Terminverschiebung beim Gerichtsvollzieher?
Ich habe vor paar Wochen Post vom gv bekommen, angeblich offene GEZ Beiträge +die gv kosten. Termin bei GV zu vermögensauskunft ist 21.8.17 Und eigentlich kann es nicht sein die offenen forderungen, und deswegen habe ich bei GEZ schriftlichen Auszug über alle Zahlungen und übersicht des Beitragskonto angefordert.und auch bei meiner Bank die notwendigen Unterlagen um zu schauen ob alle monatlichen Beiträge gezahlt sind. Die War bis die Woche dienstag immer noch nicht da. Ich hab gv ne Mail geschrieben wegen Termin, in Verschiebung da ich erst nachvollziehen und kontrollieren muss was da dran ist, weil zahle doch nicht die gv kosten/Gebühren wenn die Forderung von GEZ nicht stimmt.
Sie antwortete dann heute erst mal zu Freitag: eine Verlegung des Termins vom 21.08.2017 ist nicht möglich. Nur bei Krankschreibung
unter Vorlage eines ärztlichen Attests kann der Termin verlegt werden.-----
Ich habe einen Krankenschein bis 12.9.17 da ich schon länger krank geschrieben bin.
Zählt das somit als krankschreibung so wie sie geschrieben hat????
Auch schrieb siw: Bis zur Klärung Ihres Problemes mit der GEZ könnten Sie eine Ratenzahlung beginnen
mit 20,00 EUR monatlich (zuzüglich Gebühr pro Rate in Höhe von 4,80 EUR).-----
Wie zuzüglich 4,80 Gebühren? Also 24,80? Laut schreiben 30€gv Gebühren kosten zur Forderung von ca 73 € dazu. Problem allgemein an der sache ich beziehe nur noch Krankengeld im Monat von 670€ mehr nicht und davon muss ich kosten decken die im Monat kommen was so schon nicht machbar ist und somit kann ich weder 20 noch 24,80 im Monat mehr abzahlen.wenn dann höchsten 10€ Gesamthaft,. Aber ich sehe eigentlich nicht ein warum ich schon ne Zahlung anfangen soll wenn es nicht mal sicher ist das diese Forderung der GEZ überhaupt stimmt und ich die noch nicht kontrollieren kann da mir das GEZ auszuschreiben des Beitragskonto fehlt und das von Bank?
Wie weiter?
3 Antworten
Ich muß noch etwas hinterherschicken:
nämlich ein großes ABER:
Solltest Du vor, während oder nach dem Termin in der Lage sein, die Begleichung der Hauptforderung nachzuweisen, so liegt ein Vollstreckungshindernis nach §775 ZPO vor. Hierzu würde auch ein Bankbeleg ausreichen. In diesem Falle wären alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorerst mindestens einzustellen.
Das ist wichtig, denn nach Abgabe der VAK wirst Du in das
Schuldnerverzeichnis eingetragen. Deshalb ist es wichtig, dass Du beim
GV- Termin nicht auf die 2- wöchige Widerspruchsfrist verzichtest (§882 d
Abs. 1 S.1 ZPO), denn somit hast Du weitere zwei Wochen Zeit, die
Gläubigerbefriedigung nachzuweisen, bevor Du ins SV eingetragen wirst.
Gruß
itasca
Hallo mandypfeiffer,
alles der Reihe nach:
Der Gerichtsvollzieher lädt Dich gem. §§802 c, 802 f ZPO zur Abgabe der Vermögensauskunft vor, wenn dies vom Auftraggeber so veranlaßt ist. Mit Zustellung der Ladung fordert er Dich zur Zahlung der Gesamtforderung, also Hauptforderung plus aufgelaufener Zinsen plus Vollstreckungskosten (§§ 59 GVGA, 288 BGB, 788 ZPO) auf.
Dies macht er aufgrund eines vollstreckbaren Titels. Dieser heißt so, weil der nach dem materiellen Recht zugrunde liegende Anspruch des Gläubigers rechtskräftig ist. Da spielt es keine Rolle, ob der Schuldner mal eben eine Terminverschiebung haben will, weil er die Sache erst mal nachprüfen will. Eine Terminverschiebung ist nur möglich, wenn der Geladene über ärztliches Attest verfügt, welches Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Schnupfen, Rückenschmerzen oder Hundestaupe reicht da nicht aus. Diese Aussage basiert auf Rechtsprechung. Du hast also Erscheinungspflicht.
Hat der Gläubiger eine Gütliche Erledigung nicht nach § 802 b Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, so kann der GV nach gleicher Quelle mit dem Schuldner eine Ratenvereinbarung schließen. Jede Zahlung, also auch ein Rate, wird mit einer zusätzlichen Gebühr von 4,00 Euro plus 20% dieser Gebühr in Form einer Auslagenpauschale belegt (siehe KV Nrn. 420, 716 der Anlage zum GVKostG). Daraus resultieren die 4,80 Euro.
Wenn Du allerdings tatsächlich nur von 670,00 Euro Krankengeld im Monat lebst, dann fällst Du unter die Pfändungsfreigrenze (irgendwo geregelt zwischen §§ 850 b und 850 e ZPO). Demzufolge dürfte eine Ratenvereinbarung hinfällig sein und somit auch das Fernbleiben vom Termin. Demnach mußt Du zum VAK- Termin erscheinen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß
itasca
Beratungsschein holen und zum Anwalt
das war nicht die hauptfrage meiner gestellten Frage. es geht hauptsächlich um das mit der Terminverschiebung mit Krankenschein. Und ich brauch kein Anwalt wenn die Unterlagen Bank bekomme und den Auszug vom beitragskonto.das kann ich dann selber vergleichen und abgleichen.und wenn ich sehe das immer gezahlt wurde dann sende ich denen die selektierten Auszüge über die Zahlungen und dann ist gut und wenn ich sehe das es stimmt und Beiträge beim überweisen vergessen worden zahle ich das was GV fordert.