Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher wenn bezahlt ist?

4 Antworten

Du bist noch nicht auf den Gedanken gekommen, dass sich da was überlabt hat? Dass der GV die Aufforderung dir dir EV abzugeben zeitgleich bekam, als du den Betrag überweisen hast.

Weise dem GV z. B. durch Kontoauszug nach, dass die Forderung längs bezahlt wurde und die Sache ist erledigt. 

Du tust so, als ob es ein Hobby von GV ist, jemand im Gefängnis zu werfen.

Geben Sei die "Eidesstattliche Versicherung", vor der Sie sich seit geraumer Zeit "drücken", einfach ab und der Grund für den Haftbefehl für die angeordnete Erzwingungshaft  ist erledigt!

Genau das werde ich nicht tun.

Ich behaupte das der Grund für den Haftbefehl schon alleine dadurch erledigt ist das keine Schuld mehr besteht.

@hjrenken

Erklären Sie das dem Schuldner, nachdem er einstweilen eingebuchtet wurde!

Wie soll ein Haftrichter ohne Benachrichtigung durch den Gläubiger, welcher die Abnahme der EV beantragt hat, von dem Erlöschen einer dem zugrundeliegenden  Forderung erfahren?

Wie kann folglich der Gerichtsvollzieher dies zur Erledigungsbeantragung  des Haftgrundes wissen?

Neben der Hauptforderung entstehen zudem weitere zu zahlende Kosten aus einem solchen Verfahren selber, die bereits die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung sinnvoll erscheinen lassen.

dass du i-was bezahlt hast, bringt das laufende verfahren jetzt erst einmal so schnell nicht zum stoppen..

Geh hin zum GV, erkläre ihm die Sachlage und alles ist ok.

Dein Wort in Gottes Ohr...

@hjrenken

Ist so, der Haftbefehl ist nur ein Mittel um Dich bei ihm zu melden.