Polizei anzeige zurückziehen?

8 Antworten

Sollte weiter von Amts wegen ermittelt werden, kannst Du die Aussage verweigern. Das Verfahren wird dann sehr wahrscheinlich eingestellt, da die Beweise fehlen.

Du kannst den Strafantrag zurücknehmen.Bitte nicht sagen,das Du gelogen hast.das würde zwingend ein Strafverfahren gegen Dich auslösen.Falsche Verdächtigung,wenn Du darüber bereits mit jemand gesprochen hast auch Verleumdung,bzw.üble Nachrede!

Du bist der Auffassungdas die Körperverletzung so leicht und niederschwellig war,das eine Anzeige mit Strafverfolgung nicht nötig ist.

Wenn allerdings eine sichtbare Verletzung protokolliert wurde,ggf.noch ein Arztbesuch,ein Attest,dann machste Dich unglaubwürdig und Dein bruder hat damit zu rechnen,das man von Amtswegen gegen Ihn ermittelt,auch bei Entfall Deines Strafantrages.

Ich würde zur Polizei gehen und dies mit dem Beamten besprechen,der die Anzeige aufgenommen hat.Er kann einschätzen,ob die Verfolgung der Straftat ,z.B,wegen öffentlichem Interesse durch die Staatsanwaltschaft geboten erscheint.Eine 100%ige Antwort kann und darf er nicht geben.

Gilt das auch bei einer Anzeige, aus polizeilicher Sicht? Also ich hab ihn NICHT angezeigt? LG

@Userin35

Nein,in eine von der Polizei gemachten Anzeige kannst nicht unmittelbar eingreifen.Dann ist es ein Offizialdelikt .Du kannst dann eine Erklärung abgeben ,die zur Ermittlungsakte gegeben wird.Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen,hast Du da sRecht als Zeuge für Deinen Bruder zu sprechen und um ein mildes Urteil zu bitten.

Körperverletzung ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. (§230 StGB). Die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) kann allerdings das öffetnliche Interesse bekunden. Dann wird die Tat von Amts wegen verfolgt.

Sollte es zu einer Anklage kommen, rate ich zu folgender Vorgehensweise.

-Da es dein Bruder ist, musst du keine Aussage machen.

-Auch dein Bruder als Beschuldigter braucht sich nicht zu äußern.

-sofern es keine weiteren Zeugen gibt, wird die Sache wegen Beweismangel eingestellt werden.

Die Anzeige wurde von der Polizei geschrieben , weil sie dazu verpflichtet war. Insofern kannst du die Anzeige nicht zurückziehen.

Du kannst einen evtl. gestellten Strafantrag zurückziehen und mitteilen, dass ihr euch wieder vertragen habt und du kein Interesse an der Strafverfolgung hast. Das können Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Entscheidung, ob es zur Anklage kommt, berücksichtigen. Eine Garantie ist das aber nicht.

Weiterhin kannst du dich ab sofort auf dein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Einfach bei der Polizei anrufen und sagen, dass du die Anzeige zurückziehst.

Natürlich muss irgendwie verifiziert werden, dass es wirklich DU bist.. aber dafür wirst du ja irgendeine Fallnummer oder sowas von der Polizei bekommen haben.

Ich habe ihn ja nicht angezeigt. Aber er bekommt trotzdem eine Anzeige von der Polizei, wenn ich das richtig verstanden habe. Das möchte ich nicht. 

@Userin35

Ich würde der Polizei nicht sagen, dass du gelogen hast!!!! Das kommt mal gar nicht gut und könnte dir auch noch Ärger einhandeln. Stimmt ja auch nicht.

@Userin35

Achso... dann würde ich mich trotzdem mal anrufen und fragen, ob es da eine Möglichkeit gibt, das zurückzuziehen... sagen, dass "ich" gelogen habe, würde ich aber keinesfalls... wer weiß was in den nächsten 30-40 Jahren polizeilich noch auf dich zukommt und wenn die dann im Hinterkopf haben, dass du die Polizei schon mal belogen hast, untergräbt das deine Glaubwürdigkeit für die Zukunft.