Vollstreckung von Quelle - GV weigert sich mir aber die Unterlagen vorzulegen
Ich habe immer noch mit dem leidigen Thema der Quelle AG zu kämpfen von einer Forderung die mittlerweile nun 12 Jahre zurück liegt. Die Forderung war damals 1999 tituliert, war aber der Meinung damals alles auf Raten abbezahlt zu haben. Natürlich habe ich keine Belege mehr, weil es ja schon so lange zurück liegt. Nun bekam ich vor 2 Wochen eine Vollstreckung eines Gerichtsvollziehers. Ich bin bereit eine Ratenzahlung einzugehen, aber der GV weigert sich mir die erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen, die die angebliche Rechtmässigkeit der Forderung beweisen. Ist es nicht mein gutes Recht, dass mir die Rechtsnachfolgeerklärung sowie eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters vorgelegt werden muss um überhaupt vollstrecken zu können? Außerdem ist immer nur von einer ca.-Summe die Rede, nie wird ein genauer Betrag angegeben was mich auch sehr stutzig macht. Wie gehe ich nun am besten damit um?
11 Antworten
Über das Vermögen der Quelle GmbH wurde am 01.09.09 beim Amtsgericht Essen (166 IN 119/09) das Insolvenzverfahren eröffnet.
Unstrittig ist, dass aus dem Titel 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Strittig ist allerdings, ob bei einer Vollstreckung aus einem Titel der Quelle GmbH eine Rechtsnachfolgeklausel auf den Insolvenzverwalter erforderlich ist. Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Ich würde den GV anschreiben und um den Nachweis bitten, dass die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung vorliegen und hierbei anbringen, dass über das Vermögen der Quelle GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Einreichung einer Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung bei deinem Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Diese sollen prüfen, ob die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung vorliegen - wieder Anbringen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Dann muss sich endlich mal ein Amtsgericht damit befassen und entscheiden, ob eine Rechtsnachfolgeklausel nötig ist.
Es ist so, dass derjenige, der den Originalen Titel in Händen hält auch befugt ist, die Forderung vollstrecken zu lassen. Das muss nicht der Ursprungsgläubiger sein und der Eigentümer des Titels muss auch nicht seine Eigentümereigenschaft beweisen. Deswegen sollte man sich den Titel auch nach Bezahlung aushändigen lassen - darauf besteht ein Anspruch. Sonst kann tatsächlich irgenwann mal jemand kommen, den Titel vorlegen und erneut vollstrecken. Wenn Du Zweifel daran hast, dass der Insolvenzverwalter bzw. der Auftraggeber des Gerichtsvollzieher tatsächlich berechtigt ist, die Forderung beizutreiben, dann wirst Du das schon gerichtlich überprüfen lassen müssen. Wird allerdings der Original-Titel vorgelegt, reicht das schon als Beleg für die Rechtmäßigkeit.
Wenn es in der Sache einen Titel giebt hast du alle Unterlagen.Bezahl einfach
Dir bleibt nur zu bezahlen oder der Gerichtsvollzieher wird Pfänden.
Ist der Gerichtsvollzieher überhaupt echt? Nach 11 Jahren ohne Forderungen ist der Anspruch doch längst verjährt.
Wenn Du weißt, dass Du bezahlt hast, gibt es nur mehr die Möglichkeit, dass Dir der GV das Gegenteil beweist, ohne schriftliche Unterlagen ist seine Forderung unnötiger Weg.
Frag einmal beim zuständigen Vollstreckungsgericht nach, ob es den Herrn GV überhaupt gibt.
nach 11 Jahren ohne Forderung, würde kein Titel bestehen, Ja. Mit Titel beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre!