wie Ablauf eines Vollziehungsbeamten

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann dürfte nicht viel passieren, außer das du mit deiner Unterschrift bestätigst, daß du kein (pfändbares) Vermögen hast.

Aber du solltest dir überlegen, ob du nicht zu Schuldnerberatung gehst, denn die Kombination aus hohen Schulden und null Vermögen ist grundsätzlich erstmal nicht zukunftsfähig. Die können dir da sicher weiterhelfen.

Bei der Schuldnerberatung bin ich schon, da es leider nicht meine einzigsten Schulden sind. Die Schulden bei der krankenkasse sind ja nur deshalb gekommen - und das schon vor 2 Jahren, weil ich seitdem nicht mehr krankenversichert bin und ich mich selber versichern müßte, was aber finanziell nicht geht. Mein Lebensgefährte liegt beim Verdienst über der Bemessungsgrenze und bekomme deshalb auch kein HartzIV mehr und ich habe nur einen Nebenjob als Zeitungsausträger und Flyerverteiler.

Hallo,

wenn man nur knapp über dem Satz für Arbeitslosengeld II liegt (maximal 156 Euro), bekommt man auf Antrag vom Jobcenter einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, aber frühestens ab Antragsmonat.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html

Ggf. besteht stattdessen Anspruch auf Wohngeld beim Wohnungasamt (evtl. auch rückwirkend).

Ggf. besteht auch Anspruch auf Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse.

Bis zum 23. Geburtstag kann man ggf. kostenlos über die Eltern versicheret werden (ggf. auch rückwirkend).

Gruß

RHW

Wenn der Gerichtsvollzieher zu Dir nach Hause kommt, geht er erstmal davon aus, dass alles in der Wohnung (Möbel, Geräte, Bargeld, Schmuck etc...) Dein oder gemeinsames Eigentum ist - und somit pfändbar wäre....
Sollten Dir etwas nicht gehören, müsstest Du das anhand von Belegen etc. nachwiesen können...

Die "Grundausstattung" einer Wohnung (Möbel, Fernseher, WM, Kühlschrank, PC....) wird nicht gepfändet, es sei denn, dass es sich dabei um sehr hochwertige oder neue... Dinge handelt.

(Sollte sich herausstellen, dass auch kein pfändbares Konto, Einkommen.... vorhanden ist, wirst Du ggf. bald zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher : Eidestattliche Versicherung) aufgefordert.)

Danke für den Rat!

Dann ist hoffentlich der Eigentümer! der Sachen persönlich anwesend.Alles was in Deinem persönlichen Besitz sich befindet,(bitte den Unterschied googeln),einen gewissen Wert besitzt und nicht unabdingbare einfache Lebensführung ist,wird grundsätzlich pepfändet werden.Denke mal dran,das die AOK nicht erhöhen darf....und wie sollte das weitergehen,wenn alle dort Schulden hätten? Meine Krankenkasse bekommt automatisch jeden Monat von meinem Arbeitgeber einen Betrag,den ich mal lieber verschweige,den ich aber niemals irgendwo in Anspruch nehmen werde...also ich sponser die schon genug.)Solltest Du bei deinen Eltern wohnen....dann darf nur ein Gegenstand in Deinem Zimmer gepfändet werden.Ist wohl ausgeschlossen,da man älter sein muß um bei einer Krankenkasse Schulden zu haben.

Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und meiner Tochter zusammen.

@Traeumer31

Aktiviere bitte sofort den Pfändungschutz auf deinem Girokonto.

@stern311

So ein Pfändungsschutz habe ich schon.

Glaubst Du die lassen Dich in Ruhe, wenn Du sagst, dass Du nichts hast?

Solche vollstreckbaren Titel gelten 30 Jahre, die kommen also mit Sicherheit wieder ...

sinnvoller als sich komplett stur zu stellen, ist zumindest eine Ratenzahlung anzubieten ....

PS: falls Du in einem Beschäftigungsverhältnis bist, können sie auch bei Deinem Arbeitgeber eine Lohnpfändung versuchen, macht auch einen Supereindruck ....

um Raten bezahlen zu können muß man überhaupt erstmal Geld haben. Und pfänden können sie nur den übersteigenden Teil. Arbeitgeber sind Kummer gewöhnt, gerade in diesen Zeiten.

@stern311

Nun fange ich im September auch noch eine Teilzeitarbeit an, worüber ich mich natürlich schon sehr freue. Das macht natürlich einen "Supereindruck", wenn es dort mit einer Lohnpfändung versucht wird. Außerdem muß ich noch woanders Raten abzahlen, hat aber nichts mit einem Kauf zu tun.

@Traeumer31

@ Traeumer31

Da kannst du darauf wetten, dass dort eine Lohnpfändung eingeht. Ob die Erfolg hat oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Das macht natürlich einen "Supereindruck", wenn es dort mit einer Lohnpfändung versucht wird

Diesen Eindruck haben doch nicht die Gläubiger verschuldet.

Sorry, aber ich kann das nicht verstehen, wie man Krankenkassenbeiträge schleifen lassen kann, zumal wenn man ein Kind hat..

Spiel auch keine Rolle, wie viele Schulden oder Raten man sonst wo noch hat, da fragen die Gläubiger nicht danach, die wollen ihr Geld.

Werde auch nie verstehen, dass so viele Leute vieles auf Raten kaufen und dann wird es noch teurer, als Barzahlung.

@Turbomann

Ich habe noch nie was auf Raten gekauft, und auch jetzt nicht. Es geht dabei um andere Sachen. Mein Kind ist trotzdem versichert.

@Traeumer31

Hey Traeumer31

Sorry, dann darf man nicht alles über sich preisgeben, dann gibt es bei Antworten keine Missverständnisse, oder siehst du das anders?

** Außerdem muß ich noch woanders Raten abzahlen, hat aber nichts mit einem Kauf zu tun.