Vollstreckungsbescheid vom Gerichtsvollzieher wegen GEZ, kosten?

4 Antworten

Die Kosten des Gerichtsvollziehers muss der Schuldner nach dem Gesetz selbstverständlich auch zahlen, weil er ja letztlich durch Nichtzahlung der Forderung den Einsatz des Gerichtsvollziehers veranlasst hat. Die Kosten ergeben sich ebenfalls aus einem entsprechenden Gesetz; sie sind von der Höhe der beizutreibenden Schuld abhängig. 

Es kann sein das der Gerichtsvollzieher seine Gebühren mit aufgelistet hat. Der arbeitet ja auch nicht umsonst. Wenn dem nicht so ist, dann einfach nachfragen.

Und kann man, falls es zutrifft, was gegen die zusätzlichen Kosten machen? 

@Dipendra

Wohl kaum. Gegen die Gebühren vom Gerichtsvollzieher kannst du nichts machen. 

Wenn es andere Kosten sein sollten, mußt du genau erfragen woher diese Gebühren stammen.

@AlterHaudegen75

Also 33 Euro sind schon recht happig, finde ich. Und das nur wegen einem Brief? 

@AlterHaudegen75

Gegen Kosten des Gerichtsvollziehers kann man schon was machen - Rechtsmittel einlegen, wenn sie überhöht sind.. Eine entsprechende Belehrung befindet sich auch immer auf dem Bescheid.

@Pasha78

Das stimmt. Ist aber in der Praxis wie ich mal gehört habe nicht einfach durchzusetzen. 

@Dipendra

@dipendra     Du kannst dich ja mal durch die Gebührenordnung der Gerichtsvollzieher durchwühlen. Da sollte man die Kosten eigentlich nachvollziehen können.

@AlterHaudegen75

Das ist in der Praxis deswegen nicht einfach durchzusetzen, weil kaum ein GV jemals falsche Gebühren verlangt.

Hallo,

ich glaube, dass die Tabellt auf der Rückseite nur die Forderung bis zu einem bestimmten Stichtag bezeichnet. Der Betrag auf der Vorderseite berücksichtigt zudem Beträge, die nach dem Stichtag hinzugekommen sind.

Ich denke, dass das der Grund ist, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

Gruß

itasca

Frag den Gerichtsvollzieher, auf dem Brief steht bestimmt seine Telefonnummer.