Vorladung bei Polizei als Zeuge/Opfer

5 Antworten

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mE nach NEIN. Dafür gibt es kein Frei.

Du kannst den Termin bei der Polizei problemlos verschieben.

und woraus entnimmst Du das?

@kodi1123

mE heißt "meines Erachtens" , erhebt also keinen Anspruch auf absolut richtig. Es ist ein Erfahrungswert. Ich hab auch eine Begründung geschrieben.

Deine Antwort war absolut!

oh Sorry, Du bist ein anderer User :-)

Selbstverständlich gibt es frei! Eine polizeiliche und/oder gerichtliche Vorladung ist eine öffentliche Pflicht. Nach § 616 BGB besteht ein Anspruch auf Freistellung UND Lohnfortzahlung!

Kein Arbeitgeber würde dir nicht freigeben. erkläre die dringlichkeit des vorfalls. Ansonsten kannst du den termin bei der polizei auch verschieben.

Ja, natürlich muss dich freistellen. Du solltest dringend an deiner Grammaik und an deiner Rechtschreibung arbeiten!

Ja, natürlich muss dich freistellen.

und woraus entnimmst Du das?

Gibt es dafür eine Grundlage?

Frag ihn einfach. Ich als dein Arbeitgeber, würde dor frei geben, immerhin ist es etwas wichtiges.