Kann bei Androhung von Schlägen Anzeige erstattet werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

" daraufhin hat ihr ein Typ aus der WG mit Schlägen gedroht."

könnte in dem Zusammenhang durchaus als Nötigung gelten.

Nötigung heißt, dass man jemanden mit Gewalt oder Drohung eines empfindlichen Übels zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung nötigt.

Mit dem zweiten Teil hast du nicht ganz unrecht: würde diese Androhung alleine dastehen ohne den Nötigungsaspekt könnte maximal "Bedrohung" (§241 stgb) greifen; dies setzt aber die Bedrohung mit einem Verbrechen voraus.

Verbrechen sind dabei Taten die im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe oder darüber bedroht sind (§12 stgb)

Eine Körperverletzung ist demnach kein Verbrechen sondern ein Vergehen

Ich weiß es nicht genau aber ich glaube man kann allgemein bei drohungen anzeige erstatten 

LG. :)