Mein Kind wurde vom Auto angefahren?
Mein Kind wurde gestern von einem Auto angefahren, leider haben wir keine Haftpflicht Versicherung jetzt habe ich den Polizei Bericht bekommen er meinte an die Versicherung schicken meint er an meine kfz Versicherung ? Oder was genau mache ich jetzt
9 Antworten
Mein Kind wurde gestern von einem Auto angefahren, leider haben wir keine Haftpflicht Versicherung
- Es ist immer dumm keine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Dies sollte schleunigst geändert werden. Guter Familientarif gibt es für 100,- € im Jahr.
- Wenn ein Dritter das Kind angefahren hat, ist das kein Thema für eure Haftpflicht sondern für die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeughalters bzw. Versicherungsnehmers.
jetzt habe ich den Polizei Bericht bekommen er meinte an die Versicherung schicken meint er an meine kfz Versicherung ? Oder was genau mache ich jetzt
War der Unfallverursacher fahrerflüchtig? Ich nehme mal an nicht, wie ich aus deiner Schilderung entnehme. Also erstmal an die eigene Krankenversicherung wenden, wenn Behandlung erforderlich ist. Diese kümmern sich dann schon um Regress beim Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.
- Unverantwortlich ein Kind ohne Haftpflichtversicherung aufwachsen zu lassen. Für die Eltern ebenso. Eine Familien - Privathaftpflicht Versicherung kostet ab 5 Euro monatlich. Sollte das Kind mal einen Unfall verursachen bei dem ein Auto ausweichen muß und dadurch vor einen Baum prallt, der junge Fahrer ein Bein oder ein Auge verliert, zahlt eure Kind sein Leben lang die Unfallrente für den Fahrer.
- Sofern das Kind schuldlos verletzt wurde, ab zum Arzt und die Verletzungen dokumentieren lassen. Anschließend sofort zum Anwalt. Die Kosten übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers
- Alle beschädigten Sachen auflisten, alle Kosten zur Wiederbeschaffung auflisten und jeden dadurch entstandenen Aufwand protokollieren und der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Regulierung vorlegen, falls ein Anwalt auf gegnerische Kosten eingeschaltet wird, den am besten auch die Schadensersatzforderungen bearbeiten lassen
War Dein Kind zu Fuß unterwegs? Dann ist Deine KFZ-Versicherung nicht zuständig.
War Dein Kind schuld? Dann wäre eure Haftpflichtversicherung zuständig, wenn ihr eine habt. Habt ihr keine, müsst ihr die Schäden selber bezahlen.
Das hat ja damit erstmal nichts zu tun. Die Frage ist, wer schuld daran ist, dass Dein Kind angefahren wurde. Wenn der Auto-Fahrer schuld ist, ist seine Versicherung zuständig.
Wenn Dein Kind schuld ist, bist Du verantwortlich für die Schäden.
Das Auto hat keine Schäden nur mein Kind sein ganzer Arm ist blau und blutig gewesen
Die Frage ist, wer schuld war. In Deinem Fall bezahlt erstmal die Krankenkasse von Deinem Kind. Der Polizeibericht sollte an die Krankenkasse geschickt werden, die holen sich dann die Kosten für die Behandlung vom Autofahrer wieder.
Aber wie ich nur immer wieder wiederholen kann: Wenn er schuld war und nicht Dein Kind.
Dann hätte eure Haftpflichtversicherung damit überhaupt nichts zu tun. Betroffen ist nur eure Krankenkasse. Diese will den Unfallbericht.
Dann geht der Brief in Kopie an die Krankenkasse.
Und schließe heute noch eine private Haftpflichtversicherung ab.
Muss ich dann selber die Kosten übernehmen vom Polizei Einsatz und Krankenwagen ?
Wenn der Autofahrer Dein Kind unverschuldet angefahren hat, dann ja.
Nein. In keinem Fall. Das wird euch nicht in Rechnung gestellt.
Nein. Das passiert nicht.
Was soll deine private Haftplichtversicherung damit zu tun haben, dass ein Auto dein Kind angefahren hat?
Der Verursacher, also wahrscheinlich der Autofahrer, ist der Schuldige. An dessen Haftplichtversicherung mußt du dich wenden.
Erschreckend, dass man sowar erst erklären muß.
Heutzutage Wissen einige noch weniger.... Aber je nach dem wie alt oder jung sie sind, oder eben Lebenserfahrung haben, KÖNNTE man so etwas zumindest etwas Nachvollziehen. Sei es wie es sei.... Hauptsache dem Kind geht es soweit gut...
Kontaktiere die Polizei bzw. die Person, welche im Briefkopf angegeben ist, und frage diesen. Das wäre effektiver als hier, wo es kein rechtliches Gewicht gibt.
Wenn das Kind älter als 10 ist.