Von Polizei angehalten worden mit altem Kennzeichen auf dem Escooter?
Hey Leute. So wie mein Glück es so manchmal will, wurde ich nach ca 500Km (ja, ich sehe auf meinem Escooter wievielt KM ich gefahren bin, lol) genau Heute, wo ich noch mein altes Kennzeichen drauf habe, von der Polizei angehalten. Ich habe dummerweise wirklich einfach nur vergessen, dass ich noch mein neues Kennzeichen nicht drauf habe. Das Wetter war schön und ich bin ohne groß zu überlegen mit meinem Escooter rausgefahren direkt durch den Park bei uns vor der Tür eine Spazierfahrt gemacht. Ich musste tatsächlich nur eine einzige Straße überqueren und ich Glückspilz wurde genau da auf die Polizei Aufmerksam, die scheinbar mein abgelaufenes Kennzeichen gesehen haben. Ich kenne mich nicht ganz so aus mit dem Kram aber natürlich wurde mir nun der Verdacht vorgeworfen ohne Haftpflicht zu fahren. Das Ding ist, ich habe vor paar Tagen bereits die Überweisung getätigt für die Versicherung und die neuen Kennzeichen sollten bald ankommen (im Brief stand, sobald die Summe überwiesen ist, dann bin ich ab März für 12 Monate versichert und kriege per Post Kennzeichen zugeschick). Die Versicherung müsste meine Zahlung schon erhalten haben und somit auch die Versicherung abgeschlossen, wie ich stark vermute. Nur dummerweise habe ich das mit den Kennzeichen vercheckt, hab bei dem schönen Wetter tatsächlich nicht daran gedacht und auch nicht erwartet rausgefischt zu werden. Was erwartet mich jetzt? Kann man mir trotz allem jetzt vorwerfen ohne Haftpflicht gefahren zu sein?
4 Antworten
Wer ohne blau fährt, fährt ohne, da gibt es nichts zu werfen, nur mit Plakette an der Rennziege besteht Versicherungsschutz.
Was ich nicht verstehe, es wurde also mit Vorsatz ohne gefahren. Dann schon mal viel Spass, irgendwo steht bis zu 12 Monate Knast sind möglich.
Kümmere Dich schon mal um einen Untermieter, damit Du wieder eine Bleibe hast, wenn Du rauskommst.
Google, Zitat:
Erwischt die Polizei Sie beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz, kann das Gericht bis zu ein Jahr Freiheitsentzug und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot verhängen oder Ihnen dauerhaft den Führerschein entziehen (§ 69 StGB)
Aber nach seiner Aussage hat der Fragesteller noch keinerlei Info von der Versicherung und das Pickerl ist auch noch nicht da. Etwas wage, davon auszugehen, daß ein Versicherungsvertrag bereits zustande gekommen ist. Oder nicht?
Nein, eigentlich nicht, denn er hat bereits eine Aufforderung zur Zahlung des Versicherungsbeitrags erhalten, d.h. die Versicherung hat seinen Antrag angenommen.
Habt ihr das aber gut bei Euch. Bei uns, so auch google, gilt das Kennzeichen, und das gibt es nicht, also ist er ohne Vers. unterwegs.
Dann zitiere die entsprechende Rechtsgrundlage, warum er trotz bestehendem Versicherungsvertrag ohne Versicherungsvertrag unterwegs ist. Die findest du ja sicher bei deinem Google.
Komplett egal. Mein Nachbar hat zwei Rennziegen, zwei Kennzeichen, zwei Vers.-scheine, die Kennzeichen, warum auch immer, vertauscht.
3.000 EUR, so das AG, weil er ohne Versicherung unterwegs war.
Du willst doch alles besser wissen. Versicherungsschutz besteht mit dem Kennzeichen, und nicht anders. Und das hat er nicht.
Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Zitiere doch einfach die Rechtsgrundlage, sie ist dir schließlich vollumfänglich bekannt, sonst würdest du hier diskutieren.
Dachverband der Versicherungen, Zitat:
Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Wer redet denn vom Versicherungsschutz?
Abgesehen davon, dass dieser auch besteht, wenn das Kennzeichen verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder noch nicht angebracht ist, geht es hier um die Frage nach der Strafbarkeit, und diese ist ausschließlich davon abhängig, ob ein V_E_R_T_R_A_G besteht oder nicht, §6 PflVG:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungs vertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Markiere bitte die Worte "Kennzeichen" und "Versicherungsschutz" in diesem Zitat.
Und wieder eine Internetseits statt einer Rechtsgrundlage.
Dass sich der Vertrag nach Zahlung erstmal in Luft auflöst und dann durch Zauberei plötzlich wieder existiert, sobald das Kennzeichen festgeschraubt ist, steht wohl auch auf der Interseite?
Lasse es einfach, komme mal wieder, wenn Du lernwillig geworden bist.
Zudem, AG Eutin war das, bei meinerm Nachbarn, mit dem bezahlten Schildern und dem Urteil in Höhe von 3.000 an den Kinderschutzbund.
Wenn der Dich gehabt hätte, nicht auszudenken, was der Richter da noch hätte machen können?
Du hast Recht, wir lassen das. Ich habe dich jetzt ca zehnmal gebeten, die Rechtsgrundlage zu nennen, es kommt nichts, damit ist erwiesen, dass deine Aussagen geraten sind.
Du bist doch nicht lesefähig, keine Quelle, ich habe Bußgeldstelle und Dachverband, mit Quelle, zitiert. Was fehlt Dir?
Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Ergo, duch das Kennezeichen wird der vers.-Schutz nachgewiesen. Kein Kennzeichen, kein Schutz, falls jemand kommt zum Vorlesen.
Richtig, das Kennzeichen ist ein am Fahrzeug angebrachter Nachweis, dass eine Versicherung besteht.
Damit eine Straftat vorliegen kann, muss das Fahrzeug ohne bestehenden Vertrag bewegt werden.
Ob ein Vertrag besteht, ist nicht davon abhängig, wann das nach Vertragsabschluss zugeschickte Kennzeichen montiert wird.
Deiner Logik nach kann ihm die Versicherung kündigen, er kann weiter mit dem Kennzeichen durch die Gegend fahren und hat angeblich nichts zu befürchten, weil das Kennzeichen laut dir der einzige Nachweis für das Bestehen eines Vertrags sein soll.
Was jetzt, ohne Kennzeichen nun doch kein Versicherungsschutz?
Das habe ich nicht geschrieben. Und es geht nach wie vor nicht um den Versicherungsschutz (Zivilrecht), sondern um den Versicherungsvertrag (Strafrecht).
Okay, 12 Monate Knast wegen einem E-Scooter. Ein Gerät mit 350 Watt. Wir reden hier nicht von einem LKW. Aber danke für die Panikmache. Da ist nämlich, genau wie ich vermutet habe, genau gar nichts passiert. Die haben es fallen lassen.
Das musst Du mir nicht schreiben, alles anderen hier sehen es ähnlich, wir haben eben diese Beziehungen nicht, machen diese Spielregeln auch nicht. Und wer schon lesen kann, es gibt sehrwohl einen Unterschied zwischen 12 Monaten und bis zu, Zitat: irgendwo steht bis zu 12 Monate Knast sind möglich.
Und somit ist es mir komplett egal, was bei Dir rauskommt.
Der Vorwurf ist dann natürlich akademischer Natur. Ein Verwarngeld von 40,- Euro ist aber drin, weil du die Versicherungsplakette nicht am Fahrzeug hattest.
Nicht so ganz, ohne Kennzeichen kein Versicherungsschutz, so auch bei meiner Vers..
Die Plakette ist ja schon bezahlt und auf dem Weg zum Versicherungsnehmer. Es besteht also definitiv ein Versicherungsschutz; also 40 Euro VG.
Da du das neue Versicherungskennzeichen (blau seit 01.03.) nicht angebracht hast, besteht natürlich der Anfangsverdacht, weshalb dir der Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wird.
du musst aber immer bedenken: die Polizei ist eine Verfolgungsbehörde. Geahndet werden die Straftaten nur von der Staatsanwaltschaft.
Als Beschuldigter kannst du alle Beweise, die deiner Entlastung dienen, vorweisen. Wie jetzt zB ein Zahlungseingang bei der Versicherung und/oder Bestätigung der Versicherung.
Du musst dich aber auch gar ned äußern, ist dein gutes Recht als Beschuldigter. Da wird aber die Polizei noch einmal gesondert auf dich zukommen.
Was dich erwartet kann ich dir nicht sagen, ich vermute aber allerhöchstens eine Geldstrafe... wenn überhaupt.
Du bist wirklich ein Glückspilz, du weißt überhaupt nicht welches Glück du gehabt hast. Die Strafe, höchstens ein paar tausend Euro, ist nichts im Vergleich zu dem, was auf dich zugekommen wäre, wenn durch deine Schuld eine Person durch einen Unfall mit deinem Scooter im Rollstuhl gelandet wäre. Lebenslange Rente in Höhe seines Einkommen aus deiner Tasche. Bedeutet du arbeitest ein Leben lang dafür das dein Opfer seine Entschädigung bekommt.
Die Strafe, höchstens ein paar tausend Euro
Wofür? Welche Straftat liegt deiner Ansicht nach vor?
Verstoß gegen das Pflichtversicherungs-Gesetz!?
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der nach §6 PflVG erforderliche Vertrag besteht, sogar der Beitrag ist bereits überwiesen. Warum besteht trotz bestehendem Vertrag kein Vertrag?
Wie kommst Du auf so einer aberwitzige Idee, dass es schon einen Vers.-Schutz gibt?
Im Gegensatz zu dir bin ich in der Lage, die Rechtsgrundlage zu meinen Aussagen anzugeben und zu zitieren. Ob eine Straftat vorliegt oder nicht, hängt einzig vom Bestehen des Versicherungsvertrags ab, siehe mein Zitat der Rechtsgrundlage. Allein schon die Tatsache, dass du nicht zwischen Versicherungsvertrag und dem daraus folgendem Versicherungsschutz unterscheiden kannst, disqualifiziert dich für jegliche weitere Diskussionen, ebenso wie deine komplette Unfähigkeit, in irgendeiner Weise auch nur annähernd irgendeine Begründung für deine willkürlichen Behauptungen und Vermutungen zu liefern.
Welchen Vertrag hat er denn? Laut Frage hat er lediglich bezahlt, aber weder ein Schild noch einen Versicherungsschein.
Wenn kein Vertrag besteht, welche Grundlage gibt es dann für die Zahlung? Ist das eine Schenkung an die Versicherung? Oder ist diese Zahlung erfolgt, weil die Versicheurng seinen Antrag angenommen und ihn zur Zahlung aufgefordert hat?
In seinen AKB wird sich der Satz finden, dass der Versicherungsvertrag mit Annahme des Antrags erfolgt.
Die Diskussion ist schon was her, aber ich löse es mal auf. Es ist nämlich genau gar nichts passiert. Ich war zu dem Zeitpunkt schon versichert. Laut Versicherung bestand die Versicherung nämlich bereits ab dem Zeitpunkt, wo das Geld überwiesen wurde. Ich habe direkt den Tag danach auch schon mein Kennzeichen im Postfach gehabt. Aber ich denke soviel Glück muss man nicht haben, dass man eine Person mit einem 10 Kilo E-Scooter, der fast langsamer fährt als ich laufe, NICHT auf einen Rollstuhl zu schicken.
Ein Verstoß gegen §6 PflVG setzt voraus, dass kein Versicherungsvertrag besteht.
Für sein Fahrzeug besteht ein Haftpflichtversicherungsvertrag, der Beitrag ist gezahlt.
Begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum trotz bestehendem Versicherungsvertrag ein Fahren ohne bestehenden Versicherungsvertrag vorliegt.
Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bzw ohne Klebeplakette ist eine Owi und kostet 40€.