sobald ich mit meiner Entscheidung absolut sicher bin.

Im Übrigen finde ich deine Reaktion, die Polizei zu rufen, gar nicht unbedingt so übertrieben. Manchmal braucht es auch mal geschulte Leute von außerhalb, die eine solche Situation zunächst erstmal wieder entschärfen und dann auch für einen längerandauernden Eindruck (Schockmoment) sorgen, dass sich derartige Situationen nicht wieder oder nicht zu schnell wiederholen.

NImm einach den Strafantrag zurück, das geht auch schriftlich, wenn du nicht auf dem Revier antanzen und dich blöd angucken lassen willst.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Wie immer bei solchen Fragen kann man darauf warten, dass der Tipp kommt: Anzeige zurückziehen. Dieser Tipp ist schlicht falsch. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen.

Diese Straftat ist ein "relatives Antragsdelikt", das heißt, zusätzlich zur Anzeige muss ein Strafantrag gestellt werden. Machst du das nicht, oder ziehst du den Strafantrag zurück, wird das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernises eingestellt werden.

Erkennt der StA öffentliches Interesse bei der Straftat (wovon aber nicht auszugehen ist), braucht es keinen Strafantrag, und es kommt zur Anklage. Da kannst du nichts mehr verhindern.

Also: Strafantrag nicht stellen oder diesen zurückziehen, und die Sache ist erledigt.

Überlege dir das sehr gut. Du hast bestimmt nicht einfach so die Polizei geholt. Du hast dich offensichtlich ernsthaft bedroht gefühlt und ihm mehr zugetraut.

Letztlich entscheidest du, ob du ihm das verzeihen kannst oderdich trennst.

Und du entscheidest, ob der Schuss vôr den Bug nötig hat oder du mit dem Rückzug der Anzeige das falsche Signal gibst.

Ichbwürde epfehlen durch ziehen. Ist er ein guter Kerl wird es deiner Beziehung nicht schaden. Hat er ne dunkle Seite, wird er verwarnt - von dir. Sowas ist oft der Einstieg zu mehr ich denke das hast du in dem Moment gesehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wegen dem Tisch war oder Rache. Wenn doch Anzeige zurück ziehen.

wiki01  13.12.2020, 09:30

Viel Geschwafel, der mit einem falschen Tipp endet: Anzeigen kann man nicht zurückziehen.

Nazgul89  13.12.2020, 09:41
@wiki01

ja ja für dich du Polizei und Militärfreak

wiki01  13.12.2020, 09:49
@Nazgul89

Deine Antwort ist falsch. Das tut weh, das verstehe ich.

In dieser Sache kannst Du die Angelegenheit auch einfach und unkompliziert zurückziehen, wie bspw. per Telefon.

Zu der Überschrift (Frage):

Generell gilt, dass Du bei einer "gerichtlichen" Vorladung erscheinen musst.

Für eine "polizeiliche" Vorladung gilt dies jedoch nicht.

Lkwfahrer1003  13.12.2020, 03:07
Für eine "polizeiliche" Vorladung gilt dies jedoch nicht.

Nicht zwangsläufig ! Sollte die Polizei den Auftrag von der Staatsanwaltschaft haben , sie als Zeugen zu vernehmen , so muss sie auch erscheinen !

RhoMalV  13.12.2020, 03:44
@Lkwfahrer1003

Gut. Darauf müsste die vorzuladene Person wahrscheinlich aber auch in dem Vorladungsbescheid hingewiesen werden. Ansonsten kann die betreffende Person ja nicht wissen, dass diese Vorladung verbindlich ist.

Danke für den Hinweis.

Lkwfahrer1003  13.12.2020, 04:34
@RhoMalV

Das ist der Haken , nein steht nicht dabei ! Das muss man erfragen !

wiki01  13.12.2020, 09:31
kannst Du die Angelegenheit auch einfach und unkompliziert zurückziehen

Nein, Anzeigen kann man nicht zurückziehen.