Terminverschiebung beim Gerichtsvollzieher?

3 Antworten

Ich muß noch etwas hinterherschicken:

nämlich ein großes ABER:

Solltest Du vor, während oder nach dem Termin in der Lage sein, die Begleichung der Hauptforderung nachzuweisen, so liegt ein Vollstreckungshindernis nach §775 ZPO vor. Hierzu würde auch ein Bankbeleg ausreichen. In diesem Falle wären alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorerst mindestens einzustellen.
Das ist wichtig, denn nach Abgabe der VAK wirst Du in das
Schuldnerverzeichnis eingetragen. Deshalb ist es wichtig, dass Du beim
GV- Termin nicht auf die 2- wöchige Widerspruchsfrist verzichtest (§882 d
Abs. 1 S.1 ZPO), denn somit hast Du weitere zwei Wochen Zeit, die
Gläubigerbefriedigung nachzuweisen, bevor Du ins SV eingetragen wirst.

Gruß

itasca

Hallo mandypfeiffer,

alles der Reihe nach:

Der Gerichtsvollzieher lädt Dich gem. §§802 c, 802 f ZPO zur Abgabe der Vermögensauskunft vor, wenn dies vom Auftraggeber so veranlaßt ist. Mit Zustellung der Ladung fordert er Dich zur Zahlung der Gesamtforderung, also Hauptforderung plus aufgelaufener Zinsen plus Vollstreckungskosten (§§ 59 GVGA, 288 BGB, 788 ZPO) auf.

Dies macht er aufgrund eines vollstreckbaren Titels. Dieser heißt so, weil der nach dem materiellen Recht zugrunde liegende Anspruch des Gläubigers rechtskräftig ist. Da spielt es keine Rolle, ob der Schuldner mal eben eine Terminverschiebung haben will, weil er die Sache erst mal nachprüfen will. Eine Terminverschiebung ist nur möglich, wenn der Geladene über ärztliches Attest verfügt, welches Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Schnupfen, Rückenschmerzen oder Hundestaupe reicht da nicht aus. Diese Aussage basiert auf Rechtsprechung. Du hast also Erscheinungspflicht.

Hat der Gläubiger eine Gütliche Erledigung nicht nach § 802 b Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, so kann der GV nach gleicher Quelle mit dem Schuldner eine Ratenvereinbarung schließen. Jede Zahlung, also auch ein Rate, wird mit einer zusätzlichen Gebühr von 4,00 Euro plus 20% dieser Gebühr in Form einer Auslagenpauschale belegt (siehe KV Nrn. 420, 716 der Anlage zum GVKostG). Daraus resultieren die 4,80 Euro.

Wenn Du allerdings tatsächlich nur von 670,00 Euro Krankengeld im Monat lebst, dann fällst Du unter die Pfändungsfreigrenze (irgendwo geregelt zwischen §§ 850 b und 850 e ZPO). Demzufolge dürfte eine Ratenvereinbarung hinfällig sein und somit auch das Fernbleiben vom Termin. Demnach mußt Du zum VAK- Termin erscheinen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß

itasca

Beratungsschein holen und zum Anwalt

das war nicht die hauptfrage meiner gestellten Frage. es geht hauptsächlich um das mit der Terminverschiebung mit Krankenschein. Und ich brauch kein Anwalt wenn die Unterlagen Bank bekomme und den Auszug vom beitragskonto.das kann ich dann selber vergleichen und abgleichen.und wenn ich sehe das immer gezahlt wurde dann sende ich denen die selektierten Auszüge über die Zahlungen und dann ist gut und wenn ich sehe das es stimmt und Beiträge beim überweisen vergessen worden zahle ich das was GV fordert.