Forderung der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Haas & Kollegen - was tun?
Also folgendes Problem liegt vor... Im Dezember vergangenen Jahres erhielt ich Post von der Rechtsanwaltkanzlei Haas&Kollegen aus Baden-Baden mit einer hohen offenen Forderung der Firma Quelle. Ich hatte bis dato nie von denen Post erhalten, wobei anzumerken ist, dass ich aufgrund meiner Montagetätigkeit fast nie zu Hause war und mir mein Mitbewohner auch nie Post gegeben hatte. Erst nachdem ich umgezogen war, erhielt ich im Dezember 2011 zum ersten Mal Post. Da ich nicht wusste um was es sich handelt, habe ich dort sofort angerufen. Dort wurde mir dann erklärt, dass sie mir schon mehrere Mahnungen geschickt haben und es angeblich auch ein Gerichtsurteil gibt. Wir vereinbarten dann, dass sie mir sämtliche Nachweise zusenden und ich dann auch gewillt bin die Forderung mit monatlich 100€ zu zahlen(wenn sie nachvollziehbar sind). Komisch ist nur, dass nie ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stand oder jemand bei meinem Chef an die Tür geklopft hat, wegen einer Lohnpfändung, was ja eigentlich üblich ist, wenn trotz Gerichtsurteil nichts gezahlt wird. Naja jedenfalls kam die Auflistung bzw. irgendwelche Nachweise nie an, nur ein weiteres Schreiben im Januar diesen Jahres, dass die 100€ nicht bezahlt wurden und ich sie bis 01.02.2012 bezahlen muss. Was folgte, war ein weiterer Anruf bei denen. Ich habe noch einmal darauf hingewiesen, dass ich die Auflistung haben möchte und ich derzeit nur 50€ bezahlen kann. Reaktion: Ja wir senden ihnen die geforderten Unterlagen zu und sind mit der Zahlung von 50€ einverstanden. Heute dann der Oberknüller: Ich erhielt von denen einen Anruf und wurde davon in Kenntnis gesetzt, jetzt die gesamte Forderung begleichen zu müssen, weil ich angeblich nicht gezahlt habe. Von dem letzten Telefongespräch im Januar wusste die Dame am Telefon nix und auch nicht, dass irgendwelche Unterlagen zugesendet werden sollten. Also mir kommt die Sache nen bisschen dubios vor und ich hab natürlich Angst, dass es irgendwelche Folgen hat, wenn ich nicht "spure". Komisch ist halt nur, dass sie sich wehement sträuben, mir die Unterlagen zu schicken. Und ganz ehrlich: ich sehe es nicht ein, etwas zu bezahlen, wenn ich nicht mal weiß für was.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich schon jetzt!!!!
5 Antworten
Hallo, die RAe Rainer Haas & Kollegen arbeiten sehr eng mit dem Inkassobüro Infoscore zusammen, welches auch in die Schlagzeilen (negativ/unseriös) gekommen ist.
Auch ich empfehle Dir nun ganz dringend ein Einschreiben/Rückschein an diese Kanzlei zu senden, deine Telefonate aufzuzählen mit den jeweiligen Ergebnissen. Gleichzeitig bittest Du um die mehrfach angeforderten Unterlagen, unbedingt aber auch das (angebliche) Urteil und eine Kopie von der auf die Kanzlei ausgestellten Vollmacht.
Alle Forderungen von Rechtsanwälten kannst Du so lange ignorieren bis Du einen Mahnbescheid vom Gericht erhälst. Gegen diesen Mahnbescheid musst Du dann Widerspruch einlegen, denn das zuständige Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Diese Belehrung steht aber immer auf dem Anhörungsbogen. Wenn darauf nicht geantwortet wird, dann erlässt das Gericht einen Pfändungsbeschluss und der GV kommt bei Dir vorbei.
Dies funktioniert aber nur dann, wenn Du keine unbezahlte Rechnung mehr bei Quelle stehen hast.
Naja angeblich, laut Telefonat, gab es ein Gerichtsverfahren...da ich aber nicht anwesend war (weil ich davon gar nichts wusste), wurde ein Gerichtsurteil gefällt, dass ich Zahlen muss, usw. Mir liegt aber weder ein Schreiben bezüglich eines Gerichtstermins oder eines Urteils vor. Ich habe denen jetzt geschrieben, dass ich erst alle Unterlagen zu dem Fall haben will und bis dato keine weiteren Zahlungen anweise! Letzter Satz: " sollte ich weiterhin keine Unterlagen bzw. Nachweise erhalten, werde ich einen Anwalt einschalten!" Zu der Frage ob ich was bestellt habe?! Ja vor ewigen Zeiten ne Waschmaschine (im quelle-Shop in der Nähe), die aber per Nachname bezahlt wurde! Die Waschmaschine existiert auch nich mehr!!! Daher hab ich auch keine Rechnung mehr...das ist nen echter Haken, aber rechnet ja keiner damit das plötzlich und unerwartet nen Brief von einer Anwaltskanzlei ins Haus flattert! Mal angenommen, dass Urteil besteht wirklich (soll auch schon länger bestehen), kann ich dann dennoch dagegen vorgehen? Denn bis kurz vor Weihnachten 2011 wusste ich ja überhaupt nix davon! Und ist schon seltsam und ziemlich untypisch, dass sie 6 Jahre brauchen, um mich "ausfindig" zu machen!!!
Erst einmal Danke für den Stern. Dann beschäftigen wir uns hier, wenn Du die angeforderten Unterlagen hast. Dann sehen wir einmal weiter was für ein Urteil das sein soll, auf das man sich beruft. Sagen können die viel, beweisen müssen sie es halt auch können. Ich hoffe Du hast auch daran gedacht deren Vollmacht anzufordern. Daran ist schon manche Beitreibung gescheitert. Auch was die Frsit betrifft, erst mal sehen was man Dir schickt, dann meldest Du Dich wieder und wir baldowern das dann aus. Bis dahin alles Gute - und nicht kirre machen lassen.
Ich denke mal dass es sich um einen rechtskräftig gewordenen Vollstreckungsbescheid handelt.
Wenn das der Fall ist und dieser nicht wirksam zugestellt wurde, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.
Insoweit gebe ich die strengen Voraussetzungen zu bedenken, insbesondere die Einhaltung der Notfrist sowie die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Grundes für die Wiedereinsetzung.
Lass dich anwaltlich beraten, sonst geht das in die Hose. Wenn du finanziell nicht in der Lage bist die Beratung beim Anwalt selbst zu bezahlen, kannst du einen Beratungshilfeantrag beim zuständigen Gericht (Wohnsitzgericht) stellen. Zu der Frage, ob ein solcher Antrag mit einer Bewilligung beschieden wird, kann ich selbstverständlich mangels Angaben zur finanziellen Situation keine haltbare Auskunft geben.
Hatte das selbe Abzock-Verfahren mit Infoscore und Haas und Kollegen aus Baden Baden am Laufen. Echt nervig, die sind meiner Erfahrung nach nicht daran interessiert das Missverständnis aufzuklären. Scheinen einfach mit Drohgebärden Angst machen zu wollen und soviel Geld rauspumpen wie sie können.
Das sind oft ganz üble Abzockanwälte, die mit Inkassobüros zusammenarbeiten.
Wenn Du tatsächlich keine Rechnung offen hast, würde ich das alles ignorieren und den Verbraucherschutz informieren.
Es kann kein Gerichtsurteil geben, denn davon wüßtest Du ja wohl. Es hätte dazu zu einer Verhandlung kommen müssen, bei der Du anwesend warst und ein Gericht hätte ein Urteil fällen müssen, das zur Vollstreckung ausgesetzt ist.
Solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt kommt es zu keinem Gerichtsvollzieherbesuch oder einer Gehaltspfändung. Du hättest eine Vorladung vom Gericht bekommen.
Zudem sind solche Mahnungen per Einschreiben zu verschicken und dem Empfänger persönlich auszuhändigen. Es hätte also Dein Mitbewohner gar nicht annehmen können.
Anscheinend holen die jetzt alte Akten raus und versuchen es einfach, ob jemand zahlt oder nicht. Ich habe letzten Samstag von denen ein Schreiben bekommen und ich weiss sicher, dass ich bei dem Versandhaus seit 2005 nichts bestellt habe. Ob vorher weiss ich nicht 100%ig sicher. Auch habe ich sämtlichen Brief und Zahlungsverkehr durchgeschaut.. hab seit diesem Datum mit Sicherheit nichts von denen . Bei mir ist auch die oben genannte Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH im Schreiben mit genannt.
Habe eben mal bei denen angerufen..angeblich wäre es von 1998 und es würde ein Urteil bestehen.. habe jetzt davon eine Kopie angefordert.
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Zahlen mußt Du nur dann, wenn es entweder ein rechtskräftiges Urteil oder einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Dich gibt. Wenn dies der Fall ist, wird Haas & Kollegen Dir irgendwann einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Wenn der bei Dir klingelt, solltest Du auch zahlen - der rückt nämlich nur aus, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Damit man eine Lohnpfändung machen kann, muß der Arbeitgeber bekannt sein. Daran wird es hier scheitern.
Mein Tipp: Forder eine (kostenlose) Schufa-Auskunft an. Danach bist Du bezüglich dieser Forderung vermutlich schlauer. Ansonsten wartest Du auf den Gerichtsvollzieher - SO viel teurer wirds dadurch eh nicht mehr.
Nachtrag: wie ich eben in Deinem Kommentar gelesen habe, beziehen sich die RAe auf einen Kauf aus dem Jahr 2005. Diese Forderung ist längst verjährt, es sei denn es besteht ein rechtskräftiger Titel gegen Dich. Ich befürchte ganz stark, dass Du hier abgezockt werden sollst.