Falschaussage trotz Wahrheit?
Ich habe eine Anzeige erstattet, einen Monat danach jedoch eine Mail geschrieben, in der ich der Polizei erklärte, dass ich gelogen hätte bei der Anzeige, obwohl ich bei der Anzeige die Wahrheit gesagt habe.
Der Täter erzählte mir mehrmals, er würde sic etwas antun, wenn ich das Verfahren nicht einstellen lassen würde.
Nun bin ich Beschuldigte, wegen Falschaussage und falscher Verdächtigung und habe eine Vorladung bekommen.
Vor einigen Tagen musste ich bereits eine Aussage als Zeuge zu dem gleichen Täter machen - da habe ich auch die Situation mit der Mail erklärt.
Es laufen bereits Ermittlungen gegen mich, da er mich auch angezeigt hat.
Was soll ich nun tun?
2 Antworten
eine Mail geschrieben, in der ich der Polizei erklärte, dass ich gelogen hätte bei der Anzeige
Der Täter erzählte mir mehrmals, er würde sic etwas antun
Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Genau aus diesem Grund. Wäre das möglich, würden viele, weil sie bedroht werden, ihre Anzeige zurückziehen.
Eine Anzeige ist die Inkenntnissetzung der Polizei von einer vermuteten Straftat. Dieser muss die Polizei nachgehen, ob du nun willst oder nicht. Auch ein nachträgliches Ändern der Aussage hilft da nichts.
Das einzige, was man machen kann, ist bei relativen oder absoluten Antragsdelikten, einen Strafantrag nicht zu stellen, oder einen gestellten Strafantrag zurückzuziehen. Damit entsteht ein Verfahrenshindernis, und der Staatsanwalt muss einstellen.
Handelt es sich aber um ein Offizialdelikt, hast du keine Möglichkeiten, auf eine Einstellung einzuwirken. Die Ermittler werden auf jeden Fall der ursprünglichen Aussage nachgehen.
Edit: ich sehe gerade, um welche Straftaten es sich handelt. Da sind Offizialdelikte dabei. Da kannst du gar nichts mehr machen.
Da spekuliere ich nicht. Dafür gibt es keinen Katalog. Das entscheidet ein Richter.
Sag einfach die Wahrheit, Anwalt würde ich nicht nehmen, kostet nur Geld.
Welche Strafen könnten die andere Person und ich bekommen?
ich, 18, nicht vorbestraft bis jetzt
er, 17, vorbestraft