Darf Krankenkasse pfänden?

7 Antworten

Krankenkassen dürfen sofort pfänden, sobald eine Beitragsforderung besteht. die Mahnung ist meistens der Beginn des Übels. Krankenkasse benötigen keine gerichtlichen Titel um zu pfänden. idR läuft die Pfändung über das Hauptzollamt. aber es gibt tatsächlich noch Krankenkassen, die eigene Vollstreckungsbeamte haben.

Der Typ hatte dann irgendeinen Wisch hervorgezeigt

das wird der Pfändungsbeschluss gewesen sein, der ihn zur Pfändung berechtigt. allerdings muss er deinem "Bekannten" einen Beleg ausgehändigt haben (dazu ist er verpflichtet), aus dem die Höhe des gepfändeten Betrages hervorgeht.

und dein Bekannter hat keine langen Finger bekommen? wie soll er denn die Geldkassette aufbekommen haben. dafür brauch man ja einen Schlüssel. die Geschichte hinkt etwas.... meiner Meinung nach....

bezüglich deines Widerspruchs. ich weiß nicht, um was es sich für eine Forderung handelt. wenn es sich um Beiträge handelt, dann hat ein Widerspruch leider keine beitragaufschiebende Wirkung. gezahlt werden muss, auch wenn hier deiner Meinung nach Klärungsbedarf besteht. vor der Mahnung muss ja ein Bescheid ergangen sein, sonst würde ja keine Mahnung kommen.

Aber die Krankenkasse kann doch nicht einfach behaupten ich schulde denen Geld und dann kommen die und nehmen hier Geld mit? Und nein mein Mitbewohner hat rein gar nichts ausgehändigt bekommen. Ihm wurde zwar irgendein "Zettel" gezeigt, aber den durfte er nicht behalten. Und nein mein Mitbewohner hat mich definitiv nicht beklaut. Die Geldkassette war nicht abgeschlossen. Zur Forderung: Die Krankenkasse hat die Beiträge erhöht. Dieser Erhöhung habe ich wiedersprochen und gleichzeitig gekündigt. Auf meinen Widerspruch habe ich noch keine Antwort erhalten und die Kündigung wurde nicht akzeptiert.

@Sternenbande

Die Krankenkasse hat die Beiträge erhöht.

du kannst zwar widersprechen, aber im Gesetz steht, dass du es trotzdem erstmal zahlen musst bis es geklärt ist. und einfach kündigen, ohne eine Folgekrankenversicherung nachzuweisen ist in Deutschland seit 2007 nicht mehr möglich, da man seither in Deutschland versichert sein muss.

mit der Mahnung wurde dir der Beitragsrückstand mitgeteilt. und die Mahnung berechtigt Krankenkassen von Gesetzeswegen bereits zur Vollstreckung.

ruf doch mal bei der Kasse an, und lasse dir den Bescheid über die getätigte Pfändung aushändigen.

Warum rufen sie nicht dort an, fragen, ob jemand von der Kasse da war und was mit dem Geld passiert ist. Dann werden sie sehen, ob es jemand von dort war, ob er/ sie Geld mitgenommen hat- oder ab es doch der vetrauenswürdige Mitbewohner war- man sollte NIE die Hand für jemanden anderen als sich selbst ins Feuer legen.

Hallo,

jede gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, einen eigenen Vollstreckungsdienst zu haben. Die Mitarbeiter dort haben die gleichen Rechte (und Pflichten) wie ein Gerichtsvollzieher.

Bei einer Pfändung besteht die Verpflichtung, eine Quittung zu übergeben.

Die AOK redet schon lange nicht mehr mit mir.

Wie äußert sich das? Seit wann ist das so? Was ist damals passiert?

Wann wurde gegen die Beitragserhöhung Widerspruch eingelegt? Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die höheren Beiträge? Ist der Widerspruch tatsächlich/nachweisbar bei der Krankenkasse angekommen?

Gruß

RHW

Wie äußert sich das? >

Sie reagieren nicht auf meine Post, Emails oder Telefonnate.

Seit wann ist das so?>

Eigentlich schon immer.

Was ist damals passiert?>

Die Beiträge wurden erhöht.

Wann wurde gegen die Beitragserhöhung Widerspruch eingelegt?>

Ende Januar. 2 Tage nachdem der Brief kam.

Ist der Widerspruch tatsächlich/nachweisbar bei der Krankenkasse angekommen?>

Ja, sie haben mir daraufhin ja geantwortet.

@Sternenbande

Sie reagieren nicht auf meine Post, Emails oder Telefonnate.

Sehr ungewöhnlich!!!!

Ja, sie haben mir daraufhin ja geantwortet

Das widerspricht der obigen Aussage. Was stand in der Antwort der Krankenkasse? Wann kam die Antwort?

@RHWWW

weiter ist auch ungewöhlich, dass in der 1. Mahnung stand, dass bis zum 8.3. der Betrag gezahlt werden sollte und am 5.3. schon jemand da war, der ohne Quittung 250 Euro hat mitgehen lassen ...

@volluto

Ja, das ist in der Tat sehr ungewöhnlich, dass eine Behörde schneller ist, als die angekündigte Frist.

Was hat denn die Polizei letzte Woche gesagt?

Welche Krankenkasse war es denn? Sollte die Krankenkasse eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, so kann sie austehende Forderungen pfänden (lassen). Den dafür erforderlichen Rechtstitel erstellet sie selbst. Liegen dir irgendwelche Unterlagen vor?

Mir kommt dein Fall aber sehr seltsam vor. Pfändungen sind gewissen formalen Regeln unterworfen, die der Vollstreckungsbeamte zu beachten hat. Insbesondere müsste dir der Pfändungebeschluss (mit Rechtsmittelbelehrung) und eine Quittung/Niederschrift über die gepfändeten Gegenstände vorliegen.

Das Betreten von Wohnungen gegen den Willen des Berechtigten bedarf eines richterlichen Beschlusses, so ohne Weiteres darf auch ein Vollstreckungsbeamter nicht in die Wohnung. Hatte dein Mitbewohner auch Hausrecht in deinem Zimmer?

Mir kommt die ganze Sache sehr suspekt vor, rechtmäßiges Pfänden sieht anders aus. Du solltest zunächst bei der KK nachfragen, ob sie dahinter stecken, ggf.zur Polizei gehen und dort Strafanzeige wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch erstatten.

AOK. An Unterlagen habe ich folgendes erhalten: 1. Brief, dass meine Beiträge aufgrund meiner Erbschaft erhöht wurde. 2. Zahlungssaufforderung 3. Weitere Zahlungsaufforderung mit Forderung bis zum 08.03. zu zahlen 4. Brief, dass meine Kündigung abgelehnt wurde

Eine Quittung habe ich definitiv nicht erhalten.

Die AOK redet schon lange nicht mehr mit mir. Daher gehe ich gleich zur Polizei.

Nein, dieses Recht hat der Mitarbeiter der Krankenkasse nicht. Er kann lediglich im Zuge eines Hausbesuches seine Forderung aufstellen und hoffen, dass du zahlst. Du musst ihn nicht hereinlassen und geben musst du ihm auch nichts. Pfänden kann nur der Gerichtsvollzieher.

Der Mitarbeiter der Krankenkasse hat sich des Hausfriedensbruchs und des Diebstahls schuldig gemacht, so es denn überhaupt ein Mitarbeiter der Krankenkasse war.

Dadurch, dass dein Mitbewohner den Mitarbeiter in dein Zimmer gelassen hat und ihm die Möglichkeit zur Entwendung gab, ist er dir gegenüber schadenersatzpflichtig. Er hatte nicht das Recht, den Fremden in dein Zimmer zu lassen.